Ein Freibrief für Ausgrenzung
Seit 2016 hat die Stadt das Recht, potentielle Mieter für eine erschwingliche Sozialbauwohnung zu benennen. Klingt gut, doch in der Praxis haben gerade Betroffene mit höchster Dringlichkeit – insbesondere Menschen, die in den städtischen Notwohnungen leben – nichts davon.
Aufgrund der Wohnungsnot in Regensburg hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass es ab dem 1. Januar 2016 in der Verfügungsmacht der Kommune liegt, wer eine Sozialbauwohnung bekommt und wer nicht. Welchen Hintergrund hat diese Regelung?
“Problematische” Mieter sollen auch zum Zug kommen
Die Stadt Regensburg erklärt auf eine Anfrage unserer Redaktion:
„Gemäß Art 5 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWobindG) sind schwangere Frauen, Alleinerziehende, ältere Menschen, junge Ehepaare und schwerbehinderte Personen vorrangig zu berücksichtigen. Die höchste Dringlichkeitsstufe erhalten dabei Personen, die in einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft leben, von Obdachlosigkeit bedroht oder pflegebedürftig sind.“
Es geht also darum, ein schon länger bestehendes Problem zu beheben, nämlich dass Mieter, die als „problematisch“ gelten und deshalb bei den Unternehmen, die öffentlich geförderte Wohnungen errichten, durchfallen, nun auch zum Zug kommen. Gebracht hat das den einkommensschwachen Menschen allerdings wenig, einem Teil der Wohnungssuchenden sogar rein gar nichts. Die Stadt nimmt zumindest billigend in Kauf, dass sie weiterhin ausgegrenzt werden.
Die Historie: Ende 2015 entschied der Freistaat Bayern, dass Regensburg zu jenen Städten gehört, in denen für öffentlich geförderte Wohnungen das sogenannte „Benennungsverfahren“ gilt. Von der Stadt Regensburg heißt es dazu:
„In § 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) und deren Anlage ist die Verpflichtung der Stadt Regensburg geregelt. Durchzuführen ist ein Benennungsverfahren für öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderwegs und für EOF-Wohnungen der Einkommensstufe 1. Dies bedeutet, dass Wohnungssuchende der entsprechenden Einkommensstufe auf Antrag einen Vormerkbescheid erhalten. Hierbei ist auch die Dringlichkeit der Wohnungssuche festzustellen, die nach einem festgelegten Punktesystem ermittelt wird.“
Trotz höchster Dringlichkeit keine Wohnung
Mit dem erteilten Vormerkbescheid lassen sich die Wohnungssuchenden bei den entsprechenden Wohnbaugesellschaften registrieren. Sobald eine Sozialbauwohnung frei wird, teilt die Stadt der Gesellschaft fünf potentielle Mieter mit – einem von ihnen muss das Unternehmen die Wohnung geben, sofern er sie will. Die höchste Dringlichkeitsstufe dabei haben insbesondere Menschen, die in der Notwohnanlage leben müssen. Klingt gut, doch dann wird es seltsam.
Zunächst ließ sich die Stadt ein ganzes Jahr lang Zeit, ehe sie ihr Benennungsrecht für öffentlich geförderte Wohnungen ausübte – erstmalig geschah dies am 1. Januar 2017. Dass die Stadt einem Teil der Betroffenen weiterhin nicht wirklich hilft, ist dem Berufsbetreuer Rechtsanwalt Otmar Spirk bei seinen Betreuten und Mandanten aufgefallen. „Ich wunderte mich darüber, dass für sie zwar ‘höchste Dringlichkeit’ bei der Wohnungszuteilung besteht und sie inzwischen auch Angebote von Sozialbauunternehmen bekommen, dann aber nach der Bewerbung nichts mehr hören.“
Dringlichkeit versus Scoring
Eine Recherche von regensburg-digital ergibt: Bei den entsprechenden Unternehmen findet unter den fünf Vorschlägen der Stadt ein sogenanntes Scoring statt: Ausgewählt wird der „leichteste“ Mieter. Für die städtische Tochter Stadtbau Regensburg GmbH erklärt uns Geschäftsführer Joachim Becker zu dem Verfahren, dass die Stadtbau seit 2010 ein solches Scoring durchführe, auf dessen Basis dann der zukünftige Mieter ausgewählt werde. In der mitgelieferten „Selbstauskunft“, die ein Bewerber gegenüber der Stadtbau abgeben muss, heißt es wörtlich:
„Wurden Sie und/oder der/die als Vertragspartner vorgesehene/n Mitmieter in den letzten 3 Jahren wegen Mietrückstandes oder Hausstreitigkeiten abgemahnt bzw. gekündigt?
Wenn ja, Höhe des Rückstandes _______ EUR
Läuft gegen Sie und/ oder den/ die als Vertragspartner vorgesehenen Mitmieter derzeit ein gerichtliches Räumungsverfahren?
