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Große Gewinne in „little Italy“

Gebäude an der Wittelsbacherstraße 8. Wie viel bekommt die Stadtbau für diese Immobilie?

Was springt für die Stadtbau GmbH unterm Strich raus? Die städtische Wohnbau-Gesellschaft hat in den vergangenen Monaten mehrere Immobilien in attraktiver Lage zum Verkauf angeboten.

Erst kürzlich ging der Trunzerblock am Donaumarkt an die Immobiliengruppe Trepnau – für bis zu 3.900 Euro pro Quadratmeter werden die dort entstehenden Wohnungen bereits angeboten. Ein Spitzenpreis, selbst für Regensburg.

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Vergangene Woche ist nun das Bieterverfahren für ein weiteres interessantes Objekt ausgelaufen: Der Gebäudekomplex Wittelsbacherstraße 8 bis 10 stand zum Verkauf. Der aus den 20er Jahren stammenden Immobilie bescheinigen Gutachter einen Wert zwischen 3,4 und 3,8 Millionen. Einzelne Gebote sollen aber um ein Vielfaches über dieser Summe liegen – trotz erheblicher denkmalschutzrechtlicher Auflagen, die bei der anstehenden Sanierung eine Rolle spielen werden. Details dazu will Stadtbauchef Joachim Becker (Foto) sich nicht entlocken lassen, er spricht aber von „außerordentlich großer Nachfrage“.

Noch im September will man alle Gebote sichten und eine Entscheidung über den Gewinner des Bieterverfahrens treffen, der, das stellt Becker in Aussicht, „aus der engeren Region Regensburg“ kommen dürfte. Die Mieter in der Wittelsbacherstraße – sie haben sich in der Vergangenheit mehrfach über die Informationspolitik der Stadtbau beklagt – will man informieren, sobald die Entscheidung über den Käufer gefallen ist. Ausschließliches Kriterium dabei ist der Preis, den Zuschlag erhält der Meistbietende. „Als kommunales Unternehmen dürfen wir keine Gelegenheit auslassen, um beim Verkauf den größtmöglichen Gewinn zu erzielen“, so Becker. Bei Immobilien und Grundstücken in Altstadtlage ist ein solches Ziel durchaus zu erreichen – insbesondere seit der Ernennung Regensburgs zum Weltkulturerbe.

Immobilienunternehmen, Bauträger und Fonds stehen Schlange, um in Regensburg mit von der Partie zu sein. „Alles geht, vor allem in der oberen Preisliga“, wird dazu im Immobilien-Kompass des Magazins capital konstatiert, der Regensburg den Titel „little Italy“ zuweist.

In der „oberen Preisliga“ spielt auch das Ostermeier-Areal am Donaumarkt – ebenfalls im Besitz der Stadtbau. Es gibt bereits Interessenten. 2009 wurden zwei Bauvoranträge für ein Hotel bei der Stadt eingereicht – Mitte Juli hat das Stadplanungsamt damit begonnen, die Zustimmung der Anlieger einzuholen. Die Stadtbau hat mittlerweile den Abriss der Ostermeier-Ruine beantragt. Bezahlbarer Wohnraum, wesentliches Aufgabenfeld der Stadtbau GmbH, entsteht dagegen andernorts, außerhalb der Altstadt. An der Plato-Wild-Straße (bis vor kurzem noch als FOS/BOS-Standort im Gespräch) will die Stadtbau 250 bis 300 Wohnungen errichten und hat dazu Mitte August einen Ideen- und Realisierungswettbewerb gestartet.

Inwieweit sich der Trend, weniger zahlungskräftiges Publikum aus der Altstadt zu verdrängen, fortsetzt, wird in nächster Zeit auch in der Ostengasse zu beobachten sein. Das Viertel in unmittelbarer Nähe des Donaumarkts, bei dessen Verkauf ebenfalls ein möglichst guter Schnitt gemacht werden soll, ist ausgewiesenes Sanierungsgebiet. Angesichts der damit verbundenen Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten gibt es auch hier jede Menge interessanter Objekte für Geldanleger, Bauträger und Immobilienfonds, für die ebenfalls vor allem eine Frage wichtig ist: Was springt unterm Strich heraus?

