Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Alleinerziehend in der Notwohnanlage

Gesetzesbrüche, Unterstellungen, Drohungen

Immerhin: Man reimt für seine Bewohner. Aushang in der städtischen Notwohnanlage.

Immerhin: Man reimt für seine Bewohner. Aushang in der städtischen Notwohnanlage.

Schimmel, unangemeldete Kontrollbesuche und immer wieder die Drohung mit Rauswurf. In den städtischen Notwohnungen wird auf fragwürdige Weise mit Bewohnerinnen umgegangen. Begründet wird das Ganze mit einer rechtswidrigen Satzung. Echte Hilfe können die Betroffenen nicht erkennen.

Es ist ein beißender Chlorgeruch, der einem in die Nase fährt, nachdem Elisabeth H. die schwere Feuerschutztür auf der linken Kellerseite aufgesperrt hat und wir auf dem schmutzigen Betongang stehen, in dem ein abgenutzter Schrubber steht und von dem zwei Türen zu den weiß gekachelten, mit Kalk überzogenen Duschräumen abgehen. Durch kleine Fensterchen kommt etwas Tageslicht herein. Jeweils eine Dusche pro Haushälfte gibt es für die Bewohner. Bedient werden sie über einen Knopf im Sicherungskasten in der Wohnung. „Wenn die rote Lampe nicht leuchtet, ist die Dusche frei“, erzählt Elisabeth R.. Dann heißt es Knöpfchen drücken und ab in den Keller, wo man etwa 20 Minuten lang warmes Wasser hat.

WERBUNG

Keine Warmwasser, keine Heizung, dafür Schimmel

Der Chlorgeruch in den Duschen komme vom Reinigungsmittel, sagt die junge Frau. „Nachbarn haben hier vor zwei Tagen ihren Teppich gewaschen.“ Aber es ist fast schon ein angenehmer Kontrast zu dem Aroma von Schimmel, das das Gebäude durchzieht. Seit vier Monaten wohnt Elisabeth R. in der städtischen Notwohnanlage in der Aussiger Straße – zusammen mit ihrer eineinhalbjährigen Tochter.

IMG_1150Die „versifften Duschen“ benutzt sie nicht. „Da kommt mir mein Kind nicht rein.“ Die junge Mutter behilft sich mit Babybadewanne und Wasserkocher. In der Wohnung, eineinhalb Zimmer mit Klo mit Handwaschbecken, etwa 25 Quadratmeter, gibt es ebenso wenig warmes Wasser, wie eine Heizung. Ein eigener Radiator steht in der Ecke – die Zusage des Jobcenters für die Übernahme der Stromkosten, die dafür bislang angefallen sind, steht noch aus.

Dunkle Flecken auf dem Boden und an den Wänden zeugen von Schimmelbefall. Bei der Stadt Regensburg sieht man offenbar keinen Grund, etwas dagegen zu unternehmen. Die Wohnung sei beim Bezug schimmelfrei gewesen, antwortet die Stadt auf Nachfrage. Folgt man der Lesart der Stellungnahme ist Elisabeth R. selber schuld an dem teils großflächigen Schimmelbefall innerhalb weniger Wochen. „Der Bewohnerin wurden Vorschläge für ein alternatives Lüftungsverhalten gemacht“, heißt es lapidar auf die Frage, was dagegen unternommen werde.

“Das soll die Stadt dem Gericht erklären.”

Eine Zusage gegenüber Elisabeth R.s Rechtsanwalt Otmar Spirk, den Schimmel zu beseitigen, hat die Stadt bisher nicht eingehalten. „Wie in solchen kleinen Räumen eines Altbaus, die zwangsweise zugestellt sind, noch anständig gelüftet werden kann, soll die Stadt dem Gericht erklären“ kontert Spirk.

„Ich will hier unbedingt raus“, sagt die Elisabeth R.. Seit kurzem hat die 19jährige eine 450-Euro-Stelle hat, während die Kleine in der Kita ist. Als alleinerziehende Mutter hat sie Dringlichkeitsstufe 1 bei der Wohnungssuche. Doch binnen vier Monaten ist sie von der Stadt nur über zwei Sozialbauwohnungen informiert worden, beide hat sie nicht bekommen. Selbst ihre Wohnungsbewerbung bei der Stadtbau, städtische Wohnbaugesellschaft, wurde abgelehnt . Echte Hilfestellungen von Seiten des Sozialamts hat sie nicht wahrgenommen. Stattdessen Drohungen, die existenzielle Ängste auslösen.

