Ein Jahr auf Bewährung für Altbürgermeister Schmid
Die Rolle des unwissenden Opfers seines Geschäftsleiters mochte das Gericht dem Wenzenbacher Ex-Bürgermeister nicht abnehmen.
„Sie stellen Ihr Licht deutlich unter den Scheffel. So blauäugig und unwissend wie Sie sich hier darstellen sind Sie nicht.“ Mit diesen Worten verurteilte Richter Dr. Alexander Guth den Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid wegen drei besonders schweren Fällen der Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich muss Schmid 5.000 Euro an den Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder bezahlen.
Gemeinschaftliche Tatbegehung
Das Gericht sah es nach dreitägiger Beweisaufnahme als erwiesen an, dass Schmid in gemeinschaftlicher Tatbegehung mit dem früheren Geschäftsführer der Gemeinde, Hans E., zwei unrechtmäßige, steuerfreie Urlaubsabgeltungen in Höhe von insgesamt rund 22.000 Euro an E. bewilligt hatte. Darüber hinaus wurden private Steuerschulden E.’s in Höhe von rund 20.000 Euro übernommen. Der Vorwurf, ungerechtfertigte Leistungsprämien an drei Beamte ausgezahlt zu haben, wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.
„Sie haben den gesamten Sachverhalt objektiv eingeräumt“, so Richter Guth in seiner Urteilsbegründung. Die Zeugenaussage von Hans E., der unter anderem bestätigt hatte, dass es eine gemeinsame Absprache zur steuerfreien Auszahlung des Urlaubs und der Übernahme der Steuerschulden gegeben hatte, müsse man zwar kritisch betrachten. Allerdings stehe E. nach seiner Verurteilung selbst unter laufender Bewährung. Insofern sei bei ihm der Druck zu einer wahrheitsgemäßen Aussage weitaus höher als bei Schmid. „Er spricht auch nicht schlecht von Ihnen und hat auch keinen besonderen Belastungseifer gezeigt“, so Guth in Richtung des Altbürgermeisters. Vor diesem Hintergrund sei E.’s Zeugenaussage durchaus glaubwürdig.
Unterschriebene Dokumente “mit einem Blick zu erfassen”
Bei den von Schmid unterzeichneten Dokumenten zur Urlaubsauszahlung und Steuerübernahme könne man „mit einem Blick erfassen, was da drin steht“. Zeugen hätten zudem bestätigt, dass Schmid ihm vorgelegte Schreiben keineswegs blind unterschrieben hätte. „Sie haben sehr gewissenhaft gearbeitet und zum Teil sogar Rechtschreibfehler ausgebessert.“
Dossier
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert hatte. Es spreche Einiges zu Schmids Gunsten, so Guth. Insbesondere die Tatsache, dass er nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet habe, sondern aus seiner Sicht wohl sogar gedacht habe, er würde zum Wohle der Gemeinde handeln. Ebenso sei die bereits vollzogene Kürzung seiner Pensionsansprüche von 4.200 auf 3.100 Euro monatlich, zu Schmids Gunsten zu werten. „Das wird nach dem Urteil sicher nicht wieder mehr werden.“
Verteidigung forderte Freispruch
Schmids beide Verteidiger Andreas Mühlbauer und Reinhard Brey hatten in ihren mehr als eineinhalbstündigen Plädoyers unter Verweis auf diverse Verfassungsgerichts- und Einzelfallentscheidungen Freispruch gefordert. Zwar gelte der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so Rechtsanwalt Mühlbauer, aber Schmids Fall sei eine Ausnahme von dieser Regel.
Als Bürgermeister müsse man sich „in vollem Umfang“ auf die Arbeit seiner Beamten verlassen können, ergänzte Brey. Schließlich gehe auch der Gesetzgeber davon aus, „dass nicht jeder, der gewählt wird, auch den notwendigen Sachverstand hat“. Insofern sei Schmid „ein Werkzeug des Geschäftsleiters“ gewesen und habe vielleicht „blauäugig und naiv, schlimmstenfalls leichtfertig“ gehandelt, allerdings keinesfalls wissentlich und vorsätzlich.
Dieser Darstellung Schmids als ahnungsloses Opfer mochte das Gericht allerdings nicht folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
erik
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für was brauchen Gemeinden mit nicht mal 10.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister, die dann noch eine Pension von mehreren Tausend Euro erhalten, zur Erinnerung die Durchschnittsrente in Bayern lag nach AWO im Jahr 2012 bei 723 Euro im Monat. Das Argument man möchte Experten ins Amt bekommen kann’s ja wohl nicht sein. In anderen Bundesländern machen das ehrenamtliche Bürgermeister die nur eine Aufwandsentschädigung und keine fette Pension im 4 stelligen Bereich im Monat erhalten. Schon klar das die am Fresstrog sitzen wieder eine Neiddiskussion vermuten, aber die Frage ist wohl berechtigt im Zeitalter der Niedriglöhne und prekären Beschäftigung die von dieser Politikergeneration vorangetrieben wurde.
Jürgen
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@erik: Neiddiskussionen sind hier fehl am Platz.
Vielmehr ist die Allgemeinheit angehalten bei der Wahl des Bürgermeisters nicht nur auf seinen Bekanntheitsgrad, sondern auch auf seine Qualifikation zu achten. Bitte nicht falsch verstehen, ich meine hier nicht dass nur die üblichen Verdächtigen, also Juristen und Beamte für diese Arbeit geeignet sind, vielmehr sind auch die soziale Kompetenz und der Weitblick für die Gemeinde entscheidende Punkte. In vielen Gemeinden sind das Gesicht und die Versprechungen für den jeweilig eigenen Geldbeutel entscheidend für die Wahl. Allgemeinwohl und das Weiterkommen der Gemeinde sind da eher zweitrangig. Gerade im hoffnungslos verbauten Wenzenbach kann man als kundiges Auge erahnen wie es in den letzten 20 Jahren zugegangen sein mag. Struktur Fehlanzeige. Es durfte wohl jeder alles bauen was ihm gerade einfiel. Die Quittung sollten die Bürgen auch, in Form von höheren Steuern vorgelegt bekommen.
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[…] Wie berichtet, wurde Schmid in erster Instanz wegen Untreue verurteilt, weil er Hans E. illegalerweise aufgelaufene Urlaubstage als „steuerfreie Zulage“ ausbezahlt hatte – der Schaden: rund 22.000 Euro. Als das Finanzamt dies bei einer Prüfung merkte und eine Steuernachzahlung von E. forderte, übernahm die Gemeinde auch die – der entstandene Schaden: weitere knapp 20.000 Euro. Ein Detail, dass in der Erklärung keine Rolle spielt: Auch Steuerschulden, die Schmid selbst aus privater Tasche hätte bezahlen müssen – für überhöhte Fahrtkostenpauschalen – wurden aus der Gemeindekasse beglichen – der Schaden hier: rund 11.000 Euro. Das am Rande. […]
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