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Korruptionsaffäre

Drei Anwälte fordern: Hauptverfahren nicht zulassen

Einen Tag vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme haben drei von vier Beschuldigten in der Korruptionsaffäre über ihre Verteidiger gefordert, die Anklage nicht zuzulassen.

Wolbegs' Verteidiger Peter Witting fordert, die Anklage nicht zum Hauptverfahren zuzulassen. Foto: archiv

Wolbegs’ Verteidiger Peter Witting fordert, die Anklage nicht zum Hauptverfahren zuzulassen. Foto: archiv

Die verlängerte Frist zur Stellungnahme hat offenbar ausgereicht: Bis zum heutigen Dienstag gingen beim Landgericht Regensburg die Stellungnahmen von drei der vier Beschuldigten in der Korruptionsaffäre ein – darunter die des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs. Dessen Verteidiger Peter Witting fordert, das Hauptverfahren nicht zuzulassen. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa.

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Mehrere hundert Seiten Stellungnahme

Laut Gerichtssprecher Thomas Polnik hat die Kammer bereits mit den Akten der Staatsanwaltschaft gearbeitet und sich mehrfach zu Zwischenberatungen getroffen. Nun gingen zusätzlich mehrere hundert Seiten an Stellungnahmen der Verteidigung ein. Diese müssten nun geprüft werden, ehe eine Entscheidung fällt.

Neben Wolbergs beschuldigt die Staatsanwaltschaft den Baulöwen Volker Tretzel, dessen ehemaligen Mitarbeiter Franz W. Und den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl. Die Vorwürfe lauten unter anderem Bestechlichkeit bzw. Bestechung, W. und Hartl werden Beihilfe-Handlungen zur Last gelegt. Wolbergs soll mit Unterstützung Hartls Tretzel bei der Vergabe des Nibelungenareals bevorzugt haben. Der Bauträger soll ihm dafür im Gegenzug unter Mithilfe von W. fast eine halbe Million Euro für den Wahlkampf gespendet haben – gestückelt in Tranchen unter 10.000 Euro. Auch Tretzels Millionenengagement beim SSV Jahn stuft die Staatsanwaltschaft in diese Kategorie ein.

Erst vergangene Woche hatte der Regensburger Stadtrat Hartl deshalb – nach einer langen Hängepartie – von seinen Posten als Aufsichtsrat bei städtischen Tochtergesellschaften abberufen.

„Inhaltsverzerrende Auslassungen“

Insbesondere von Wolbergs kommt der Antrag, die Anklage nicht zum Hauptverfahren zuzulassen, nicht überraschend. Der Oberbürgermeister hatte in der Vergangenheit stets seine Unschuld beteuert.

Unter anderem in Zusammenhang mit abgehörten Gesprächen, in denen Tretzel Wolbergs laut Anklage angeboten haben soll, ihm in Zusammenhang mit einem weiteren Bauvorhaben finanziell unter die Arme zu greifen, hatte dessen Anwalt Peter Witting schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben und dieser „inhaltsverzerrende Auslassungen“ vorgeworfen.

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Kommentare (10)

  • Tina Losert

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    Ich kanns nicht mehr hören, respektive lesen.

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  • semmeldieb

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    perfekt! funktioniert ja alles prima in regensburg.

    soll doch das hauptverfahren zugelassen werden, dann kann jeder beteiligte seine unschuld öffentlich und gründlich beweisen.

    diese winkelzieherei und trickserei macht es doch nur noch widerlicher.

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  • Ernst Seler

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    Erst mehrere hundert Seiten Dokumente im Fall Mollath, welche Anwalt Strate ins Internet stellte, ermöglichten den interessierten Zeitgenossen ein differenziertes Bild zu erhalten. Die vielen öffentlichen Stellungnahmen der damaligen bayerischen Justizministerin Beate Merk wirkten wie eine gezielte Verhinderungstaktik. Der Ablehnungsbeschluß durch das Landgericht Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren konnte durch Anwalt Strate vom Bürger studiert werden, Auffälligkeiten, Widersprüche wurden so erkannt…. .
    Es wäre sicherlich interessant, die “Mehrere hundert Seiten Stellungnahme ” zu studieren, welche das Landgericht nun erhielt. Von Außen gesehen, würde sich die Justiz selbst beschädigen, wenn sie im jetzigen Verfahrensstand die Anklage nicht zuließe. Schon aus Eigeninteresse müsste die Justiz nun ein Hauptverfahren zulassen, damit ein öffentliches Verfahren, somit eine begleitende Kontrolle durch die Öffentlichkeit (“im Namen des Volkes”) möglich ist, stattfinden kann.
    Erstmals wurde ein Oberbürgermeister – so hieß es in den Medien – im Amte verhaftet. Da ist ein Hauptverfahren zwingend notwendig?! Das Verfahren ist “so oder so” von geschichtlicher Bedeutung. Unabhängig davon ist die Stadt Köln bereits ein Vorbild:

    “Prävention als Daueraufgabe

    Als Reaktion auf die bei der Stadtverwaltung aufgedeckten Korruptionsfälle hat der Rat einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur Korruptionsprävention entwickelt. Jede Maßnahme wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder ersetzt.”

    http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/arbeiten-bei-der-stadt/antikorruption

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  • Lothgaßler

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    @semmeldieb: Die Angeklagten müssen ihre Unschuld nicht beweisen, umgekehrt ists richtig!