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Kommentare (2)

  • Veits M.

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    Als kommunales Unternehmen dürfen wir keine Gelegenheit auslassen, um beim Verkauf den größtmöglichen Gewinn zu erzielen“, so Becker.

    Dieser Satz ist zu relativieren.

    Man studiere bitte die Satzung der Stadtbau-GmbH und den öffentlichen Zweck dieser 100% städtischen Tochter.

    Selbst in Form der privat-rechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und bleibt der öffentliche Zweck das herausragende und entscheidende Kriterium für alle (!) Aktivitäten der Stadtbau. Sie ist bekanntlich keine GmbH wie jede andere; sie hat öffentliche Aufgaben zu erfüllen und unterliegt insoweit der Kontrolle durch die Regensburger Bürgerschaft, vertreten durch die gewählten Stadträte; sofern diese ihrer Kontrollaufgabe nicht gerecht werden, ist der mündige Bürger in seiner Rolle als Souverän dieser Stadt zum Eingreifen berufen – unterstützt durch die Medien, die als Vermittler eigene umfängliche(!) und gerichtlch durchsetzbare Auskunftsansprüche haben. Das folgt ohne weiteres aus dem bekannten sog. Transparenz-Urteil des VG Regensburg. Diese Auskunftsansprüche durchbrechen wegen des öffentlichen Zwecks grundsätzlich die regelmäßig praktizierte “Geheimniskrämerei”, der durch auch willkürlichen erscheinende nicht-öffentliche Stadtratssitzung Vorschub geleistet wird.

    Das beste Negativbeispiel ist der sittenwidrige Donaumarkt-Deal 2005 und die in rechtswidriger Weise in nicht-öffentlicher Sitzung (Ferienausschuss 2005) abgegebene etwa 2.5 Millionen-Bürgschaft. Dieses intransparente Agieren macht das Handeln der Verantwortlichen nicht nur illegitim; es wird Haftungsfragen aufwerfen – ehe die Causa Ende 2010 zu verjähren droht. Darauf hoffen alle, die den Kopf in den Sand stecken, vergeblich.Zur Frage der Zivilcourage kann auf den heutigen MZ-Hain-Artikel verwiesen werden.

    Darüber hinaus wurden schon vor etwa 10 Jahren die Vorschriften der Gemeindeordnung (Art. 92 ff GO) zugunsten durchgreifender demokratischer Kontrolle durch den Stadtrat verändert – was Jahre, trotz wohl mehrfacher Rügen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (welcher der Stadträte hat dessen letzten zwei Berichte insoweit gründlich studiert, um seiner Kontrollpflicht zu genügen?) und weiterer Rügen durch die Regierung der Oberpfalz, u.a. durch den Aufsichtsrat der Stadtbau unbeachtet blieb.

    Nach der Sommerpause liegt es nunmehr an den gewählten Vertretern, selbstverantwortlich ihren übernommenen demokratischen Verpflichtungen nachzukommen – ehe sie zum Jagen getragen werden müssten oder selbst Opfer der (Abnick)Verhältnisse werden.

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  • Veits M.

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    Informationsinteresse contra Schutzbedürfnis

    Im Artikel ist vom “Trend” die Rede, “weniger zahlungskräftiges Publikum aus der Altstadt zu verdrängen. Unterstellt, die Stadtbau GmbH Regensburg würde sich als eine Art “Motor” einer solchen Entwicklung herausstellen, stellte sich die Frage: erfüllt die Stadtbau ihren ihr nach der Satzung obliegenden öffentlichen Zweck noch?

    Für diesen Fall überwiegte nach meiner Bewertung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Schutzbedürfnis des Geschäftsgeheimnisses. Die Folge wäre ein entsprechender Auskunftsanspruch der Medien als demokratische Vermittler der Bürgerschaft.

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