Diözese Regensburg: “Was ist Wahrheit? (Johannes 18,38)”
Auf vielfachen Wunsch unserer Leser und um eine gebündelte Diskussion darüber zu ermöglichen, veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Stellungnahme der Diözese Regensburg zu den anstehenden Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Hamburg. Was unsere Redaktion bislang dazu zu sagen hat, ist im Internet ausreichend dokumentiert. Wir verweisen dazu unter anderem auf das NDR-Medienmagazin ZAPP und die Berichterstattung von Stefan Niggemeier. Ansonsten ist es uns aufgrund der von der Diözese Regensburg erwirkten Einstweiligen Verfügung kaum möglich, umfassend zu dem Text der Diözese Stellung zu nehmen. Einen Kommentar zu den Ausführungen der Diözese hat der Journalist Christian Jakubetz in seinem Blog verfasst (“Das Bistum Regensburg und die Medien-Komplizen”).
Der strittige Kommentar sowie alle Berichte von regensburg-digital.de zu dem Thema finden sich hier:
Aufklärung auf katholisch, 7. März 2010
Diözese schwingt die Abmahn-Keule, 31. März 2010
Abmahn-Keule und Namensstreit, 1. April 2010
Einstweilige Verfügung gegen Meinungsäußerung, 20. April 2010
Wir sagen: “Vergelt’s Gott”, 29. April 2010
Das Kreuz mit der Pressefreiheit, 3. Mai 2010
Diözese Regensburg contra Pressefreiheit, 5. Mai 2010
“Was ist Wahrheit? (Johannes 18,38)”
Erklärung der Diözese Regensburg vom 21. Mai 2010
Das Bistum Regensburg wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen unwahre Behauptungen, die seit vielen Jahren in einigen Medien immer wieder verbreitet werden. Diese Medien behaupten, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, sei eine Form der Aufklärung oder Kritik und müsse als freie Meinung hingenommen werden.
Zum Hintergrund
1. Vor ca. 10 Jahren streckte das Bistum Regensburg die Anwaltskosten der Familie eines minderjährigen Missbrauchsopfers für den Täter vor, weil der Täter kirchlicher Mitarbeiter war und über entsprechende Mittel nicht verfügte. Die Kosten zahlte der Täter später zurück.
2. Die Familie des Opfers forderte das Bistum Regensburg mit juristischem Nachdruck auf, über die Straftat nicht öffentlich zu sprechen. Das Bistum beugte sich dieser Forderung. Die Vorgänge sind eindeutig, offiziell und schriftlich mit Briefen und anderen Schriftwechseln dokumentiert.
3. Später entschied eine mit der Familie des Opfers bekannte Person, die Straftat den Behörden anzuzeigen. Ein öffentlicher Prozess fand gegen den Täter statt. In diesem wurde er angeklagt und verurteilt. Die Zeugenaussage der Familie wurde gehört. Der Täter verbüßte seine Strafe. Der Täter hatte bereits zuvor ein Schmerzensgeld als (unvollkommene) Wiedergutmachung seines Verbrechens gezahlt ohne irgendwelche damit verbundenen Auflagen.
4. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bistums Regensburg verfolgten niemals die Absicht, die Familie des Opfers zu hindern, die Straftat gesetzlich verfolgen zu lassen. Das Gegenteil ist richtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Regensburg arbeiten eng mit den Behörden zusammen.
5. Dennoch konstruierten einige Medien, darunter der Spiegel, aus den aufgezeigten Fakten die unwahre Behauptung, „Schweigegeld“ sei gezahlt worden mit der Absicht, eine Straftat zu vertuschen. Wohlgemerkt: Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht. Dokumente wurden niemals aufgezeigt.
6. Das Bistum begnügte sich zum damaligen Zeitpunkt damit, die behaupteten Unwahrheiten richtig zu stellen, ohne juristische Maßnahmen einzuleiten. Man wollte die Unwahrheit nicht unnötig publizistisch aufwerten.
7. Diese belegte Unwahrheit wurde inzwischen aber ungezählte Male veröffentlicht. Ein Magazin bezieht sich auf das andere und Radio- und Fernsehsender zitieren sich gegenseitig. In den letzten Jahren beruft man sich auch auf die Bloggerszene, die wiederum die Unwahrheit mit der im Spiegel und anderen Quellen aufgebrachten Unwahrheit rechtfertigt. Man googelt sich eine Scheinplausibilität der Unwahrheit zusammen mithilfe eines gigantischen Zirkelschlusses.