“Kontrolle, ob Sie Drogen nehmen.”

Mehrfach stand unangekündigt ein Mitarbeiter der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vor ihrer Tür. Wenn sie nicht genügend Nachweise bringe, dass sie wirklich eine Wohnung suche, fliege sie raus, habe es geheißen. Oder: Wenn der Vater ihres Kindes hier übernachte, werde man sie aus der Unterkunft werfen. „Dann hat er noch gesagt, er komme, um zu kontrollieren, ob ich Drogen nehme. Es habe ja hier schon öfter solche Fälle gegeben. Oder er fragt, warum ich an diesem oder jenem Tag nicht da gewesen sei.“ Augenscheinlich ist die junge Frau aber weder alkohol- noch drogenabhängig – statt demütigender Kontrollbesuche bräuchte sie Unterstützung.

IMG_1158

Doch diese Besuche und Drohungen sind kein Einzelfall. Eine andere Bewohnerin, die uns an diesem Tag die Tür öffnet, erzählt, dass derselbe Mitarbeiter – ebenfalls unangekündigt – mit der Kamera in ihre Wohnung gekommen sei, um Fotos in ihrem Schlafzimmer zu machen. „Dann hat er gesagt, wenn ich meinen Lebensgefährten hier nochmal übernachten lasse, dann werfen sie mich raus.“

Unverletzlichkeit der Wohnung? Fehlanzeige!

Die Stadt sieht dieses Vorgehen als rechtens an. Aus der Notwohnanlagensatzung gehe „eindeutig hervor, dass die Benutzerinnen und Benutzer von Übergangswohnungen den Bediensteten der Stadt zu jeder angemessenen Tageszeit den Zutritt zur gestatten haben“, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme. Man müsse anonymen Anzeigen von anderen Hausbewohnern nachgehen Und dazu seien unter Umständen auch unangemeldete Hausbesuche notwendig. „Fotografien werden dann erstellt, wenn Schäden in der Unterkunft entstanden sind und diese durch die Stadtbau oder den Sozialleistungsträger zu beheben sind.“

IMG_1155Rechtsanwalt Spirk dazu: „Der Kindsvater übernachtet ja nicht einmal hier. Er nimmt das Umgangsrecht mit seiner Tochter wahr.“ Ganz abgesehen davon seien die Drohungen rechtlich völlig haltlos. „Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Ein Rauswurf ist nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Und die sind hier durchweg nicht gegeben.“

“Seit bald 30 Jahren rechtswidrig.”

Ein Ausdruck der alten, repressiven Elendsverwaltung statt Hilfe ist für Spirk die von der Stadt Regensburg ins Feld geführte Notwohnanlagensatzung von 1979. „Die ist seit bald 30 Jahren rechtswidrig. So lange ist es nämlich schon allgemeine Rechtslage, dass auch Notunterkünfte unter das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung fallen.“ Das bedeutet: Ohne Einwilligung der Betroffenen dürfen auch Mitarbeiter des Sozialamts im Normalfall die Wohnung nicht einfach betreten. Es sei denn, es besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die vorher rechtskräftig festgestellt wurde.

Das Fotografieren ohne vorherige Genehmigung beurteilt Spirk als klaren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. „Stellen Sie sich mal vor, ihr Vermieter steht plötzlich vor der Tür, drängt sich in die Wohnung, macht Fotos und droht Ihnen dann, Sie wegen irgendwelcher haltloser Gründe rauszuwerfen. Eigentlich undenkbar. In der Notwohnanlage wohl nicht.“

Seit zwei Wochen: keine Reaktion der Stadt

Bereits vor zwei Wochen hat Spirk die Stadt aufgefordert, die Drohungen zu unterlassen, den Schimmel zu entfernen und Elisabeth R. bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ernsthaft zu unterstützen. „Ich halte es für angebracht, dass meine Mandantin angesichts des Kleinkinds in einer ordentlichen Pension untergebracht wird, die den Mindestanforderungen auf Verwirklichung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz von Familie und Kindern entspricht, bis ihr die Stadt eine für Kleinkinder geeignete Wohnung zur Verfügung stellen kann“, schreibt er darin. Reaktion bislang: keine.

