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Porno-Pranger: Unter diesem Stichwort machte im letzten Sommer Urmann + Collegen, eine berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahn-Kanzlei, bundesweit Schlagzeilen. Jetzt ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betrugs gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann. Gegen die Kanzlei läuft eine Regressklage.
„Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff.
Der Experte für Urheber- und Wettbewerbsrecht vertritt „etliche Betroffene“ gegen die Regensburger Abmahn-Kanzlei U+C (Urmann und Collegen). Und vergangene Woche erreichte ihn ein Schreiben der Regensburger Staatsanwaltschaft, „welches es in sich hat“: Gegen U+C-Anwalt Thomas Urmann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs.
Der „Porno-Pranger“ war indes nur eine weitere Eskalationsstufe der dubios anmutenden Praktiken von Urmann + Collegen, über die wir bereits im letzten Jahr berichtet haben. Offenkundig ging es darum, die Zahlungsbereitschaft, der Abgemahnten abseits der Gerichtssäle zu erhöhen. Abgemahnte wurden unter Druck gesetzt. Es gab Verstöße gegen die Berufsordnung. Eine Versteigerung von Abmahnforderungen im angeblichen Wert von 90 Millionen Euro wurde öffentlichkeitswirksam verkündet. Schließlich folgte mit der Pranger-Ankündigung die recht unverhohlene Drohung: Zahlt oder Euer Name steht im Netz. Ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt sind, ist dabei noch nicht einmal geklärt.
Zeitgleich zum Pranger: U+C startete Abmahnwelle für bekannten Abzocker
Was dabei etwas unterging: Etwa zur selben Zeit verschickten Urmann + Collegen namens einer dubiosen KVR Handelsgesellschaft massenhaft Abmahnungen an Internetshops wegen fehlerhafter AGBs. Das Muster: Die Abmahnung kommt am Freitag mit Fristsetzung bis Sonntag, 12 Uhr. Dazu die Androhung hoher Kosten, wenn nicht sofort unterschrieben und gezahlt wird.
Der Geschäftsführer der KVR ist der bekannte Internet-Abzocker Frank Drescher. Die Frage, ob man auch vorhabe, die abgemahnten Shops auf der „Gegnerliste“ zu veröffentlichen (und sie so möglicherweise „unabsichtlich“ mit Porno-Up- und Downloads in Verbindung zu bringen), wollten uns Profi-Abmahner letztes Jahr nicht beantworten.
Experte vermutete schon 2012 Rechtsmissbrauch
Nun hat die Regensburger Staatsanwaltschaft deshalb ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen Frank Drescher wie auch gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf versuchten Betrug.
Wettbewerbsrechtler Andreas Forsthoff hatte angesichts der Massen von Abmahnungen, die U+C für die KVR bzw. Frank Drescher verschickt hatte, bereits im vergangenen Jahr Rechtsmissbrauch vermutet. Frank Drescher habe nach seinem Eindruck „lediglich vorgetäuscht, einen Internethandel mit quasi allen Artikeln zu betreiben, die denkbar sind, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu allen möglichen vermeintlichen Wettbewerbern zu konstruieren“, so Forsthoff.
Finanzielle Vereinbarungen zwischen Abzocker und Rechtsanwalt?
Doch aus welchem Interesse sollte Frank Drescher dies tun? Wie Forsthoff erläutert, hätte bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wie im Fall der KVR nur der Rechtsanwalt, also U+C, einen Anspruch auf Kostenerstattung. Frank Drescher ginge leer aus – sofern alles mit rechten Dingen zugeht. Pro Abmahnung werden bei einem Streitwert von 10.000 Euro immerhin 651,80 Euro fällig. Nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass diese via Textbaustein-System am PC problemlos binnen kürzester Zeit hundertfach erstellt werden können.
„Warum sollte also Frank Drescher umfangreich einen Internetshop aufziehen, damit dann alleine Rechtsanwalt Thomas Urmann daran verdient?“ Er habe „andere Motive oder finanzielle Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt Thomas Urmann und Frank Drescher“ vermutet, so Forsthoff. „Dies zu beweisen ist jedoch nicht ganz einfach.“ Nun ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 103 Js 16997/12). Forsthoff, der zahlreiche Betroffene vertritt, hat seine volle Unterstützung zugesagt.