8. Gegen den Spiegel erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung. Sie untersagt dem Magazin, die unwahre Behauptung zu wiederholen.
Warum geht die Diözese gegen die unwahre Behauptung juristisch vor?
Die Unwahrheit in diesem Thema wird seit mehr als 5 Jahren über die Kirche und über kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter publiziert. Für die Tatsachen interessieren sich die verantwortlichen Journalisten nicht. Wies das Bistum auf Tatsachen hin, beriefen sich Journalisten auf andere Journalisten, die ja das Gleiche geschrieben hätten. Die Summe der Veröffentlichungen wuchs in den letzten beiden Jahren noch. Der Weg des Dialogs blieb völlig erfolglos. Also entschied das Bistum, den juristischen Weg zu gehen.
Neben dem Spiegel, dem Handelsblatt und anderen Printmedien publizierte auch Herr Aigner in seinem Blog die belegte Unwahrheit. Er behauptet wie andere Medien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche hätten ein „Schweigegeld“ bezahlt, also Geld fließen lassen mit dem Ziel, eine Straftat zu vertuschen. Damit behauptet er, eine beabsichtigte und reale Handlung habe tatsächlich stattgefunden. Für diese behauptete Tatsache bot Aigner genauso wenig Belege oder Anhaltspunkte wie seine Komplizen anderer Medien. Kurz: Er verbreitet eine glatte und bösartige Unwahrheit und bricht damit Recht.
Warum Abmahnung und einstweilige Verfügung?
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland müssen nicht hinnehmen, dass andere über sie bösartige Unwahrheiten verbreiten. Der Gesetzgeber sieht Wege vor, wie sich Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig gegen Unwahrheiten wehren. Dazu zählt die einstweilige Verfügung. Sie untersagt gerichtlich, Behauptungen zu verbreiten, von denen das Gericht sich überzeugt hat, dass sie unwahr sind. Wer trotzdem die Unwahrheit weiter veröffentlicht, muss mit einer Strafe rechnen. Ihre Höhe setzt das Gericht fest innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Bandbreite zwischen 5 € und 250.000 €. Diesen Rechtsweg ging das Bistum, weil er genau für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wie das Bistum im Einzelnen vorgeht, zeigt das Beispiel Herrn Aigners: Das Bistum ließ Herrn Aigner vorgerichtlich auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu war Herr Aigner nicht bereit. Daraufhin musste das Bistum gerichtlich vorgehen.
Warum sucht die Diözese nicht das Gespräch mit den Journalisten?
Wie bereits geschrieben: Sehr viele Gespräche wurden geführt. Mehr als 5 Jahre lang. Ohne Ergebnis.
Jeder Journalist, der dies will, kann die Tatsachen auf der Homepage des Bistums nachlesen. Wer Belege hinterfragen will, kann Kontakt aufnehmen mit der Pressestelle. Im Übrigen sind es die Journalisten, die verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren. (Was auch die meisten sehr wohl tun, was viele Erfahrungen zum Beispiel mit den regionalen Zeitungen in Ostbayern belegen!) Der berichtende Journalist ist dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt dessen zu überprüfen, worüber er berichtet oder kommentiert. Wer aber andere Menschen mit unwahren Behauptungen so nachhaltig bis in die Privatsphäre schädigt, wie dies Herr Aigner und andere mit ihren unwahren Behauptungen tun, der kann sich nicht ernsthaft wundern, wenn sich die von ihm Geschädigten im Rahmen des Gesetzes zur Wehr setzen.
Dass die Unwahrheit weiter veröffentlicht wird trotz aller eindeutigen Belege, trotz vieler Gespräche und trotz des Verzichts auf den Rechtsweg, das zeigt die Erfahrung der letzten 5 Jahre überdeutlich. Herr Aigner zum Beispiel kämpft heute verbissen darum, seine Unwahrheit weiter zu verbreiten. Er dokumentiert damit seine Absicht, das Recht kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brechen zu wollen. Die Wahrheit interessiert ihn nicht. Wäre es ihm um sie gegangen, hätte er sie zuvor ohne Mühe recherchieren können und müssen.