Elisabeth R. ist kein Einzelfall. Wie bereits berichtet, befinden sich unter den 117 Menschen, die in den Notwohnungen leben, 48 Minderjährige.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (6)

  • Helmut

    |

    Richtig, Elisabeth ist kein Einzelfall. Allein über die letzten 13 Jahre hat sich scheinbar nichts geändert.
    Die Stromkosten werden nicht übernommen. Im günstigsten Falle in Höhe der durchschnittlichen Heizkosten.
    Der Radiator wird ihr nichts bringen, dazu werden die Wände im Winter zu kalt. Für einen Holzofen muss sie den berühmten zinslosen Kredit aufnehmen der ihr von der Grundsicherung wieder abgezogen wird. Übrigens , mit einem Hartz 4 Nachweis gehen Gerichtsvollzieher leer aus, bei Bußgeld und Schulden am Staat muß gezahlt werden, notfalls aus von der Grundsicherung sonst wird man eingesperrt.

    Drogen, Alkohol, sagte ich letztens bereits, wird oft bei Nennung der Adresse vorrausgesetzt, den “normale” Menschen kommen dort nicht hin, quasi. Genau so wird man dann auch von den Behörden behandelt. Wie auch erwähnt, eine Ratenzahlung bei der Rewag, jederzeit möglich, für Leute aus der Aussiger nicht. Da wurde sogar die Energieversorgung eingestellt am 1. Tag der Rechnung ohne auf den Ablauf der Frist zu warten. Man bemerke dazu, wie heizt man dann dort in der Notwohnanlage, wenn man auf den Radiator angewiesen ist und ein Kind hat?

    Die Dringlichkeitsstufen bei der Stadtbau, gibt es nur auf Papier. Eine Familie 1 Kind, Frau schwanger, eine Risikoschwangerschaft bestätigt , wurde nicht anerkannt. Sätze der Stadtbau wie, Risiko haben alle, wir vermieten nur an seriöse, überlegen sie mal wo sie gelandet sind, oder suchen sie selbst, jetzt müssen wir das ausbaden was sie verbockt haben, leisten sie ihren Anteil. Nicht einmal eine Wohnung erhalten von einer Rentnerin deren Auszug noch gar nicht bekannt war. Diese suchte einen Nachmieter und die Stadtbau wusste schon das die Wohnung bereits vergeben war……dabei war diese noch nicht mal gekündigt. Wenn die Stadtbau genau beobachtet werden würde, dann würde man auch merken das bereits Bewohner der Stadtbau gerne bevorzugt werden. Diese ziehen innerhalb der Stadtbau innerhalb von 2 Jahren 3 mal um. Während andere dringend warten.

    Schimmelbefallen waren die Unterkünfte vor 13 Jahren schon, komisch das dann jetzt immer noch aktuelle Bewohner schuld sind.
    Ich sehe das Bild, oooh mein Gott, orginal die Duschen wie vor 13 Jahren, wurde dort überhaupt nachgesehen oder hat man vergessen das es im Keller Duschen gibt?

    Ich würde dort schon mal anfangen die Zähler und Leitungen im Haus mal zu prüfen.
    Im Winter dann lüften mit Radiator, leuchtet ein. Die arme zahlt ja mehr Strom als Öl, oder Holz das sie für einen Winter benötigt.

    Willkommen Endstation Aussiger.
    Die Überprüfungen in der Form sind allerdings neu und empfinde ich trotz allem als Schikane. Ja neben diesem komischen Zusammenhalt dort oben gab es wie überall Neider.

    Kommste mit Auto, joa dann evtl Schwarzarbeit. Drogen Alkohol eh klar, sonst wäre man nicht dort oben gestrandet. Fragste nach einer Wohnung , musst erstmal schon beweisen das man schon woanders auch noch sucht. Die Unterstellung das jemand andere auch noch darin schläft oder gar wohnt, hatte ich auch zu hören gekriegt. Aber eh ich bin Mensch und wenn ich jemanden kennenlerne oder dieser zu Besuch kommt und über Nacht oder das Wochenende mal bleibt, hab ich gleich gesagt ist mein Grundrecht, und das er/sie mal was vergisst oder da lässt ist kein Indiz. Genauso wenn der Stromzähler verblomt ist, wenn die Rewag antanzt woher das Licht kommt. Tja, Viele Kerzen, Autobatterie oder ein Kabel vom Nachbar, oder an die Dusche, den Hausgang angeklemmt, oder doch in einem Zimmer Strom…….

