29 Jul2013
Für Mieterhöhungen greift die neue Kappungsgrenze
Die Grenzen für die Erhöhung von Mieten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier ist auch eine sogenannte „Kappungsgrenze“ für Mieterhöhungen festgelegt, was bedeutet, dass die Miete für Wohnungen innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. Zum 1. Mai 2013 eröffnete der Bund die Möglichkeit für die Länder, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen aufgrund übermäßiger Steigerung der Mietpreise dieser zulässige Prozentsatz von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird. Der Planungsausschuss des Stadtrats beschloss bereits am 9. April 2013, nachdem die Neuregelung angekündigt worden war, für das Stadtgebiet einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Gründe liegen auf der Hand. Regensburg weist eine hohe Wirtschaftskraft auf, was mit deutlichem Bevölkerungswachstum und einer starken Nachfrage nach Wohnraum verbunden ist. Dies bewirkt eine weit überdurchschnittliche Steigerung der Mietpreise, die die Versorgung von Beziehern niedriger oder mittlerer Einkommen mit angemessenem Wohnraum zunehmend erschwert. Gerade in den letzten Jahren ist die Entwicklung der Mietpreise daher besorgniserregend. Auch zeigen die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung, dass von einem weiteren Wachstum über das Jahr 2030 hinaus auszugehen ist. Mit einer Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt ist daher unter diesen Vorzeichen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, auch wenn durch die erhöhte Ausweisung von Bauland dieser Entwicklung begegnet wird. Zeitnah kann daher nur eine Begrenzung der Mietpreise im Bestand eine Hilfe sein.
Der bayerische Ministerrat hat dazu eine Verordnung beschlossen, im Interesse der Mieter die Möglichkeit von Mieterhöhungen ab dem 1. August 2013 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren beschränkt, wobei immer noch zu beachten ist, dass dadurch die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel nicht überschritten werden darf. Die Neuregelung betrifft das gesamte Stadtgebiet Regensburg und gilt zunächst bis zum 14. Mai 2018.
erik
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ich meine, alles nur Augenwischerei vor den Wahlen, die Lämmchen sollen beruhigt werden, damit sie wie gewöhlich die etablierten Parteien wählen. Das Einzigste was die Politiker und der damit verbundene Rattenschwanz wirklich interessiert ist ihr Posten auf den sie gerne sitzen würden bzw. sitzenbleiben würden.
Müntefering von der SPD hat es ja gesagt: “dass es „unfair“ sei, die CDU und die SPD an ihren Wahlkampfversprechen zu messen.” und Röttgen von der CDU sagte:”Bedauerlicherweise entscheiden die Wähler”.
Stimmenfang auf Kosten der Mieter | Regensburg Digital
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[…] schließlich verschickte eine Pressemitteilung, in der man sich über die Verordnung freute, die „zunächst bis zum 14. Mai 2018“ gültig […]