Unwahrheit kritisiert nicht, kommentiert nicht und klärt nicht auf.
Journalisten, gegen deren unwahre Behauptungen sich das Bistum zur Wehr setzt, berufen sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit, die angeblich die Rechtssprechung der Bundesrepublik in Frage stelle. Statt ihrem Rechtsbruch ins Auge zu blicken oder statt die notwendigen Belege zu erbringen, schelten diese Journalisten die Rechtssprechung und polemisieren gegen die Geschädigten ihrer unwahren Behauptungen. Besonders bedrückend, wie öffentlich rechtliche Medienmagazine, die angeblichen Qualitätsjournalisten, ihnen dafür unterwürfig und kritiklos eine Bühne bieten: Keine Frage nach Belegen. Keine Frage nach den Gründen der Richter. Kein Interesse an den Tatsachen.
Der Spiegel, Herr Aigner und andere verteidigen natürlich die Meinungsfreiheit nicht und die Kirche bekämpft auch nicht lästige Kritiker, wenn sie sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor öffentlich verbreiteten Unwahrheiten schützt.
Wer Unwahrheit öffentlich behauptet, der kritisiert nicht, er kommentiert nicht und er klärt auch nicht auf. Er erfindet ganz einfach oder übernimmt Erfundenes und verletzt das Recht anderer Menschen. Kritik, Kommentar oder Aufklärung beziehen sich immer auf Wirklichkeit. Aber auf genau die verweist ja gerade nicht, wer die Unwahrheit sagt. Ihm fehlt eine Wirklichkeit, die er kritisieren, kommentieren oder aufklären könnte. Er biegt sich statt dessen eine Scheinwirklichkeit zurecht mit welcher Absicht auch immer.
Journalisten, die Unwahres behaupten, verteidigen die Meinungs- bzw. Pressefreiheit nicht. Sie missbrauchen sie vielmehr, um bösartige Unwahrheiten gegen andere Menschen – in diesem Falle kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu verbreiten. Dazu haben sie kein Recht – auch dann nicht, wenn es nur gegen katholische Christen geht.
Pressestelle des Bistums Regensburg
Ruprecht Frieling
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Das Schöne an den bevorstehenden Prozessen ist, das sich das Bistum tief in seinen Schriftwechsel blicken lassen muss – da kommt Johannes 18,38 vielleicht doch noch zu seinem Recht.
eivissa
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Vielen Dank für diese Veröffentlichung! Ich finde es immer besser, wenn beide Seiten zu Wort kommen und man sich dann seine eigene Meinung bilden kann!
Wolfgang
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Gleich der erste Satz läßt einen zurückzucken:
“Diese Medien behaupten, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, sei eine Form der Aufklärung oder Kritik und müsse als freie Meinung hingenommen werden.”
Wird, wurde das von irgendjemand gesagt: Unwahres zu behaupten ist eine Form der Aufklärung?
Hat das jemand geäußert: Zur Kritik gehört es auch, Lügen zu veröffentlichen?
Wer hat gesagt: Zur Äußerung der freien Meinung gehört auch, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen?
Niemand hat das wohl jemals gesagt.
Der Text beginnt also sogleich mit einer Verzerrung, einer Unterstellung, einer falschen Behauptung.
Das ist der Ton, der angeschlagen wird: Keine Kooperation, kein Gespräch, keine offene Begegnung, keine wirkliche Wahrheitssuche, kein Wille zur Verständigung.
In diesem Klima kann nichts gedeihen außer Mißtrauen, Feindseligkeit und Angst. Eine Bankrotterklärung dessen, wofür Christlichkeit einmal stand: Vertrauen, Gemeinsamkeit, Mitbrüderlichkeit. Dieser Geist lebt hier jedenfalls nicht.
Bistum Regensburg ./. Aigner – die Kirche spricht » Rechtsanwalt Markus Kompa
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[…] Die Pressestelle der Diözese Regensburg hat nun endlich die Kanzel bestiegen und predigt ihre Sicht der Dinge: […]
Andreas
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Hier stehe ich ausnahmsweise einmal ganz klar auf der Seite des Bistums Regensburg. Die Behauptung, es sei “Schweigegeld” gezahlt worden, lässt sich wohl kaum belegen. Dass es eine Familie nicht an die große Glocke hängen will, wenn ihr Kind missbraucht wurde, ist nachvolziehbar.