    Meine Stromkosten sind seit ich dort Weg bin gefallen, trotz Familienzuwachs und 3 Aquarien, dazu angemerkt, geheizt mit Holz und geduscht bei Freunden…..alles klar?

    Eine Notunterkunft ist für die Not, in der Not sollte ich mich aber trotzdem gut fühlen und nicht in Depressionen gedrängt werden. Hygiene darf gar nicht leiden. Frieren im Winter………ohne Worte. Allein das Wort “NOT” vor der Unterkunft sollte doch ausreichen in Behörden um zu sehen hier besteht Not, schnellstes handeln, zurück in die Gesellschaft. Hier läuft es wie, omg habe alles verloren, was nun. Hier kannst vorübergehend in die Garage……und dann joa, nicht wessen Problem?
    Waren bis das Kind, vom Jugendamt geholt wird, weil…..?
    Wozu hört man das Argument der Stadtbau, so ein Anteil an Wohnungen muss frei sein für Notfälle und Dringlichkeitsstufen? Bla bla bla

    Die schaffen es ja nicht mal einem Rollstuhlfahrer eine Wohnung anzubieten und wenn dann so, das es angenehmer ist Treppen zu steigen als diese Angebote anzunehmen, ja gelle in der Not nimmt man einfach alles…….geiles Prinzip, effektiv.

    Rollstuhlfahrerin in der Aussiger, Mensch ,Mensch Mensch, dort hinein mit dem Rollstuhl in die Dusche, oder die Toilette…….das ist nicht einmal Treten auf der Stelle……

    0
    0
  • Ernst Seler

    |

    Artikel und Kommentar zeigen die Bedrängnis, in welcher sich der Bürger wiederfinden kann, wenn er Behördenvertretern ausgeliefert ist, die eigenwillig Gesetze, Grundrechte ignorieren, uminterpretieren und im Einzelfall von negativen Fallbeispielen sofort auf Dritte schließen. – Rein baulich ist das Sozialgericht Regensburg mit seinen gepflegten Holzfußböden ein krasser Gegensatz (zu dem Artikel), dort wo der Bürger Recht suchen und finden kann. Aber auch das ist nicht leicht. Korekterweise wird der genannte Sozialrichter so geschrieben: Teuschl.