26. April: Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg
Am 9. April 26. April (der verhandlungstermin wurde verschoben, Anm. d. Red.) wird in Zusammenhang mit der KVR Handelsgesellschaft zudem eine Regressklage gegen Urmann und Collegen vor dem Amtsgericht Regensburgverhandelt (Az. 4 C 3780/12), die auch der Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein dürfte.
U+C wurde vom Gericht bereits im Vorfeld aufgefordert, „vorzutragen, wieviele Abmahnungen an Konkurrenten sie im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH verschickt hat, wer ihr die jeweiligen Wettberwerbsverstöße mitgeteilt hat und welche Honorarzahlungen und insb. Vorschüsse die GmbH insoweit geleistet hat”.
Der Eindruck, daß ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den abmahnenden Rechtsanwalt etwas Besonderes sei, ist falsch. Unter Tausenden von Abmahnungs-Adressaten sind immer ein paar dabei, die Strafanzeige gegen den abmahnenden Rechtsanwalt stellen. Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich.
(Ist mir selbst auch schon passiert. Und wie immer lag das Ermittlungsverfahren nach anfänglichem Brimborium dann jahrelang brach und wurde schließlich sang- und klanglos eingestellt.)
Das ist natürlich nicht richtig, was der Heidelberger Anwalt sagt: es gab einen weitaus prominenteren Fall von nachgewiesenem Betrug durch den Skandalanwalt Freiherr von Grafenreuth, der ähnliche Geschäftspraktiken (und in Sachen Pfändung der Domain taz.de quasi auch einen “Pranger”) betrieb.
Allerdings entzog sich der “Freiherr” seiner Haftstrafe durch Selbstmord.
Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Grafenreuth ermittelt hatte und dass er sogar verurteilt wurde. RA Forsthoff bezieht sich bei dem “Besonderen” aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den Abmahnwahnanwalt ermittelt, sondern gleichzeitig auch gegen den Auftraggeber dieser Abmahnungen. In diesem Fall also sowohl gegen Urmann “und” auch gegen KVR.
es muss schon besonders “krass” (wie anscheinend in diesem Fall) kommen, wenn wie
Herr A.Moser schreibt…
“Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich….”
IdR. dauert es auch nicht allzu lange und das Verfahren wird mMn. meist ohne Ermittlungen einfach eingestellt…..
und das nicht nur, weil den meisten StA mEn. der § 352
Gebührenüberhebung StGB völlig unbekannt ist.
Denn die Folge eines solchen umfangreichen Auftrags eins mutmaßlichen Verletzten bzw. RI an einen RA wäre, dass der § 22 RVG bei einer solchen gebührenrechtlichen Angelegenheit eine wesentliche Rolle spielen müsste, jedoch aufgrund der “Gewinnaussichten” wird jede der massenhaften Abmahnungen als Einzelfall behandelt, ohne mutmaßlich eine ausreichende Begründung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
In diesem Fall ist es “vielleicht” etwas einfacher die “Betrugsabsicht” nachweisen zu können….jedoch ist es ansonsten wesentlich einfacher die Missachtung der gebührenrechtlichen Angelegenheit (§ 15,2 bzw.5 und §22 RVG) und somit eine Gebührenüberhebung bei den massenhaften Abmahnungen nach einem umfangreichen Auftrag eines mutmaßlichen Verletzten nachzuweisen.
Hierbei spielt die “Absicht” nicht die entscheidende Rolle, sondern die Gebührenüberhebung kann “einfach” an den geforderten Beträgen – den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen – in Fällen derselben Angelegenheit “abgelesen” werden…denn durch die vorgeschriebene Zusammenlegung der Gegenstandswerte verringert sich die RA-Gebühr in diesen Fällen in Abhängigkeit von der Anzahl der Gegenstände sehr deutlich…jedoch wird die gebührenrechtliche Angelegenheit des Auftraggebers mutmaßlich ohne jede Begründung, im Außenverhältnis als Einzelfall abgerechnet.