Als SPIEGEL-Abonnent weiß ich auch, dass die Journalisten dort manchmal einseitig berichten. Regensburg-digital sollte sich nicht hinter den Fehlern des Spiegel verstecken; das habt Ihr nicht nötig.
Corelli
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>>Dass es eine Familie nicht an die große Glocke hängen will, wenn ihr Kind missbraucht wurde, ist nachvollziehbar.
Dass ausgerechnet dieses Bistum so etwas nicht an die große Glocke hängen will, ist aber doch noch viel viel viel viel nachvollziehbarer.
Wolfgang
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@Andreas,
ja manchmal wollen die Betroffenen keine Öffentlichkeit. Das trifft auch auf die Täter und die Täterorganisation zu. Vielleicht wurde ja niemand überredet – wie manche behaupten – und man traf sich in gemeinsamen Interesse.
Wie dem in diesem Fall auch sei, unstrittig ist: Die Strukturen der Kirche selbst fördern Verfehlung und deren Perpetuierung.
Dieser Ansicht ist auch der Papst:
“Heute sehen wir in wirklich erschreckender Weise, dass die größte Verfolgung der Kirche von Feinden nicht von außerhalb kommt, sondern aus der Sünde innerhalb der Kirche entsteht.”
http://diepresse.com/home/panorama/religion/564416/index.do
Aber: All das lenkt von den Opfern ab.
In Irland kamen am Ende des Aufdeckungsprozesses 35.000 (35 tausend) Missbrauchsfälle zusammen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-04/sexueller-missbrauch-chronologie?page=4
In den USA wurden ebenfalls tausende durch katholische Geistliche missbraucht. Die Kirche zahlte mehr als eine Milliarde Dollar zur Wiedergutmachung.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,676748,00.html
hyde
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Die Aussage “Institution K. zahlte xxxx” sollte man belegen können, wenn man sie tätigt, sonst bleibt es eine unwahre Tatsachenbehauptung. Soweit gehe ich mit der Diözese konform.
So etwas ähnliches hat Stefan Aigner wohl zunächst getan, worauf er abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgab und den Text entfernte. So weit passt es.
Wenn jemand aber schreibt: “Was K. da gemacht hat, sieht für mich aus wie xxxx”, und bringt im nächsten Satz gleich das Dementi der anderen Seite, dann ist und bleibt das eine Meinungsäußerung, die nichts, aber auch gar nichts mit unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun hat.
So etwas ähnliches hat Stefan Aigner wohl danach geschrieben und wurde dafür mit einer Einstweiligen Verfügung belohnt.
Für mich ist die Stellungsnahme der Diözese somit nichts als eine riesige Blendgranate: Man schwadroniert von unwahren Tatsachenbehauptungen, die unbestritten verboten sind, dabei geht es um etwas völlig anderes.
Stefan Niggemeier zitiert gar nur, macht deutlich, dass er sich diese Aussagen nicht zu eigen macht, und wird auch abgemahnt. Wieder keine unwahre Behauptung, sondern lediglich die Aussage “A sagt, B hätte C xxxx gegeben, was von B bestritten wird”. Wenn man nicht berichten darf, was A (möglicherweise fälschlich) behauptet, dann kann man große Teile des Alltagsgeschäftes medial überhaupt nicht mehr berichten.
grace
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http://www.sueddeutsche.de/bayern
berichtet heute über Vorgänge im Bistum Augsburg .
Simone Roth
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“So etwas ähnliches hat Stefan Aigner wohl zunächst getan, worauf er abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgab und den Text entfernte.” (hyde)
Nein. Aigner verweigerte die Unterlassungserklärung. Daraufhin bekam er die Verfügung.
Anmerkung der Redaktion am 27.05.10: Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Der genaue Ablauf ist bei Stefan Niggemeier nachzulesen.
“Dass ausgerechnet dieses Bistum so etwas nicht an die große Glocke hängen will, ist aber doch noch viel viel viel viel nachvollziehbarer.” (corelli)
Selbst wenn Sie Recht haben, folgt daraus in keiner Weise die Bereitschaft, mit Geld ein Schweigen zu erkaufen.
“Wird, wurde das von irgendjemand gesagt: Unwahres zu behaupten ist eine Form der Aufklärung?” (Wolfgang)
Nein. Aber eine unwahre, jedenfalls nirgends belegte Tatsachenbehauptung wurde einfach umdeklariert zur Meinungsäußerung. Und schwupps, wird aus der Unwahrheit Kritik und Aufklärung.
grace
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auch heute berichtet die sueddeutsche.de – im newsticker erschienen am 27.05.2010 um 12:25 Uhr:
“rthuior-xvdbfvjkjhd dhugisorui”
Britt
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ist ja ein feiner zug der diözese erst jemand per einstweiliger mundtot zu machen und dann loszupoltern, ohne gegenargumente fürchten zu müssen
hyde
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“Aber eine unwahre, jedenfalls nirgends belegte Tatsachenbehauptung wurde einfach umdeklariert zur Meinungsäußerung. Und schwupps, wird aus der Unwahrheit Kritik und Aufklärung.” (Simone Roth)
Nein. Eine Behauptung mit möglicherweise ungeklärtem Wahrheitsgehalt wurde entfernt und durch eine Meinungsäußerung ersetzt. ERSETZT, nicht umdeklariert. Diese unmissverständliche, unzweideutige Meinungsäußerung bleibt eine Meinungsäußerung, und als solche ist sie selbstverständlich grundgesetzlich geschützt, völlig egal, wie oft Sie noch das Gegenteil behaupten.
Dies wird auch spätestens höchstrichterlich bestätigt werden, dessen bin ich mir sicher.
Veronika
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Man kann jetzt (zusätzlich) nur hoffen, dass auch einmal diejenigen Pfarrer den Mund aufmachen, die den eigenen Pfarrgläubigen immer so schön nach dem Mund reden. Schliesslich hilft es nichts über den eigenen B. und das BOR zu schimpfen. Man sollte hier von Geistlichen auch deutliche Worte in der Öffentlichkeit erwarten können.
Sebastian Wild
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http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/petrus_zuernte_kein_strom_fuer/555869/petrus_zuernte_kein_strom_fuer.html
Gott war wohl schneller als die irdischen Gerichte und hat sein Urteil schon gefällt *scnr* *fg*
lg
wastl
grace
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wars etwa ein Gottesurteil?
eduard buchinger
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on @all ;-)
“Was ist Wahrheit? (Johannes 18,38)”
(…) ist die Wahrheit womöglich, dass man jetzt gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz – Erzbischof
Zollitsch, #Zollitsch soll den beschuldigten Pater trotz der bekannten sexuellen Übergriffe in seiner Zeit als Personalreferent 1987 erneut in der Kirchengemeinde …#, wegen des Verdachtes der Beihilfe des sexuellen Missbrauchs gegenüber Schutzbefohlenen!”, zu Recht ermittelt??
Wenn ja: Müsste “man” dann wohl konsequenter und korrekter Weise auch im Bistum Regensburg, wegen einens womöglich identischen Tatverdachtes, …Viechtach später Riekofen, auch ermitteln?
Was sagen die User dieser Internetplattform dazu (…) ?
Mit besten Grüssen
Veronika
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Immer noch nichts Neues vom BOR? Nun ja, dass jetzt der Vorsitzende der Dt. Bischofskonferenz in die Kritik geraten ist, passt irgendwie gut zur ganzen Angelegenheit.
Es dauert schon, bis viele den Mund aufmachen und sagen, was Sache ist.
Wartet nur ab, da scheint sich auch noch etwas in Sachen “(unehelicher) Priesterkinder” zu tun. Es soll hier ja Einige mehr als ursprünglich gedacht geben. Ausserdem soll gerade ein “Suchlauf” gestartet worden sein, wieviele entsprechende Kindsmütter durch in den Genuss der Rentenansprüche des eigentlich gar nicht vorhandenen Vaters kommen/ gekommen sind.
Nicht dass ich etwas gegen Pfarrerskinder hätte, aber wenn, dann gleiches Recht für alle kath. Pfarrer, und: da es letztlich alle zahlen müssen, auch Einbeziehen der Öffentlichkeit. Schliesslich geht es hier nicht um ein paar Euro, sondern ziemlich erklägliche Summen. In Italien kann man sich so etwas nicht leisten, da zahlen alle deren Kinder selbst, aus deren eigener Hände Arbeit.
maddin
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schon…
http://www.spiegel.de/video/video-1069449.html
Veronika
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@maddin: Bitte nicht aufregen, die 440 Mio. Euro, welche der deutsche Klerus von Staats wegen bekommt, sind doch ein Klacks. Auch die Kirchensteuer ist zu vernachlässigen, wie der vormalige Kölner Generalvikar Feldmann (Nach dieser Aussage war er übrigens kurz darauf nicht mehr als Generalvikar tätig!!!) vor einigen Jahren treffend bemerkte.
Sehen wir es doch positiv: Letztes Jahr wurden durch die Diözese Regensburg alleine ca. 120.000.– Euro an zusätzlich gesammelten Geldern als sog. “Peterspfennig” nach Rom überwiesen. Alle deutschen Diözesen miteinander haben sich dann nicht “lumpen” lassen, und noch einmal 30 Mio. Euro “draufgelegt”, damit der Vatikan seinen Verpflichtungen in der Weltkirche nachkommen kann. Schliesslich ist die deutsche Kirche die Reichste. Wie hat es vor kurzem jemand aus meinem deutschen Kirchen-Bekanntenkreis formuliert: “Was haben wir denn schon Geld nach Afrika gegeben, und nichts ist daraus geworden!” Vielleicht ist diese eine Antwort darauf, warum neben Einkünften an Beteiligungen, durch Verlage (St. Benno & Co.) fast nichts mehr nach Rom kommt. Auch bei den Geistlichen wird in Deutschland gut gespart, denn ein ausländischer Priester bleibt idR Mitglied seiner Heimatdiözese im Ausland, und da ist weder in Indien, noch in Afrika eine Rentenversicherung vorgesehen. Also scheint man diese auch in Deutschland nicht an ausländische, aus”geliehene” Mitarbeiter im Weinberg zu zahlen.
Veronika
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@eduard buchinger:
Ja, man müsste sicherlich, aber die Diözese Regensburg gehört zum Freistaat Bayern. Da ist das nun mal so! Da regt sich auch niemand auf, wenn jemand Ehebruch begeht und dann dennoch ein höheres Amt bekleidet. Da hatte sich in der Vergangenheit auch niemand aufgeregt, als ein Politiker eine aus dem Land von JP II stammende Person totgefahren hat, und dann dennoch was Höheres geworden ist.
In der Diözese Regensburg laufen da auch die Dinge etwas anders (wie mir scheint): Da hat – wie ich mich jetzt sozusagen bei erster Quelle informiert habe – der eine Leiter des Priesterseminars, den nächsten, dieser wieder den nächsten, usw., usw. “hochgehievt”. Dabei sollen auch jede Menge Dinge “weggefallen” sein. Wer die Diözese Regensburg den durch die Röm.-Kath. Kirche geforderten Dingen näher bringen will, der beginne bei seinem eigenen Ortspriester, und sehe vorsichtshalber einmal da nach, was nicht in Ordnung sein könnte.
Dann sollte man alle diese Dinge zusammentragen, und per Einschreibebrief mit Rückschein dorthin schicken, wo es hin gehört: In den Vatikan! Sollte dann innerhalb von vier Wochen keine Rückantwort kommen (Ich bin mir sicher, dass eine sehr aussagekräftige Rückantwort kommen würde!), sollte man alle diese Dinge nicht nur den bundesdeutschen, sondern auch den Medien in Großbritannien zur Verfügung stellen.
Veronika
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Wenn Engel reisen, …!
Der hochwohllöbliche Regensburger Bischof ist für die nächsten Tage bei Seiner Heiligkeit B XVI. Na, ich denke mal,dass jetzt bald alles in Ordnung geht, auch diese unglückliche Sache mit der Einstweiligen Verfügung! Wenn aber doch nicht, dann … Schreiben wir es mal lieber nicht, nicht dass sich jemand im BOR unnötig beunruhigt. Kleines deutsches Sprichwort mit aktueller Ergänzung: “Wenn die Katze aus dem (bischöfl.) Hause ist, tanzen die Mäuse. Wenn die Katze aber zurückkommt, dann …
Veronika
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Ich darf dann doch noch einmal, oder?
Also man muss einfach die Bistums-Homepages der deutschen Diözesen im Auge behalten. Da lernt man Öffentlichkeitsarbeit von der Pieke auf.
“Der Tisch ist gedeckt. – Was Bischöfen schmeckt!”
http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=4154
Ein nettes Büchlein, das hier gerade der Regensburger Bischof – man darf sagen zur “Unzeit” – in Empfang nehmen konnte.
———————-
Also mal ehrlich: Gehts einigen Leuten in der BPS (Bischöfl. Pressestelle) wirklich noch so gut, dass man angesichts der nunmehr nur noch wöchentlichen, dafür aber umso deutlicheren Hiobsbotschaften so eine Meldung auf die Bistumshomepage setzen muss. In anderen Diözesen ist man da aber schon etwas schlauer, meine Damen und Herren in der Niedermünstergasse.
Helmut Matias
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A ha!
Diese Problematik ist nach hinten geschoben worde. und ist hiermit erledigt.
Lest mal das Buch Vatikan AG. Dann wird dieses Thema wieder top!!
Veronika
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Hallo, liebe Redaktion!
Ich bräuchte dann doch mal eine Rückmeldung, ob sich die Sache mit der Diözese Regensburg mittlerweile einvernehmlich regeln liess.
Bitte hier posten, denn es interessieren sich gewisse Kreise dafür, um ggf. noch etwas “Anschub” in Sachen “Nächstenliebe” geben zu können.
Danke!
Die Diözese hat Klage erhoben. Nähere Infos demnächst. Die Redaktion
Entäuschter Katholik
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Vorschlag für einen Slogan der kath. Kirche im Medienzeitalter:
Kreuzzuege, Kriegspredigten, Hexenverbrennung, Exorzismus, Inquisition,
Heiligenanrufung, Reliquienverehrung, Segnungen, Zwangsmissionierungen,
BittgesÃnge und farbenprÃchtige Gottesdienste, Schlachtfeste und
Foltersessions, KinderschÃndungen und Ministrantenmissbrauch, Luegen und Vertuschungen ….
Zu Zeiten der Kreuzzuege und zuenftiger Hexenverbrennungen brauchte
niemand zum AmoklÃufer werden !!!!!
ALSO KOMMEN SIE ZU UNS !!!!
WIR wissen wie man rauschende Feste feiert und Kinder missbraucht.
IHRE KIRCHE
Veronika
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@Redaktion: Danke! Jetzt glaube ich auch zu wissen, warum ein Schweizer und nicht Bischof Gerhard Ludwig Müller die Nachfolge von Kurienkardinal Kaspar antreten sol. Der Regensburger Bischof hat hier dann noch einiges zu lernen.
@Enttäuschter Katholik: Doch nicht so krass! Natürlich ist die Kath. Kirche als Institution “eine Sache für sich”. Gab es da nicht vor Jahren einmal ein Urteil in Bochum oder Dortmund, wo ein Journalist verklagt worden war, weil er die RKK als “Verbrecherorganisation” bezeichnete. Die Richter hatten damals entschieden, dass die Kath. Kirche aufgrund deren offenkundigen Vergangenheit auch so bezeichnet werden darf. Als nichts von “Religionsbeschimpfung” o. Ä..
Wie man aktuell an Belgien (Durchsuchung im Erzbischöfl. Palais + Beschlagnahme etc.), in Spanien (Verbot des Kruzifixes in öffentlichen Räumen + Pleite der (katholischen) Sparkassen, in Italien (Ermittlungsverfahren gegen die Vatikanbank IOR), in Lousiana (Kentucky, USA) mit der gerichtlichen Vorladung des Papstes unter Eid auszusagen, aber auch in Deutschland (Causa Mixa etc.) sieht, steckt “der Teufel im Detail”. Wenn hier vom Bösen gesprochen wird, “der die Kirche angreift”, dann beten hier gewisse Funktionärsgruppen definitiv zu wenig, und … klagen zu viel.
Veronika
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ICH WIDERRUFE MEINE VORHERGEHENDE AUSSAGE BZGL. des Urteils:
Hier der Link, dass es nämlich auf den Einzelfall ankommt, ob § 166 StGB anwendbar ist.
http://www.bildblog.de/1141/verbrecherorganisation/
Man sieht aber, dass deutsche Gerichte mitunter sehr unterschiedlich, dem jeweiligen Fall angemessen beurteilen, was unter § 166 StGB fällt.
Veronika
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Also wenn das stimmt, was ich mich heute auf Anraten eines Bekannten “er-googelt” habe, dann hat die Diözese Regensburg wirklich Abbitte zu leisten! Mit der Begriffsfolge “Diakon Joseph Gehr” kommt man auf eine beepworld-Homepage, die es wirklich in sich hat.
Scheinbar ist man sich aber bei der Diözese Regensburg (immer noch) zu fein, diese Sache einmal zu klären.
eduard buchinger
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an @alll und @Veronika. ;-)
Veronika!
Es ist wohl genau so in unserer Diözese als Beispel “Priesterseminar”, wie es Ihre Qellen wiedergeben.
Bedauerlicherweise ist es hier in Regensburg aber auch so: Wenn man etwas g e g e n. diese Zustände, wie in meinem Fall, zu sagen hat und zudem noch eine Mietwohnung des Bistums bewohnt, dann kann man mit einer nachhaltigen “Reaktion” rechnen.
Konkret hat es für mich die “Folgen” diverser Anfeindungsversuche nebst nächtlicher, so auch “Sonn- und Feiertäglicher” Ruhestörungen durch einen der Diözese wohl “näherstehenden” Nachbarn.
Auch so könnte man kritische Stimmen zum verstummen bringen, wenn da nicht der “unbändige Wille” zur Klärung all dieser menschenverachtenden Vorfälle in der Diözese Regenburg, vin vielen zivilcouragierten Christen wäre, geehrter Herr Bischof Müller (…)!
mit besten Grüssen! Eduard Buchinger
Veronika
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Lieber Herr Buchinger,
danke für diese schöne Geschichte! Also eigentlich wäre ich davon ausgegangen, dass man sich bei der Diözese Regensburg nicht (mehr) auf eine derartige “kleinkrämerische” Handlungsweise herablässt. Gut zu wissen, dass sich auch dies nicht geändert hat. Es kommt aber darauf an, welcher Art die “Mietwohnung” der Diözese ist. Bei den Studierendenwohnheimen musste und muss die Diözese vorsichtig sein, jemanden “rauszumobben”. Das ist den verantwortlichen Herren schon bewusst, denn schliesslich werden diese Häuser allesamt derart wohlwollend mit staatlichen Geldern betrieben, dass man schon weiss, was man sonst aufs Spiel setzen würde.
Aber keine Sorge! Haben Sie das heutige Urteil des EuGH schon gehört? Auch wer Ehebruch begangen hat, den kann die Kath. Kirche ausserhalb von Italien nicht so einfach auf die Strasse setzen.
Da ich mich seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle nebenberuflich auch mit den diversen Eingaben bzgl. der Kath. Kirche (D) bei ausserstaatlichen Stellen befasse, kann ich nur sagen, dass – sollte sich hier (natürlich auch in Regensburg) nichts ändern – ein sehr rauher Wind um die Bischöfl. Palais, die Ordinariate und die Pfarrhöfe wehen wird.
Iris soumer
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Die Kirche- eine einzige Unterdrückung für Hirnlose.
Helmut Matias
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@iris soumer:
Die Kirche- eine einzige Unterdrückung für Hirnlose. Ich stimme zu, wenn die kath. Kirche und ihr Bischof in R gemeint war. Wo sind wir denn: Noch vor dem 17. JH. MfG
gifthaferl
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@ Helmut Matias
Wieso vor dem 17. Jh und wieso auf die katholische Kirche beschränkt?
Was soll denn Gutes ab oder im 17. Jh gewesen sein?
Da war der 30- jährige Krieg und der Höhepunkt der Hexenverbrennungen, die übrigens nicht insbesondere von der katholischen Kirche ausgingen.
“Zahlenmäßig lässt sich sagen, „daß protestantische Territorien des Alten Reiches nicht minder, sondern eher mehr daran beteiligt waren“.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung#Luthers_Haltung_zur_Hexenverfolgung
Die Kirche klagt, die Allgemeinheit zahlt | Regensburg Digital
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[…] Die Mühlen der Justiz beginnen zu mahlen. Dem Lügner wird fürs Erste das Maul gestopft. Er zahlt die Gerichtskosten und Ihren Rechtsanwalt. Sie freuen sich und beschimpfen ihn öffentlich als „bösartigen Lügner“, der die „belegte Unwahrheit“ verbreit… […]