    Richter Teuschl sagte uns, Richterin Wimmer hatte alles falsch berechnet. Diese hatte den Eilantrag auf Einstweilige Verfügung in den letzten Dezembertagen 2016 abgeschmettert. Tatsächlich hatte sie einfach die Argumentation des Jobcenters Schwandorf ungeprüft übernommen. Offensichtlich nur, weil ich im Vorfeld bundesweit die Angelegenheit publik machte, auch dem Bundessozialgericht vorlegte, kam Bewegung in die Angelegenheit, der Richterin wurde auf wundersame Weise der Fall “weggenommen”. Das Büro des Präsidenten des Bundessozialgerichtes hatte meiner Ehefrau geschrieben, um neutral zu bleiben könne das Bundessozialgericht sich nicht dazu äußern, ob das Jobcenter die Rente unterhalb der Grundsicherung kürzen darf. Tatsächlich hatte das Jobcenter meinen AOK-Beitrag und das Heizungsgeld nicht berücksichtigt. “Gesetzesbrüche, Unterstellungen, Drohungen” ist das bekannte Muster aller Behörden, wenn Politik dies intern vorgibt? Es würde hier zu weit führen, den konkreten Fall ausführlich darzustellen. Er zeigt aber, ohne Öffentlichkeit, Druck von “Unten” werden die Politiker, auch die der Stadt Regensburg, nicht die Rechte des Bürgers beachten. Ich will ausdrücklich hier im Einzelfall das Sozialgericht Regensburg “loben”, da nachdem meine Ehefrau ihre Klage und ich meine spätere Klage zurückzog, weil inzwischen die AOK in ihrem neuen Änderungsbescheid kurz vor dem Gerichtstermin schrieb, weil sie teilweise “obsiegen” werden, werden wir den AOK-Beitrag berücksichtigen”, uns mitteilte, hätten wir einen Anwalt genommen, müsste das Jobcenter die Kosten übernehmen, ebenso bei Aufnahme eines Darlehens. Im Übrigen würde ein Anwalt noch mehr aus dem Fall herausholen, so Richter Teuschl. Während dieser Aussge des Richters wandt sich die Mitarbeiterin des Jobcenters sichtlich, versuchte den Richter mit seinen Aussagen zu stoppen. Hätte Richter Teuschl diese Aussage getätigt, bevor wir unsere Klagen zurückgenommen hätten, wer weiß, ob wir wegen des Heizkostenanteiles in die nächste Instanz gegangen wären, auf den wir jetzt verzichteten, weil der Gesetzgeber, das heißt die Abgeordneten widersprüchliche Gesetze fabrizieren und ich nicht einmal ein Klagerecht besitze, meine Rente vom Jobcenter “bestohlen” wird. Als Höhepunkt wird positiv hervorgehoben, Richter Teuschl sagte mir zum Abschied, wenn das Landratsamt Schwandorf Ihnen das Heizungsgeld nicht genehmigt, kommen Sie zum Sozialgericht. – Es ist ein juristisches Affentheater, denn der Richter gab zu, es könnte ein Grundrechtsproblem geben, da meine Rente als Besitz unterhalb der “fiktiven” Grundsicherung gekürzt wird. Herr Teuschl meinte zum Schluß, er habe Texte von mir gelesen und sich darüber gefreut, Jemand schrieb “am Ende siegte der Rechtsstaat” (Anspielung auf den Psychiatrisierungsversuch, der in Regensburg stattfand/Schulkreuzangelegenheit). Ich muß Richter Teuschl enttäuschen. Nicht der Rechtsstaat hatte gesiegt, sondern die Menschlichkeit eines Verfassungsrichters, der nicht mehr “mitspielte”, ganz entspechend den Aussagen des ehemaligen Richters Fahsel, der bis heute nicht verurteilt wurde, da er seine Kollegen des Verbrechertums in vielen Fällen bezichtigte. Es bedarf freier Journalisten, mutiger Bürger, engagierter Anwälte und auch menschlicher Richter. Bis jetzt habe ich durch Jahrzehnte den Eindruck, der Bürger, der Mensch spielt für Juristen keine Rolle. Es soll nur ihr Rechtssystem “funktionieren”. Ob der Bürger dabei draufgeht, scheißegal (s. Fall Wolbergs): “Shit happens”!

    Der Vorgang am Sozialgericht soll Betroffenen Mut machen, für ihr Recht zu kämpfen. Vielleicht gründet sich etwas wie ein Verein…. .

    0
    0
  • peter sturm

    |

    wenn ich überlege, dass daminger im letzten jahr 20 millionen euro an gewerbesteuer mehr einnahm als veranlagt, dann sollte niemand in regensburg so wohnen müssen.
    ob mit kind oder kinderlos, eine wohnung ohne heizung ist einfach zu krass!

    0
    0
  • Thomas

    |

    Hallo,
    ich lese seit etwa 3 Monaten regensburg-digital sehr gerne und nahezu täglich.
    Ich habe in den 90ern in Regensburg studiert und scheinbar eine doch etwas andere Stadt mit ihren Bürgern kennengelernt, als diese heute ist. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.
    Aber das hier entsetzt mich. Gibt es den keine wirkliche, anhaltende und ernstgemeinte Hilfe für diese Familien?

    0
    0
  • erik

    |

    kürzlich war zu lesen:
    „Ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland – und damit rund 16,1 Millionen Menschen – waren einer Statistik zufolge im vergangenen Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert.“

    kürzlich war zu lesen:
    „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, sagt DIW-Chef Marcel Fratzsche.
    Fratzschers These: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“. Die Ungleichheit in Deutschland habe in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Die reichsten zehn Prozent besitzen inzwischen zwei Drittel des Vermögens, die ärmere Hälfte habe dagegen praktisch nichts. In keinem anderen Land der Euro-Zone sei die Vermögensungleichheit höher, kritisiert der DIW-Chef.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin