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18 Apr2012
Auch SPD-Fraktionschef rudert zurück
Falsche Abrechnungen: Angeblicher Skandal wird zur Posse
In der Posse um falsche Abrechnungen im Regensburger Stadtrat hat sich nach Kerstin Radler nun Jürgen Huber (Grüne) als einer drei vermeintlichen Abzocker geoutet. Er und ein weiteres Mitglied der Grünen-Fraktion haben fälschlicherweise Aufwandsentschädigungen für die Fraktionssitzungen beantragt und ausbezahlt bekommen. Die Aufforderung dafür kam aus der Stadtverwaltung.
Flucht nach vorn: Jürgen Huber. Foto: Archiv
„Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Das ist eine Schmutzkampagne.“ In der Posse um falsche Abrechnungen im Regensburger Stadtrat hat sich nun ein weiterer Betroffener öffentlich zu Wort gemeldet. Jürgen Huber (Grüne) hat jeweils für die erste Stunde der Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen beantragt. 20 Euro die Stunde, zwischen 30 und 35 Sitzungen jährlich. So kamen binnen vier Jahren rund 2.500 Euro zusammen.
Aufforderung der Verwaltung: Fraktionssitzung abrechnen
Das Dumme: Freiberufler dürfen Fraktionssitzungen im Gegensatz zu Angestellten nicht abrechnen. Eine per Satzung geregelte Regensburger Besonderheit.
Das Erstaunliche: Der Hinweis, diese Fraktionssitzungen zu beantragen, kam von der Verwaltung in einem zweifach abgezeichneten Schreiben. Das ist nun etwas ganz Neues: Bislang hatte es stets geheißen, dem (von der Verwaltung klar eingestandenem Fehler) liege die Unerfahrenheit einer Mitarbeiterin zugrunde.
Aber weiter: Entsprechend dem Verwaltungsschreiben stellten Huber und ein weiteres Mitglied der Grünen-Fraktion (derzeit im Ausland und telefonisch nicht erreichbar) ihre Anträge und erhielten vier Jahre lang den entsprechenden Verdienstausfall von 20 Euro die Stunde. „Jetzt stehen wir als Abzocker am Pranger.“
Die Schuld dafür sieht Huber in erster Linie bei SPD-Fraktionschef Norbert Hartl (SPD). Der hatte die Sache im Rahmen einer Fastenpredigt angesprochen – ohne Namen zu nennen. Kurz darauf landete das Thema als „Skandal“ in den Medien.
Hartl: „Dann sieht die Sache ganz anders aus.“
„Wenn das tatsächlich so ist, sieht die Sache natürlich anders aus“, sagt Norbert Hartl, als wir ihn auf das Schreiben ansprechen. „Da haben die Betroffenen sich nichts zuschulden kommen lassen.“ Auf einen Hinweis der Verwaltung müsse man sich als Stadtrat verlassen können, so Hartl. Zurückgezahlt werden müsse das Geld aber dennoch.
Juristisch ist die Sachlage nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig: Erheben die Stadträte Einrede wegen Verjährung bzw. Entreicherung (d.h. das Geld ist bereits ausgegeben), muss das Geld auch nicht zurückgezahlt werden. Den Hinweis auf diese Möglichkeit erhielten die drei betroffenen Stadträte auch von der Stadtverwaltung selbst. „Darauf müssen wir hinweisen“, so eine städtische Sprecherin.
Im Gegensatz zu Kerstin Radler (Freie Wähler) haben die beiden grünen Stadtratsmitglieder auf diese Einrede jedoch nicht verzichtet.
Huber: „Das Geld zahle ich zurück, aber…“
Ihm gehe es dabei nicht ums Geld, sagt Huber. Das werde er „auf jeden Fall“ zurückzahlen. „Aber auf die Möglichkeit der Einrede zu verzichten, wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen und ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Generell müsse auch geklärt werden, ob diese „bayernweit einmalige“ Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten im Regensburger Stadtrat überhaupt rechtmäßig sei.
„Politisch war diese Einrede vielleicht eine Dummheit. Aber ich habe keinen Bock, mich auf irgendwelche taktischen Spielchen einzulassen.“
Bei alledem gehe völlig unter, dass hier Details und persönliche Daten an die Öffentlichkeit gelangt seien, die niemanden etwas angingen. „Hier wollte jemand bewusst missliebige Personen diskreditieren.“
Ich frage mich als Bürger kann ich den Inhalt von Schreiben bzw. Bescheiden einer Verwaltung noch glauben schenken? Wie kann der Bürger dabei sicher sein, dass nicht irgendein Politiker die Daten missbraucht? Wo bleibt die unabhängige Kontrolle?
Wie kamen die Informationen an den Fastenprediger?
Mehr Sorgfaltspflicht mit den Daten ist dringend geboten. Der, OB als Chef der Verwaltung steht in der Verantwortung.
Falls die Faktenlage so bleibt, wie sie oben dargestellt wird (die Verwaltung habe u.a. Huber aufgefordert die Fraktionssitzungen abzurechnen und ggf. Einrede zu erheben), liegt das Skandalöse nicht in Hubers Vorgehen (wie im vorherigen R-Dig-Artikel angedeutet wurde), sondern in Hartls schäbiger Denunziation. Hartl als Koalitionspartner sollte der Verwaltung vielmehr anderswo auf die Finger schauen: z.B. wie das städtische Hochbauamt zigtausende Euros in den Sand setzt(e), um im Goethe-Gym. untaugliche Lüftungsklappen elektronisch zu steuern bzw. jahrelang eine Fehlplanungs-Großbaustelle am Leben erhält, wo noch keine Ende absehbar ist.
es geht aber bei Berichten nicht um “erste Einschätzungen”, sondern um Fakten, und diese waren anscheinend beim ersten Artikel noch nicht bekannt…
Zu Herrn Huber seiner Aussage
“… Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten im Regensburger Stadtrat überhaupt rechtmäßig sei.”
Ich bin schon lange dafür, dass es keinen Unterschied zw. Freiberuflern und Angestellten gibt, denn bei Gleichbehandlung im Ganzen wird der Freiberufler gegenüber dem Angestellten viele privilegien aufgeben müssen…
Der “Fasten-Prediger” sollte vielleicht mehr “fasten” als “predigen” und sich seiner eigenen Verantwortung – Feriensitzung 2005: Nicht aufgearbeiteter Skandal am Donaumarkt; Kultur des kollektiven Wegschauens – besinnen und dieser – entgültig gerecht werden als sich über andere zu erheben.
Glaubwürdigkeit und eine Politik, die sich an Gesetz und Recht orientiert, sieht anders aus!
Ich verstehe Herrn Huber. Er hat sich nur an die Anweisungen gehalten, welche er von der Verwaltung bekam.
Dort wurden Fehler gemacht.
Herr Huber handelte nach Treu und Glauben.
Ich hätte an seiner Stelle nur eine sofortige Erklärung + dem Auufforderungsschreiben herausgeben.
Herr Huber sollte, zusammen mit seinen Leidenskollegen, prüfen lassen, gegen wenn alles Anzeige erstattet werden kann. Meines Erachtens habe ich die Befürchtung,dass hier kein Fehler der Stadtverwaltung vorliegt. Was ist, wenn der Sachbearbeiter auf Weisung handeln musste? Es ist für mich schwer vorstellbar, dass einem Sachbearbeiter so ein Fehler über Jahre hinweg passieren kann.
Diese künstliche moralische Empörung, die da initiiert wurde, ist lächerlich. Ich würde an der Stelle von Huber das Geld behalten. Durch den Dreck gezogen wird und wurde er sowieso.
@wendehals
Welche Privilegien müssten Freiberufler denn aufgeben?
Fest steht schon, dass Angestellte den Steuerzahler weit mehr kosten wie Freiberufler. Das darf auch etwas kosten, aber warum die Ungleichbehandlung, wenn das tatsächlich in ganz Bayern anders sein sollte?
Das weltoffene, nach vorne gerichtete, innovative, weltkuturhauptstadtwürdige Carmina Burana-Spektakel im Sommer kostet 300.000. Dafür könnte man einen Menschen, der seine Arbeit im Stadtrat tut (auch wenn sie/er nicht Angestellte/r ist), einigermaßen gerecht entlohnen: ungefähr 500 Jahre lang! Das Eine hat zwar mit dem Anderen so wenig zu tun wie die Schmeißfliege mit dem Geigenbogen, aber kaum denkt man ein bisschen nach, schon sitzt sie drauf. Die Fliege auf dem Bogen.