    Ich hoffe sehr, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich ausreichend belastende Beweise/ Indizien vorliegen hat, denn eine Nichtzulassung der Anklage wäre in mehrfacher Hinsicht ein Fiasko.
    Was bliebe: Erheblicher Zweifel daran, dass unsere Demokratie in Sachen Korruptionsverdacht und Korruptionsaufklärung handlungsfähig ist.

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  • semmeldieb

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    ja, das ist richtig – schuld, nicht unschuld ist vor gericht zu beweisen.

    hier geht es aber nicht mehr nur unsere rechtssprechung.

    ob nach den gesetzen eine schuld besteht, das mag die staatsanwaltschaft immerhin beweisen, wenn sie es kann.

    dass etwas vorgefallen ist, das irgenwdie “nicht in ordnung” ist, das hat ein ganzer schwarm von beteiligten bereits öffentlich mehr oder weniger zugegeben.

    ob das vorgefallene strafrechtlich relevant ist, spielt doch für die bürger schon fast die untergeordnete rolle.

    das verhalten und die äusserungen des ob, seine suspendierung, verhaftungen, erhebliche geldströme von irgendwo nach irgendwo, das schweigen weiter teile des stadtrates, ein “weiter so” und das klammern an eben dieses “schuld beweisen, nicht unschuld!” – prinzip, um nur nicht laut sprechen zu müssen…. all das ist nicht vor gericht irgendwie zu entschuldigen, aber angesichts des rechenschaftsanspruches, den das volk zu recht von ihren gewählten vertretern fordert, besteht gewaltiger erklärungsbedarf

    stattdessen erhält man einen fusstritt und darf (soll?) weiterspekulieren. “alles ein schmarrn, verschwörung, intrige” – das ist etwas dünn als erklärung.

    wenn nix war, dann erklärt – und ja, beweist – es UNS, dem frechen, dummen, zahlenden stimmvieh, damit wir euch wieder wählen können… oder eben andere!

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  • Mr. T

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    Richtig, was semmeldieb hier differenziert. Das Paradebeispiel ist ja der Alt-OB. Bei ihm wird es wohl sehr schwer sein, ihm was strafrechtlich relevantes nachzuweisen. Da müssten die beiden schon so blöd gewesen sein, ihr schmutziges Geschäft schriftlich festgehalten zu haben. So aber stehen da reihenweise zugeschanzte Vorteile für einen Bauträger auf der einen Seite und ein hochdotierter Beratervertrag für keine sichtbare Leistung auf der anderen Seite. Der Deal ist für jeden klar zu erkennen, aber trotzdem nur schwer möglich nachzuweisen. Allerdings könnten die beiden die Sache ja auch transparent machen, um Vertrauen zurück und Verständnis zu gewinnen, wenn sie es denn wollen. Vielleicht hat es ja Beratungsleistungen gegeben, die das hohe Salär wert waren? Steht ihnen frei, müssen sie aber nicht. Dann dürfen Sie sich aber nicht wundern, wenn trotz einer Einstellungen der Ermittlungen oder einem Freispruch noch ein ganz übler Geschmack zurück bleibt.

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  • Regensburger

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    Jetzt wird es für alle, die unseren OB Wolbergs am liebsten im Gefängnis sehen würden spannend. Die Anwälte haben auf hunderten Seiten dargelegt, warum die Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind. Hoffentlich hat es das Landgericht Regensburg (wie schon bei Mollath) im Kreuz, der Hexenjagd gegen Joachim Wolbergs ein Ende zu bereiten. Ich hoffe nicht, dass man die Richter dort ebenfalls mit Beförderungen (wie z. B. bei Herrn Goger) geködert hat. Diese schwarze Justiz mit ihren willfährigen roten Feigenblättern ist eine Schande für Bayern.

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  • erich r.

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    Den Regensburger Tretzel-Dietlmeier-Schmacks kann’s egal sein wohin die Reise von Wolbergs geht, bei der Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer läufts doch noch besser als vorher. Die ist scheinbar so naiv und gutgläubig, bei der geht jetzt Bauträgermäßig wohl alles durch. Die befreundeten Leute in der Verwaltung sind noch auf ihrem Posten, das richtig große Fressen hat grad erst begonnen. Vorgaben der Stadt werden mit Unterstützung des Stadtrates umgangen. Im Stadtosten wird jetzt richtig Kasse gemacht.

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  • blauäugig

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    @Regensburger
    Wegen der Trefferquote Ihrer bisherigen Einschätzungen wird Wolbergs nun Alpträume haben.
    Und vergessen Sie nicht, dass auch die überwältigende Mehrheit der Delegierten bei den Vorstandswahlen das Vorgehen Gogers mit einem sehr Guten Ergebnis bei der Wiederwahl honoriert hat – ganz ohne Aussicht auf Beförderung, und nachdem Sie durchaus konkrete Personen benannt haben, die seine Wiederwahl verhindern würden und seinen Posten bekämen. Von der Witwe war nicht viel zu lesen, Herr Schindler zieht sich aus der Landespolitik zurück, Prof. Widuckel kandidierte nicht als Landesschatzmeister.

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  • Muss Wolbergs vor Gericht? » Regensburg Digital

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    […] Franz W. von Dr. Markus Birkenmaier, Experte für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, vertreten. Bereits Ende Oktober hatten die Verteidiger von drei Beschuldigten beantragt, das Hauptverfahren nic… Ob das Gericht dem folgen wird oder nicht, ist ab Donnerstag zu erfahren. Abseits davon sind weiter […]

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