01 Okt2012
Diskussion: “Kennzeichnungspflicht für Polizisten”
ASJ Oberpfalz: Diskussionsveranstaltung “Kennzeichnungspflicht für Polizisten”
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) veranstaltet am 11. Oktober um 19.00 Uhr in der Gaststätte “Gravenreuther” in Regensburg eine Podiumsdiskussion zu der Frage, ob für Polizeibeamte eine individuelle Kennzeichnungspflicht eingeführt werden soll. Diese sähe Namensschilder bei Streifenbeamten und individuelle Nummer bei Beamten in geschlossenen Verbänden, wie z.B. bei der Bereitschaftspolizei vor, anhand derer die Beamten identifiziert werden können. Bislang existiert eine solche Regelung in der Bundesrepublik nur in Berlin und Brandenburg. In Bayern wird die Einführung jedoch zur Zeit diskutiert. Zu den Befürwortern einer solchen Regelung zählen die SPD, die Grünen und verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, abgelehnt wird sie von den Polizeigewerkschaften sowie den freien Wählern und der CSU. Da die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen die Frage nach einer Kennzeichnungspflicht aber für sehr wichtig hält, hat sie eine Podiumsdiskussion organisiert, um den Interessengruppen eine Möglichkeit zu geben ihre Argumente auszutauschen, die Diskussion wieder zu beleben und Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken.
Es sind bei der Veranstaltung vertreten: die Gewerkschaft der Polizei von Gerhard Knorr, Vorsitzender der Bezirksgruppe Oberpfalz; die SPD von MdL Franz Schindler, Vorsitzender im Rechts- und Innenausschuss des Landtags und die Strafverteidigerinitiative Regensburg von ihrem zweiten Vorsitzenden Dr. Jan Bockemühl.
Die Moderation übernimmt der Vorsitzende der ASJ Oberpfalz, Dr. Klaus Rappert.
Sonstiges vom 1. Oktober: Kennzeichnungspflicht für Polizisten? | Regensburg Digital
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Die Kennzeichnung von Polizeibeamten ist wichtig, kann aber nur ein erster Schritt hin zu einer unabhängigen Kontrollinstanz sein. Bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder auch Fußballspielen müssen die Beamten identifizierbar sein, um bei potentiellem polizeilichen Fehlverhalten eine juristische Überprüfung zu ermöglichen. Die weit überwiegende Anzahl rechtswidriger Polizeigewalt geschieht jedoch bei Einsätzen im Privatbereich und auf der Polizeiwache. In diesen beiden Fällen ist die einwandfreie Identifizierung der beteiligten Beamten gewährleistet. Trotzdem werden bundesweit weniger als 5% der Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht verhandelt (Tobias Singelnstein, Polizisten vor Gericht, in: Bürgerrechte & Polizei/Cilip Nr. 95, S. 55-62), während die Aufklärungsquote bei Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte in 2010 bei 99% lag (Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Seite 47). Ein Blick ins Ausland könnte hier den Weg weisen, denn bereits in zahlreichen Staaten gibt es unabhängige Kommissionen/Einrichtungen, die bei möglichen Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt die Ermittlungen übernehmen, um auf diese Weise eine unabhängige, angemessene, unverzügliche, transparente Untersuchung unter Einbeziehung der Betroffenen zu garantieren, wie es der Menschenrechtskommissar des Europarates in seiner Stellungnahme vom 12. März 2009 zur unabhängigen und effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei fordert.