Wobei es noch nicht einmal wichtig ist, ob die Abmahnung zu Recht (rechtsmissbräuchlich) oder Unrecht erfolgt ist…
[…] Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Drescher und de…. […]
[…] Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Drescher und de…. […]
[…] dürfte auch Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen U+C und Drescher haben. Bereits seit April ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten … Erst kürzlich hatte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl unserer Redaktion auf Nachfrage […]
[…] Klägerin hat sich dann jedoch dazu entschieden, diese Kosten sowohl beim Geschäftsführer Frank Drescher persönlich als auch bei der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einzufordern und eine entsprechende Regressklage beim Amtsgericht Regensburg […]
[…] mal ein interessanter Artikel zur Anwaltskanzlei Urmann + Collegen: Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt | Regensburg Digital Der Song zur Drosselkom: http://netzpolitik.org/2013/song-des…tional-kaputt/ […]
[…] zu haben. Über die Berufung ist noch nicht entschieden. Neben diesem Zivilverfahren gab es auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Erhebung einer Anklage wollte die Regensburger Staatsanwaltschaft laut Auskunft von […]
[…] Ein damit zusammenhängendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht gegen U+C hat die Staatsanwaltschaft Regensburg, wie bereits gestern […]
[…] Ein damit zusammenhängendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht gegen U+C hat die Staatsanwaltschaft Regensburg, wie bereits gestern […]
Nach genauen Recherchen von mir und Dokumentieren zu dieser Abmahnung, bin ich auf etwas sehr interessantes gestoßen !
Also ich bin noch nicht mal betroffener dieser Abmahnung sondern, ( jetzt kommts ! ) mein seit 1998 verstorbener Großvater ! Die Adressen stimmen also nur in der Anschrift überein, jedoch nicht in den Namen der Abgemahnten. Beweisen kann ich es mittels offizieller Rechnung der Telekom in der nur ich als Anschlußinhaber und Rechnungsempfänger aufgeführt werde ! Demnach soll also hier ein verstorbener zur Kasse gebeten werden.
Es wäre schön wenn mir jemand die Gesetzesseite oder besser Paragraph über das ausnutzen von toten für Geldansprüche ( natürlich nicht Rechtmäßige Ansprüche ) nennen oder hier verlinken könnte !
Auch werde ich mittels der Strafanzeige auf meiner zugehörigen Polizeidienststelle, Strafanzeige erstatten !
Auch werden Beträge auf meiner Rechnung angeführt, die ich zitiere : Zudiesen Beträgen liegen der Telekom Deutschland keine Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden bitte ausschließlich an : Teelefon 0800/0103919
Telefax : 01805/110017
Das hier steht auch noch auf meiner Rechnung.
First Communication GmbH
Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt a.M.
E-Mail: Kontakt@first-Comunnication.de
Rufnummer XXXXXXXXXX 17.11.13 – 17.11.13 1,67 Euro
Erotikline
Artikel-/Leistungsnummer : 07680 1,67 Euro
Summe First Communication GmbH 1,67 Euro
Summe Beträge anderer Anbieter 1,67 Euro
Zitat Ende !
Weitere Recherche :
Die First Communication GmbH war vor der The Archive AG Rechteinhaber und nicht umgekehrt !
Hier ist also auf der Rechnung ein Datum von denen drauf und zwar der 17.11.2013.
The Archive AG nennt in seinen schreiben zeiträume von Juli bis August 2013
Also liegt hier ein Widerspruch vor ! da ja The Archive AG die Rechte hält und nicht die First Communication GmbH !
Soviel mal zu meiner Recherche und Beweisführung.
Hoffe das alle Betroffenen und nicht Betroffenen sich das hier mal gut durchlesen und auch genauer auf ihre Telekom Abrechnungen sehen.
Gerne durft ihr das hier Kopieren, Speichern und Vervielfältigen wie ihr wollt ! Die Uhrheberrechte geb ich euch hiermit gerne ! ( kleiner scherz am Rande ;-D )
hallo !
bei mir ist es ähnlich! habe in dem email-fach meines verstorbenen Vaters eine email von den gefunden. und das beste ist das der email-anhang noch verseucht ist.
Die E-Mails sind aber wohl nicht von den U+C-Gaunern. Das sind Trittbrettfahrer, die auf den Zug aufgesprunbgen sind, um Schadsoftware zu verbreiten. Einfach löschen und den Anhang ja nicht öffnen!
Andreas Moser
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Der Eindruck, daß ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den abmahnenden Rechtsanwalt etwas Besonderes sei, ist falsch. Unter Tausenden von Abmahnungs-Adressaten sind immer ein paar dabei, die Strafanzeige gegen den abmahnenden Rechtsanwalt stellen. Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich.
(Ist mir selbst auch schon passiert. Und wie immer lag das Ermittlungsverfahren nach anfänglichem Brimborium dann jahrelang brach und wurde schließlich sang- und klanglos eingestellt.)