Haben Sie und/ oder der/ die als Vertragspartner vorgesehene/n Mitmieter eine „eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse“ gemäß ZPO (früher Offenbarungseid) abgegeben?
(…)
Falls ein Mietvertrag zustande kommt, können wissentlich falsch gemachte Angaben zur Kündigung führen!“
Der Fragebogen der Stadtbau darf als beispielhaft gelten – auch für andere Unternehmen und bedeutet im Klartext: Jeder Wohnungssuchende, der in den vergangenen drei Jahren nennenswerte Probleme mit der Mietzahlung hatte, oder wer überhaupt Probleme mit dem Vermieter hatte, kann davon ausgehen, dass er nicht ausgewählt wird. Also: Einmal nicht gezahlt – die Gründe hierfür werden nicht abgefragt, einmal sonstige Probleme mit dem Vermieter – die Gründe hierfür werden nicht abgefragt – und du bist raus aus dem Rennen um eine Sozialwohnung.
Die Stadt prüft nicht nach
Weiß die Stadt von diesen Scoring-Verfahren und damit von der Ausgrenzung eines Teils der Wohnungssuchenden? Zumindest bei der eigenen Tochter sollte man das annehmen. Kontrolliert sie also das Auswahlverfahren der Stadtbau? Die Antwort der Stadt:
„Es erfolgt in der Regel anschließend keine Überprüfung, warum eine Bewerberin/ ein Bewerber nicht zum Zuge gekommen ist.“
Rechtsanwalt Spirk dazu: „Natürlich, auch das Interesse an Sozialwohnbauunternehmen ist mit abzuwägen und zu schützen. Ja, einige Menschen sind so kaputt, dass sie als ‘ordentliche Mieter’ nicht mehr in Frage kommen. Aber alle von vornherein über einen Kamm zu scheren, das ist ein asoziales Auswahlverfahren. Jedenfalls ist es gegen den Sinn des Gesetzes.“ Bei manchen seien es die Umstände, die zu Problemen geführt hätten. „Aber Umstände ändern sich. Leute lernen auch dazu“, so Spirk.
Manchmal liegt es aber schlicht auch am Fehlverhalten von Behörden, wenn es Probleme gibt – wie beispielsweise in jenem Fall einer alleinerziehenden Mutter, die wegen der falschen Berechnung ihres Einkommens durch das Jobcenter fast ihr Mietverhältnis verloren hätte.
Aussagekräftige Statistiken werden nicht geführt
Spirk: „Nun kann man ich auf den Standpunkt stellen ‘Selber schuld’. Wobei das spätestens nicht mehr greift, wenn Kinder mit betroffen sind. So oder so sind die finanziellen und sozialen Folgekosten der Ausgrenzung von Menschen höher als die Kosten für ihre rasche Reintegration.“ Gerade deshalb gebe es für Menschen mit großen Schwierigkeiten auch den vom Gericht angeordneten Berufsbetreuer, der sich um die Aufgabenbereichen Wohnungsangelegenheiten und Vermögenssorge kümmere, so Spirk weiter. „Auf Wunsch eines Mieters oder wenn der Verdacht besteht, dass das Geld für Miete anderweitig ausgegeben wird, ist das Jobcenter oder das Sozialamt zudem berechtigt, eine Direktzahlung der Miete an Vermieter durchzuführen.“
Dossier
Besonders betroffen von der Ausgrenzung bei der Wohnungssuche sind Bewohner der Notunterkunft Aussigerstraße – dort, wo man juristisch als obdachlos gilt, dort, wo auch fast 50 Kinder und Jugendliche leben müssen. „Wenn Du von hier kommst, dann hast Du doch nie eine Chance“, sagt eine langjährige Bewohnerin, die nach wie vor vergeblich sucht. Die Frage, wie viele Bewohner der Aussiger Straße, die ja offiziell die höchste Dringlichkeitsstufe haben, auf Vermittlung durch die Stadt eine Sozialwohnung gefunden haben, kann man uns – trotz einer eigens eingerichteten Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit – nicht sagen. Man führe dazu keine Statistiken.
59 Menschen, mehr als ein Drittel der Bewohner, leben seit über einem Jahr in der Notunterkunft. Wie lange die Wartezeiten der Wohnungssuchenden insgesamt im Durchschnitt sind, und wie lange die Wartezeiten differenziert nach Dringlichkeitsstufen sind, auch das lässt sich laut Stadt „derzeit leider noch nicht“ beantworten. Die neue EDV zum Benennungsrecht sei noch nicht so weit…
„Die Stadt könnte jederzeit die Minderjährigen, die in den Notunterkünften hausen müssen, dort herausholen, wenn sie Ihr Recht auf Benennung dergestalt nutzen würde, dass eben jeweils alle fünf Benennungen Eltern mit Minderjährigen von dort sind“, schlägt Rechtsanwalt Spirk vor. „Dann haben die Unternehmen gar keine andere Wahl, als eine solche Familie zu nehmen.“
XL-Regensburgerin
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Aber ich denke doch, man kann/darf in dem Fragebogen auch die Unwahrheit angeben?