Angelika
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Das ist natürlich nicht richtig, was der Heidelberger Anwalt sagt: es gab einen weitaus prominenteren Fall von nachgewiesenem Betrug durch den Skandalanwalt Freiherr von Grafenreuth, der ähnliche Geschäftspraktiken (und in Sachen Pfändung der Domain taz.de quasi auch einen “Pranger”) betrieb.
Allerdings entzog sich der “Freiherr” seiner Haftstrafe durch Selbstmord.
Anonymous
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[…] Vorwurf: Versuchter Betrug Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt Zitat: […]
Constantin
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@Angelika
Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Grafenreuth ermittelt hatte und dass er sogar verurteilt wurde. RA Forsthoff bezieht sich bei dem “Besonderen” aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den Abmahnwahnanwalt ermittelt, sondern gleichzeitig auch gegen den Auftraggeber dieser Abmahnungen. In diesem Fall also sowohl gegen Urmann “und” auch gegen KVR.
CMP
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Hallo,
es muss schon besonders “krass” (wie anscheinend in diesem Fall) kommen, wenn wie
Herr A.Moser schreibt…
“Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich….”
IdR. dauert es auch nicht allzu lange und das Verfahren wird mMn. meist ohne Ermittlungen einfach eingestellt…..
und das nicht nur, weil den meisten StA mEn. der § 352
Gebührenüberhebung StGB völlig unbekannt ist.
Denn die Folge eines solchen umfangreichen Auftrags eins mutmaßlichen Verletzten bzw. RI an einen RA wäre, dass der § 22 RVG bei einer solchen gebührenrechtlichen Angelegenheit eine wesentliche Rolle spielen müsste, jedoch aufgrund der “Gewinnaussichten” wird jede der massenhaften Abmahnungen als Einzelfall behandelt, ohne mutmaßlich eine ausreichende Begründung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
In diesem Fall ist es “vielleicht” etwas einfacher die “Betrugsabsicht” nachweisen zu können….jedoch ist es ansonsten wesentlich einfacher die Missachtung der gebührenrechtlichen Angelegenheit (§ 15,2 bzw.5 und §22 RVG) und somit eine Gebührenüberhebung bei den massenhaften Abmahnungen nach einem umfangreichen Auftrag eines mutmaßlichen Verletzten nachzuweisen.
Hierbei spielt die “Absicht” nicht die entscheidende Rolle, sondern die Gebührenüberhebung kann “einfach” an den geforderten Beträgen – den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen – in Fällen derselben Angelegenheit “abgelesen” werden…denn durch die vorgeschriebene Zusammenlegung der Gegenstandswerte verringert sich die RA-Gebühr in diesen Fällen in Abhängigkeit von der Anzahl der Gegenstände sehr deutlich…jedoch wird die gebührenrechtliche Angelegenheit des Auftraggebers mutmaßlich ohne jede Begründung, im Außenverhältnis als Einzelfall abgerechnet.
Wobei es noch nicht einmal wichtig ist, ob die Abmahnung zu Recht (rechtsmissbräuchlich) oder Unrecht erfolgt ist…
mfg
cmp
Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt | Abzocknews.de
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[…] Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital.de […]
Abmahnerei als illegales Geschäftsmodell? | Regensburg Digital
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[…] Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Drescher und de…. […]
Abmahnerei als illegales Geschäftsmodell? | Da Hog'n - Onlinemagazin ausm Woid
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[…] Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen (U+C) folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Drescher und de…. […]
„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess | Regensburg Digital
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[…] dürfte auch Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen U+C und Drescher haben. Bereits seit April ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten … Erst kürzlich hatte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl unserer Redaktion auf Nachfrage […]
Massenabmahner und ihre Anwälte haften persönlich » shopbetreiber-blog.de
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[…] Klägerin hat sich dann jedoch dazu entschieden, diese Kosten sowohl beim Geschäftsführer Frank Drescher persönlich als auch bei der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einzufordern und eine entsprechende Regressklage beim Amtsgericht Regensburg […]
Anonymous
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[…] mal ein interessanter Artikel zur Anwaltskanzlei Urmann + Collegen: Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt | Regensburg Digital Der Song zur Drosselkom: http://netzpolitik.org/2013/song-des…tional-kaputt/ […]
„Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?“ | Regensburg Digital
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[…] zu haben. Über die Berufung ist noch nicht entschieden. Neben diesem Zivilverfahren gab es auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Erhebung einer Anklage wollte die Regensburger Staatsanwaltschaft laut Auskunft von […]
Intermezzo (501) | Blue Archive
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[…] Vorwurf: Versuchter Betrug – Porno-Pranger: Unter diesem Stichwort machte im letzten Sommer Ur… […]
Wie die Porno-Abmahner rechnen | Regensburg Digital
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[…] Ein damit zusammenhängendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht gegen U+C hat die Staatsanwaltschaft Regensburg, wie bereits gestern […]
Wie die Porno-Abmahner rechnen ... | Da Hog'n - Onlinemagazin ausm Woid
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[…] Ein damit zusammenhängendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht gegen U+C hat die Staatsanwaltschaft Regensburg, wie bereits gestern […]
Sven Tomas
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Hallo liebe Opfer von U+C Rechtsanwaltsges. mbH
Nach genauen Recherchen von mir und Dokumentieren zu dieser Abmahnung, bin ich auf etwas sehr interessantes gestoßen !