Welche Konsequenzen hat es für einen Mieter, wenn er die Wohnung bekommt und es sich später herausstellt, dass er im Fragebogen falsche Angaben gemacht hat`?
Mr. T
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Na ja, steht doch da:
“Falls ein Mietvertrag zustande kommt, können wissentlich falsch gemachte Angaben zur Kündigung führen!”
Die Frage ist nur, ob so eine Kündigung aus diesem Grund auch rechtswirksam ist. Das müssen Juristen wissen.
Regensburgerin
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Es wäre interessant zu wissen, ob alle 5 Kandidaten eine “Dringlichkeit” haben?
Oder ist einer oder anderer nicht so “dringlich”? Gibt es auch dafür keine Statistik?
Lothgaßler
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Es ist sehr bequem nicht nazusehen, was aus den Unterstützungsbedürftigen wird bzw. wie es ihnen ergeht. Dann kommt der nächste Antrag mit dem nächsten Stempelabdruck und alle haben nur ihre Pflicht getan.
Scheinbar funktionieren die Prozesse nicht gut, dann wäre es aber an der Zeit etwas zu ändern, z.B. beim Personal. Wer keine Auskunft geben kann zu wesentlichen Vorgängen in seinem Sachbereich (braucht es dazu wirklich EDV?!), der hat sein Aufgabengebiet nicht im Griff. Allerdings weiß er/sie nichts davon, weil ja keine Erkenntnisse dazu vorliegen.
Was die Frage nach einer Lüge bei der Selbstauskunft angeht: In der Liebe und auf dem Wohnungsmarkt sind alle Tricks erlaubt! Viel wichtiger als diese Gewissensfrage ist es aber die Fragen bei der ohnehin schon benachteiligten Klientel nicht zu stellen, sondern Probleme mit diesen Personen und deren Betreuern zu besprechen. Es ist doch anzunehmen, dass deren Notlage eine Vorgeschichte hat. Durch Sozialhilfe und Betreuung sollen diese Mitbürger in eine Lage versetzt werden “normal” zu leben, ohne Stigmatisierung.
eingeborener
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Wenn minderjährige verwahrlosen, rücken Jugendamt und familiengericht den Eltern auf den Pelz. Wenn eine reiche Stadt minderjährige in bruchbuden unterbringt, Tür an Tür mit Drogen süchtigen ,alkoholabhängigen und psychisch kranken, dann soll das nicht Kinder- und jugendgefährdend sein ? Schweine.
Wo bleibt der Aufschrei unserer ach so kinderlieben Öffentlichkeit ? Wo bleiben Jugendamt und familiengericht ?
Tobias
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Man könnte seinen Pass wegwerfen und behaupten, man sei “Flüchtling”. Bei der illegalen Einreise macht der Staat ja keine Anstalten auf Nachprüfung. Nur bei den eigenen Bürgern und Steuerzahlern. So eine neu hergerichtete Kaserne ist besser als Obdachlosigkeit oder Notunterkunft.. Danach einfach auf dem Zettel lügen – ob man jetzt in der Aussiger Straße lebt, weil man “ehrlich” ist, oder in der Aussiger Straße lebt, weil man wegen der Lüge auf dem Fragebogen aus der Mietwohnung geflogen ist, macht doch keinen Unterschied…
Es ist komisch, dass heute (03. Dezember 2017) DeMaziere verkündet hat, dass Asylbewerber bis zu 1.000 EUR bzw. eine Familie bis zu 3.000 EUR erhält, wenn sie zurück in ihr Land gehen; das wären wohl die Mietschulden/Energieschulden einiger Leute, oder die Mietkaution einer “normalen” Wohnung, oder eine Teilrenovierung der Aussiger Straße, oder die Anschaffung wichtiger Dinge, oder….
Die CDU und ihre Kumpanen sorgen für dermaßen sozialen Zündstoff, dagegen sind die AfD und FDP ja die reinsten Mutter Teresas.
eingeborener
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@ Tobias, sie sind eine arme sau.Alles dreht sich bei ihnen um die Ausländer, denen der Staat das Geld hinten und vorn reinstopft. Dabei hätten sie schwer arbeitender Mann deutschen Blutes das Geld verdient!!! Aber Offenbar ist ihre Arbeitskraft nicht viel wert, und die Million, um es als kapitalist zu versuchen, haben sie auch nicht geerbt.
Trösten sie sich. ohne die billigstlöhne im Ausland könnten sie sich nicht die günstigen Klamotten usw. kaufen, sondern müssten nackt in ihren braunen unterhosen darstehen. Na,ist das nichts !?
Else E.
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Ich finde erschreckend, dass hier Familien in den unsäglichen Wohnverhältnissen der Aussiger Straße feststecken und zwischen den Zuständigkeiten – oder eher Nichtzuständigkeiten – hin- und hergeschubst werden. Im Graubereich des amtlichen Wegsehens bekommen sie keine reale Chance, in einer Sozialwohnung von vorn zu beginnen.
Diese Stadt profitiert finanziell ungeheuer davon, dass Industrie, Handel und Universität jede Menge Kapital und gut ausgebildete Menschen bringen. Doch sie gibt davon kaum etwas an diejenigen weiter, die auf diesem überteuerten Mietmarkt hinten runter fallen. Wo bleiben die Sozialwohnungen, die dauernd beschworen werden? Wir nehmen die Arbeit der Menschen im Pflegeberuf, Arzthelferinnen, Verkäufer, Erzieher und anderer Schlechtverdiener in Anspruch. Aber eine Regensburger Miete können sich die auch bald nicht mehr leisten, wenn sie nicht ewig bei den Eltern wohnen wollen. Das Problem mit dem Mietmarkt haben viele Menschen, die hier eine Wohnung suchen. In der Aussiger Straße zeigen sich nur die brutalsten Auswirkungen.
R.G.
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Das klingt wie eine Liste der gespaltenen Zunge.
Offensichtlich gibt es zwischen den Berufsbetreuern und der Wohnwelt eine Lücke bei den unterstützenden Angeboten.
Für z.B. bloß in der Finanzgebarung/Mietzahlung vorbelastete Mieter sollte es (auch zur Beruhigung der Genossenschaften) neben den Berufsbetreuern das Angebot einer aufsuchenden Sozialarbeit geben, deren Ziel und Zweck sein muss, ev. von der Obdachlosigkeit oder der Aussiger weg bei den Behördenwegen und bis hinein in ein Leben in normalen Mietshäusern zu unterstützen, bis ein wieder selbstbestimmteres Handeln erreicht wird.
In einem Teil der Fälle könnte damit sogar eine baldige Rückkehr in den Arbeitsmarkt, und damit eine Entlastung des Sozialbudgets erreicht werden.
Ich lebte vor geraumer Zeit neben einer kriminell gewordenen Alleinerzieherin.
Obwohl während ihrer Haftzeit von ihrer Wohnung durch ihre Schuld Emissionen ausgingen, die meine Wohnräume und die Bausubstanz nachhaltig schädigten, und sie die Miete offensichtlich bis zum Delogierungstermin schuldig blieb, setzte sich im letzten Moment eine Hilfsstelle für Gestrauchelte für sie ein. Für uns wäre es vordergründig angenehmer gewesen, sie endlich draußen zu wissen.
Für sie hätte das bedeutet, nach Verbüßung der Strafe nicht mehr in ein geordnetes Leben rückkehren zu können, und da anzuknüpfen, wo sie vor ihrer unseligen Begegnung mit einem schlechten Mann war.
Ich glaube nicht, dass uns besser geholfen ist, wenn wir alle uns Unbequemen in die Obdachlosigkeit oder in prekäre Beziehungen schicken. Sie würden in ihrer Ausgestoßenheit irgendwann wahrscheinlich zu einer größeren Bedrohung unserer Sicherheit werden, als wenn sie durch eine straff begleitende Sozialarbeit in der Rehabilitation begleitet sind.
Mehrmals monatlich sehe ich in ausländischen Nachrichten die Bilder eines hohen Politfunktionärs, den ich bei Restaurantbesuchen unserer Jugendclique nie dabeisehen wollte, er war beim Zahlen unehrlich.
Aber nach dem Motto, “der Papa wird es schon richten”, wurden seine Fehler stets bei der Geschäftsführung nachträglich und diskret ausgeglichen.
Mit anderem Hintergrund wäre er ein Sozialfall ohne Zukunftschancen geworden, ein Verachteter in einer Behausung gleich der Aussiger…..
Seine unbestreitbaren späteren Leistungen in der Politik hätte man damit verunmöglicht.
mkv
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Tobias schrieb am 3. Dezember 2017:
“Man könnte seinen Pass wegwerfen und behaupten, man sei „Flüchtling“. Bei der illegalen Einreise macht der Staat ja keine Anstalten auf Nachprüfung. Nur bei den eigenen Bürgern und Steuerzahlern.”
Hierzu Infos vom Anfang dieser Woche zur Bundespressekonferenz (BPK) von 30 Initiativen, Text und Video:
http://www.der-paritaetische.de/presse/buendnis-fordert-offensive-sozialpolitik-armut-jetzt-bekaempfen/
Phoenix, BPK