Also ich bin noch nicht mal betroffener dieser Abmahnung sondern, ( jetzt kommts ! ) mein seit 1998 verstorbener Großvater ! Die Adressen stimmen also nur in der Anschrift überein, jedoch nicht in den Namen der Abgemahnten. Beweisen kann ich es mittels offizieller Rechnung der Telekom in der nur ich als Anschlußinhaber und Rechnungsempfänger aufgeführt werde ! Demnach soll also hier ein verstorbener zur Kasse gebeten werden.
Es wäre schön wenn mir jemand die Gesetzesseite oder besser Paragraph über das ausnutzen von toten für Geldansprüche ( natürlich nicht Rechtmäßige Ansprüche ) nennen oder hier verlinken könnte !
Auch werde ich mittels der Strafanzeige auf meiner zugehörigen Polizeidienststelle, Strafanzeige erstatten !
Hier der Link – Download für alle die ihn noch nicht haben : http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige.docx
Auch werden Beträge auf meiner Rechnung angeführt, die ich zitiere : Zudiesen Beträgen liegen der Telekom Deutschland keine Informationen vor. Richten Sie Anfragen und Beschwerden bitte ausschließlich an : Teelefon 0800/0103919
Telefax : 01805/110017
Das hier steht auch noch auf meiner Rechnung.
First Communication GmbH
Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt a.M.
E-Mail: Kontakt@first-Comunnication.de
Rufnummer XXXXXXXXXX 17.11.13 – 17.11.13 1,67 Euro
Erotikline
Artikel-/Leistungsnummer : 07680 1,67 Euro
Summe First Communication GmbH 1,67 Euro
Summe Beträge anderer Anbieter 1,67 Euro
Zitat Ende !
Weitere Recherche :
Die First Communication GmbH war vor der The Archive AG Rechteinhaber und nicht umgekehrt !
Hier ist also auf der Rechnung ein Datum von denen drauf und zwar der 17.11.2013.
The Archive AG nennt in seinen schreiben zeiträume von Juli bis August 2013
Also liegt hier ein Widerspruch vor ! da ja The Archive AG die Rechte hält und nicht die First Communication GmbH !
Soviel mal zu meiner Recherche und Beweisführung.
Hoffe das alle Betroffenen und nicht Betroffenen sich das hier mal gut durchlesen und auch genauer auf ihre Telekom Abrechnungen sehen.
Gerne durft ihr das hier Kopieren, Speichern und Vervielfältigen wie ihr wollt ! Die Uhrheberrechte geb ich euch hiermit gerne ! ( kleiner scherz am Rande ;-D )
Danke euch !
Gruss euer Sven Thomas
Kopf hoch !
heinz
| #
hallo !
bei mir ist es ähnlich! habe in dem email-fach meines verstorbenen Vaters eine email von den gefunden. und das beste ist das der email-anhang noch verseucht ist.
Mr. T
| #
Die E-Mails sind aber wohl nicht von den U+C-Gaunern. Das sind Trittbrettfahrer, die auf den Zug aufgesprunbgen sind, um Schadsoftware zu verbreiten. Einfach löschen und den Anhang ja nicht öffnen!
Zebolon
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“den Anhang ja nicht öffnen!”
Warum, der User ist ja verreist.