Zugunsten des Herrn Stadtrats Huber streitet kein Geringerer als Aristoteles, der in seiner Nikomachischen Ethik schreibt:
“Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und aufgrund von Unwissenheit geschieht. Dementsprechend darf als freiwillig das gelten, dessen bewegendes Prinzip in dem Handelnden selbst liegt, wobei er ein volles Wissen von den einzelnen Umständen der Handlung hat.”
Im Übrigen: Die Ungleichbehandlung (Schlechterstellung der Freien Berufe) muss sachlich gerechtfertigt sein, sonst verstößt die Satzung/VO der Stadt gegen Artikel 3 GG. Insoweit sollte die Reg.d.Oberpf. als sog. Rechtsaufsicht bemüht werden. Gibt es nämlich keine sachlichen Gründe der Ungleichbehandlung, dann darf Herr Huber auch in materieller Hinsicht das ihm auf ausdrückliche städtische Anregung Gewährte mit bestem Wissen und Gewissen behalten. Das darf er mMn auch dann, wenn er sich erfolgreich auf die – formalen – Einreden der Verjährung und Entreicherung berufen kann. Die Grundlage unseres Zusammenlebens ist nämlich zuallererst Recht und Gesetz.
So oder so: Es ist an der Zeit, dass sich die Edlen bei Herrn Huber entschuldigen.
Das ist ein Skandal – aber ein Datenschutzskandal. Woher hat Herr Hartl die Daten über die Abrechnungen? Ist die Verwaltung nach dem Bayrischen Datenschutzgesetz nicht verpflichtet, für deren Geheimhaltung zu sorgen?
In Regensburg anscheinend nicht…
DAS wäre mal einen Artikel wert.
Angestellte können mehr Stunden und Termine abrechnen. Hätte wohl ein “derzeit” einfügen müssen. Nicht falsch verstehen: Das ist in Ordnung. Meinetwegen bekommt jeder Stadtrat das Doppelte. Nicht in Ordnung ist die Ungleichbehandlung. Scheint ja durchaus zu Verwirrung zu führen…aber das hatten wir ja schon.
@mkveits:
Aus der SPD wurde eine Wolli-Macht-Geile Egotruppe, die prinzipen- und ahnungslos gegen die Opposition am Gängelband des OB mal links mal rechts tapsen darf. Aber die große Linie führt der OB.
Es gilt für alle Politiker:Man soll nie vergessen woher man kommt. Für die Regensburger SPD-Spitze scheint dies aber nicht der mehr der Fall zu sein.
Das hat er gut gemacht der OB. Hat seinen treuen Vasallen Hartl mit einer Information aus der Verwaltung angeheizt und dabei gleich sicher sein dürfen, dass der Brutalstmöglicheaufklärer die Causa so aufgreifen und behandeln wird, dass ein Mitglied des Stadtrats, das durch unangenehme Fragen aufgefallen ist, eine dermaßen auf´s Haupt bekommt, so dass endlch Ruhe ist. Es ist der Stadtrat Huber, der unangenehme Fragen zur Kulturpolitik und Projekten formuliert und ständig den Kulturreferenten angreift. Nicht den Unger sondern den OB, denn der ist der wahre Kulturmanager dieser Stadt, der einflussreiche Personen wie den Galeriesten Bäumler zum Freund hat, die der Huber auch anpinkelt.
Soviel zum Ausgangspunkt! Wenn man sich den § 2 der Entschädigungssatzung ansieht, kommt man nicht zu dem Ergebnis, das bisher kolportiert wurde. Dieser § ist inkonsistent formuliert und enthält Regelungen, die dem verfassungsrechtlich verbürgtem Gleichbehandlungsgebot widersprechen. Vermutlich die Folge zahlreicher Änderungen seit dem Mai 2008, die, so hört man aus der Verwaltung von den Fraktionsvorsitzenden der CSU und der SPD initiiert worden sein sollen. Warum werden Freiberufler/Selbständige anders behandelt als Arbeitnehmer. Bei letzteren erhält der Arbeitgeber den Ausfall der Arbeitskraft (Lohnersatz) für eine Vielzahl von Besprechungen, an denen Beschäftigte als Stadträte mitwirken, erstattet. Ist die Arbeit Selbständiger nichts wert? So ist u.a. zu lesen, dass Ersatz für Besprechungen zur Vorbereitung von Stadtratssitzungen geleistet wird. Sind Fraktionssitzungen nicht solche Besprechungen? Herr Huber ist gut beraten, sich juristischen Beistand zu holen. Sein Verhalten ist eben nicht skandalös, wie der Eindruck vermittelt werden soll. Er darf sogar auf ihm zustehende Entschädigungsleistungen nicht verzichten. Für die Klärung, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, ist die Verwaltung zuständig. Nach dem bisher bekannt Gewordenem bestehen große Zweifel, ob es überhaupt einen Grund für die Rückforderung der Leistungen gibt.
Eine Sottise am Rande! In der Verwaltung wird erzählt, dass früher für Termine, die ein Vertreter des OB für diesen wahrnahm nicht gezahlt wurde. Nun ist bekannt, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD nichts lieber tut als den Bezirkstagspräsidenten und den OB zu vertreten. Nur es gab nichts dafür. Seit 2009 gibt es dafür eine Entschädigung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
In Regensburg wird alles zum Skandal gemacht, auch wenn es keiner ist.
Die Betroffenen, die über die Stadtverwaltung falsch informiert wurden, sollten aus moralischen Gründen den überzahlten Betrag zurückzahlen und gut ist es.
Norbert Hartl sollte sich für sein Vorpreschen in den Medien bei den Betroffenen entschuldigen. Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen.
Marion Puhle
Wie der ehrenamtlich tätige Stadtrat Herr Hartl mit Abrechnungen umgeht steht in der MZ 18.04.2012:
‘Er (Hartl) konnte sich nicht erklären, wie man bei den Abrechnungen Schwierigkeiten haben könne, gestand aber auch: Weil er selbst kein Freund von Formalien sei, verzichte er auf Manches, was ihm zustünde.’
Warum hilft er dann nicht seinen Kollegen? Schlaues Kerlchen.
“Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis”
Regensburger Rechtsprofessor, 70-er Jahre
Satzung bereits dem Wortlaut nach nicht eindeutig – Skandalös erscheint der Versuch, sich auf Kosten anderer vorgeblich zu profilieren – Der Schuss ging nach hinten los, Herr Hartl – Das gilt auch für Medien, die gerne personalisieren und leichtfertig das Wort “Skandal” in den “Mund” nehmen, statt zu schildern, was ist.
Auch die Berichterstattung von reg.-dig. erscheint unpräzise, soweit von “Freiberuflern” oÄ. geschrieben wurde. Die verlinkte Satzung spricht allenthalben von “Selbständigen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern”. Darunter fallen z.B. Anwälte, Künstler, selbständig tätige Handwerker.
Es folgt ein Auszug aus der einschägigen Satzung, § 2 Absatz 8. Der letzte Satz lautet wie folgt:
“Selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, die nachweislich überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, erhalten auf Antrag für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung von 20,00 EUR für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer, jedoch höchstens bis 19.00 Uhr.”
Wenn man schon eine – warum auch immer – Ungleichbehandlung zwischen “Angestellten” (Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt; siehe Auszug) und Selbständigen klar festschreiben wollte, dann hätte man das auch unmissverständlich(!) tun können und zwar etwa durch die Einschiebung des Wortes “ausschließlich” (oÄ) vor dem Halbsatz “… für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) …”
Es bleibt nämlich unerfindlich, warum Selbständige für Sitzungen nach Buchstaben c) und/oder d) von Ersatzleistungen ausgeschlossen sein sollen und dürfen; noch geht es aus dem Wortlaut eindeutig (ohne Ergänzung des Wortes “ausschließlich”) hervor.
Wenn daher u.a. Herr Huber wohl eine entsprechende Anregung seitens der Verwaltung erhielt, seine Anträge über die Buchstaben a) und b) hinaus zu erweitern, dann zeigt sich hierin die Unbestimmtheit der Satzung. Wobei noch zu klären ist, ob die Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbständigen die Satzung insoweit nicht schlicht rechtsunwirksam macht, da sie gegen die Verfassung verstößt (Artikel 3).
Es folgt das Zitat.
mkveits
———–
(8) Stadtratsmitglieder, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles, der ihnen durch die notwendige Teilnahme an
a) Sitzungen des Stadtrates,
b) Sitzungen von Stadtratsausschüssen, soweit für das Stadtratsmitglied eine Pflicht zur Sitzungsteilnahme besteht,
c) Sitzungen und Besprechungen, die der Vorbereitung der in Buchst. a) und b) genannten Sitzungen dienen,
d) anderen Veranstaltungen, die mit einer der in Buchst. a) und b) genannten Veranstaltung in engem Zusammenhang stehen,
e) Sitzungen von Gremien des Bayerischen und des Deutschen Städtetages, soweit die Teilnahme erforderlich ist und das Stadtratsmitglied vom Stadtrat zum Vertreter der Stadt Regensburg oder von den zuständigen Gremien des Bayerischen oder Deutschen Städtetages zum Mitglied eines Gremiums bestellt worden ist,
f) Besprechungen, zu denen der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin einlädt,
entstanden ist. Die Höhe des Verdienstausfalles ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, die nachweislich überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, erhalten auf Antrag für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung von 20,00 EUR für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer, jedoch höchstens bis 19.00 Uhr.
Na da bin ich ja mal gespannt, ob Hartl die Größe besitzt, sich bei Jürgen Huber für das Ausposaunen datengeschützter Informationen, die dann nicht mal stimmen, zu entschuldigen.
Und ich würde gerne wissen, ob Hartl sich nicht ein kleines bisschen über seinen “Partner” Schaidinger ärgern muss, der ihm diesen ganzen Quatsch angeblich gesteckt hat, wohlwissend welch Geistes (und Temperamentes) Kind Hartl ist?
Die behauptete “Ungleichbehandlung” in einigen Beiträgen zwischen AN und Selbständigen kann ich nicht nachvollziehen. Sie ergibt sich nämlich zwangsweise aus der unterschiedlichen persönlichen Rechtssituation.
Während AN nach dem Text nur einen Verdienstausfall erhalten, wenn dies durch den AG bestätigt wird (Sitzung muss damit innerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit sein) erhalten Selbständige den Ausfall von 20 € nach persönlicher Behauptung bei a) und b) immer, wenn es vor 19:00 Uhr ist und sie es selbst behaupten.
Interessant wäre daher, wer denn da immer bis 19:00 arbeitet, wenn Sitzungen sind! Denn hierin liegt u.U. eine viel umfangreichere ungerechtfertigte Bereicherung von Stadtratsmitgliedern vor.
Diese “Selbständigen”-Regelung auf a und b zu beschränken empfinde ich auf Grund der 19:00 Uhr Regelung daher sogar als großzügig.
Die Behauptung, der Text sei unklar halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Der ‘Text ist eindeutig (denn nach a und b heißt eben auch bei a und b und nicht auch bei c und folgende) und auch bei anderen Angelegenheiten wird ähnlich formuliert.
Ich frage mich allerdings überhaupt, was denn diese Stadtratstätigkeit noch mit ehrenamtl. Tätigkeit zu tun hat, wenn neben diesen Ausfallentschädigungen zusätzlich monatl. ca. 650 € an die Stadträte gezahlt werden (plus Aufsichtsratsgehälter auf Grund Stadtratstätigkeit).
Dies halte ich (neben den formal zwar korrekten aber moralisch bedenklichen rechtlichen Spitzfindigkeiten zur “Entreicherung”, um unrechtmäßig erhaltenens Geld nicht zurückzahlen zu müssen) als den eigentlichen Skandal.
Ist es erst verwerflich, wenn Stadträte (wenn sie denn tatsächlich so handeln) nicht auf jeden € gieren, der ihnen eventuell zustehen würde. Ihnen dies zum Vorwurf zu machen, finde ich schon seltsam! Siehe hierzu @Nobi zu Hartl, weil er angeblich nicht auf jeden möglichen Cent schaut.
Ich bin selbst ehrenamtl. monatl. mind. 20-30 Std. tätig, ohne hierfür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten oder gar zu erwarten. “Auf dem Land” können in den meisten Komunen Gemeinderäte über solch üppige Entschädigungsregelungen nur entsetzt den Kopf schütteln.
Ehrenamt muss auch in der Politik endlich wieder Ehrenamt werden, das wäre die erforderliche Konsequenz aus diesem Desaster! Dann wäre vielleicht auch die Triebfeder, Stadtrat werden zu wollen, wieder eine andere!
Ob der Hr. Stadtrat Hartl nun die Größe besitzt, bei den drei betroffenen Stadträten, die sich nur an die Anweisungen aus der Stadtverwaltung hielten zu entschuldigen?
Daran sollte man Hr. Hartl messen!
Oder hat ihn der OB Schaidinger einfach reingelegt?
Auch dann sollte er sich entschuldigen bei den drei Stadträten!
Interessante Provinzposse mit dem Hauptdarsteller Hr. Hartl, der sich immer in den Vordergrund spielen muß, jetzt hat er sich die Finger verbrannt!
@Jochen Schweizer: seit wann müssen denn Stadträte in solch einer Angelegenheit Anweisungen der Stadtverwaltung erfüllen? So stimmt es ja nun absolut nicht! Allenfalls handelte es sich dabei um (in diesem Fall zwar offensichtlich falsche) Hinweise/Informationen der Stadtverwaltung, dass hierfür Entschädigungen verlangt werden k ö n n e n (nicht müssen!)!
Im entgegengesetzten Fall (wenn es nicht zum eigenen Wohle wäre) würden solche “Anweisungen” wohl auch nicht widerspruchslos hingenommen :-) oder?
Die rechtliche Grundlage (die Texte zu dieser Regelung) schaffen doch beschlussmäßig die Stadträte selber. Wieso brauchen diese zur Auslegung ihrer eigenen Beschlüsse da überhaupt die Stadtverwaltung?
Anders ausgedrückt:Die Stadträte beschließen quasi ‘”Gesetze” und fragen dann nachher bei der Verwaltung nach, welche Wirkung diese haben…schon sehr seltsam! Ein schöner Stadtrat ist mir das! Und schuld sind immer die anderen!
Der vorlaute Hartl ist natürlich jetzt der Oberschuldige! Dabei hatte er offenbar ohne Namensnennung lediglich eine wiederum unkorrekte Information weitergegeben. Zeter und mordio, wenn diese Information gestimmt hätte, und sie wäre komplett wahr gewesen. Dann wäre auch ihm Heimlichtuerei unterstellt worden.
Fakt ist aber offenbar: diese Stadträte versuchen in der Öffentlichkeit sich selbst als “ich armer unschuldiger” hinzustellen, dem jeweils “anders denkenden” aber politische Böswilligkeit zu unterstellen. Diese Stadträte sollen sich aber nicht um ihr persönliches Wohl sondern um das Wohl der Stadt kümmern. Dafür sind sie gewählt, alle zusammen!
Ich möchte ja unserem gesamtdeutschen Wolferl und auch sonst keinen noch lebenden Darsteller zu nahe treten, aber mich erinnert das Gedöns an den Zauberlehrling.
Die Darsteller und ihre Rollen:
Hansi Meister
Woli Zauberlehrling
Nobi Besen
Alle Zuschauer
[…] Richtige, meinte darauf Wolbergs – schon etwas lauter. „Gerade diejenigen, die sich beschweren, dass ihre Spesenabrechnungen öffentlich werden, wollen jetzt plötzlich mehr Öffentlichkeit.“ Das sei ja schon „einigermaßen […]
[…] ganz nach oben auf die Tagesordnung. In einer zweifelhaften Posse, die mancherorts sogar als „Abrechnungsskandal“ bezeichnet wurde, wurde er als Abzocker bezichtigt, weil er als Freiberufler Fraktionssitzungen […]
[…] Sitzungsgeld abzuzocken. Auch für den angeblichen „Abrechnungsskandal“, der sich schließlich als Posse entpuppte, und in dessen Zuge auch Schwierskott-Mathesons Name in den Medien auftauchte, zeichnet der […]
[…] sind das ja die (moralischen) Zinsen für die Sitzungsgelder, die sie fälschlicherweise bezogen hatte. Eine süßere Art, der Stadt etwas zurückzugeben, wird sich kaum finden […]
Ne Antwort!
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Womit geklärt wäre, dass reg-digi mit seiner ersten Einschätzung (“kein Skandal”) ziemlich richtig lag.
norbert e. wirner
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na also!
alles wieder gut.
Gondrino
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“Aber auf die Möglichkeit der Einrede zu verzichten, wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen und ich habe mir nichts vorzuwerfen.“
verstehe ich nicht.
Hat Frau Radler irgendeine Schuld eingestanden? Finde ich nicht. Sie hat politisch richtig reagiert.
Fastenprediger
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Ich frage mich als Bürger kann ich den Inhalt von Schreiben bzw. Bescheiden einer Verwaltung noch glauben schenken? Wie kann der Bürger dabei sicher sein, dass nicht irgendein Politiker die Daten missbraucht? Wo bleibt die unabhängige Kontrolle?
Wie kamen die Informationen an den Fastenprediger?
Mehr Sorgfaltspflicht mit den Daten ist dringend geboten. Der, OB als Chef der Verwaltung steht in der Verantwortung.
Erich Tolli
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Falls die Faktenlage so bleibt, wie sie oben dargestellt wird (die Verwaltung habe u.a. Huber aufgefordert die Fraktionssitzungen abzurechnen und ggf. Einrede zu erheben), liegt das Skandalöse nicht in Hubers Vorgehen (wie im vorherigen R-Dig-Artikel angedeutet wurde), sondern in Hartls schäbiger Denunziation. Hartl als Koalitionspartner sollte der Verwaltung vielmehr anderswo auf die Finger schauen: z.B. wie das städtische Hochbauamt zigtausende Euros in den Sand setzt(e), um im Goethe-Gym. untaugliche Lüftungsklappen elektronisch zu steuern bzw. jahrelang eine Fehlplanungs-Großbaustelle am Leben erhält, wo noch keine Ende absehbar ist.
wendehals
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@NeAntwort:
es geht aber bei Berichten nicht um “erste Einschätzungen”, sondern um Fakten, und diese waren anscheinend beim ersten Artikel noch nicht bekannt…
Zu Herrn Huber seiner Aussage
“… Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten im Regensburger Stadtrat überhaupt rechtmäßig sei.”
Ich bin schon lange dafür, dass es keinen Unterschied zw. Freiberuflern und Angestellten gibt, denn bei Gleichbehandlung im Ganzen wird der Freiberufler gegenüber dem Angestellten viele privilegien aufgeben müssen…
mkveits
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Der “Fasten-Prediger” sollte vielleicht mehr “fasten” als “predigen” und sich seiner eigenen Verantwortung – Feriensitzung 2005: Nicht aufgearbeiteter Skandal am Donaumarkt; Kultur des kollektiven Wegschauens – besinnen und dieser – entgültig gerecht werden als sich über andere zu erheben.
Glaubwürdigkeit und eine Politik, die sich an Gesetz und Recht orientiert, sieht anders aus!
Was ist nur aus der SPD geworden!?
mkveits
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Von Augustinus stammt die Frage:
Was wäre ein Staat ohne Gerechtigkeit anderes als eine große Räuberbande?
Captain Chaos
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Ich verstehe Herrn Huber. Er hat sich nur an die Anweisungen gehalten, welche er von der Verwaltung bekam.
Dort wurden Fehler gemacht.
Herr Huber handelte nach Treu und Glauben.
Ich hätte an seiner Stelle nur eine sofortige Erklärung + dem Auufforderungsschreiben herausgeben.
Herr Huber sollte, zusammen mit seinen Leidenskollegen, prüfen lassen, gegen wenn alles Anzeige erstattet werden kann. Meines Erachtens habe ich die Befürchtung,dass hier kein Fehler der Stadtverwaltung vorliegt. Was ist, wenn der Sachbearbeiter auf Weisung handeln musste? Es ist für mich schwer vorstellbar, dass einem Sachbearbeiter so ein Fehler über Jahre hinweg passieren kann.
Captain Chaos
Waldschrat
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Diese künstliche moralische Empörung, die da initiiert wurde, ist lächerlich. Ich würde an der Stelle von Huber das Geld behalten. Durch den Dreck gezogen wird und wurde er sowieso.
@wendehals
Welche Privilegien müssten Freiberufler denn aufgeben?
Fest steht schon, dass Angestellte den Steuerzahler weit mehr kosten wie Freiberufler. Das darf auch etwas kosten, aber warum die Ungleichbehandlung, wenn das tatsächlich in ganz Bayern anders sein sollte?
kapitän blaubär
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Herr Hartl tut mit seiner (un)art der SPD keinen gefallen.
Ich werde bei der nächsten Wahl Piraten wählen.
klaus schwarzfischer
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Das weltoffene, nach vorne gerichtete, innovative, weltkuturhauptstadtwürdige Carmina Burana-Spektakel im Sommer kostet 300.000. Dafür könnte man einen Menschen, der seine Arbeit im Stadtrat tut (auch wenn sie/er nicht Angestellte/r ist), einigermaßen gerecht entlohnen: ungefähr 500 Jahre lang! Das Eine hat zwar mit dem Anderen so wenig zu tun wie die Schmeißfliege mit dem Geigenbogen, aber kaum denkt man ein bisschen nach, schon sitzt sie drauf. Die Fliege auf dem Bogen.
mkveits
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Zugunsten des Herrn Stadtrats Huber streitet kein Geringerer als Aristoteles, der in seiner Nikomachischen Ethik schreibt:
“Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und aufgrund von Unwissenheit geschieht. Dementsprechend darf als freiwillig das gelten, dessen bewegendes Prinzip in dem Handelnden selbst liegt, wobei er ein volles Wissen von den einzelnen Umständen der Handlung hat.”
Im Übrigen: Die Ungleichbehandlung (Schlechterstellung der Freien Berufe) muss sachlich gerechtfertigt sein, sonst verstößt die Satzung/VO der Stadt gegen Artikel 3 GG. Insoweit sollte die Reg.d.Oberpf. als sog. Rechtsaufsicht bemüht werden. Gibt es nämlich keine sachlichen Gründe der Ungleichbehandlung, dann darf Herr Huber auch in materieller Hinsicht das ihm auf ausdrückliche städtische Anregung Gewährte mit bestem Wissen und Gewissen behalten. Das darf er mMn auch dann, wenn er sich erfolgreich auf die – formalen – Einreden der Verjährung und Entreicherung berufen kann. Die Grundlage unseres Zusammenlebens ist nämlich zuallererst Recht und Gesetz.
So oder so: Es ist an der Zeit, dass sich die Edlen bei Herrn Huber entschuldigen.
Dalla
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Das ist ein Skandal – aber ein Datenschutzskandal. Woher hat Herr Hartl die Daten über die Abrechnungen? Ist die Verwaltung nach dem Bayrischen Datenschutzgesetz nicht verpflichtet, für deren Geheimhaltung zu sorgen?
In Regensburg anscheinend nicht…
DAS wäre mal einen Artikel wert.
wendehals
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@Waldschrat:
“Fest steht schon, dass Angestellte den Steuerzahler weit mehr kosten wie Freiberufler.”
Das müssen Sie mir erklären, ich weiß nicht wie Sie Ihre Aussage bergünden…
Waldschrat
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@wendehals
Angestellte können mehr Stunden und Termine abrechnen. Hätte wohl ein “derzeit” einfügen müssen. Nicht falsch verstehen: Das ist in Ordnung. Meinetwegen bekommt jeder Stadtrat das Doppelte. Nicht in Ordnung ist die Ungleichbehandlung. Scheint ja durchaus zu Verwirrung zu führen…aber das hatten wir ja schon.
schwarzmeertanker
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@mkveits:
Aus der SPD wurde eine Wolli-Macht-Geile Egotruppe, die prinzipen- und ahnungslos gegen die Opposition am Gängelband des OB mal links mal rechts tapsen darf. Aber die große Linie führt der OB.
Es gilt für alle Politiker:Man soll nie vergessen woher man kommt. Für die Regensburger SPD-Spitze scheint dies aber nicht der mehr der Fall zu sein.
jurist
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Das hat er gut gemacht der OB. Hat seinen treuen Vasallen Hartl mit einer Information aus der Verwaltung angeheizt und dabei gleich sicher sein dürfen, dass der Brutalstmöglicheaufklärer die Causa so aufgreifen und behandeln wird, dass ein Mitglied des Stadtrats, das durch unangenehme Fragen aufgefallen ist, eine dermaßen auf´s Haupt bekommt, so dass endlch Ruhe ist. Es ist der Stadtrat Huber, der unangenehme Fragen zur Kulturpolitik und Projekten formuliert und ständig den Kulturreferenten angreift. Nicht den Unger sondern den OB, denn der ist der wahre Kulturmanager dieser Stadt, der einflussreiche Personen wie den Galeriesten Bäumler zum Freund hat, die der Huber auch anpinkelt.
Soviel zum Ausgangspunkt! Wenn man sich den § 2 der Entschädigungssatzung ansieht, kommt man nicht zu dem Ergebnis, das bisher kolportiert wurde. Dieser § ist inkonsistent formuliert und enthält Regelungen, die dem verfassungsrechtlich verbürgtem Gleichbehandlungsgebot widersprechen. Vermutlich die Folge zahlreicher Änderungen seit dem Mai 2008, die, so hört man aus der Verwaltung von den Fraktionsvorsitzenden der CSU und der SPD initiiert worden sein sollen. Warum werden Freiberufler/Selbständige anders behandelt als Arbeitnehmer. Bei letzteren erhält der Arbeitgeber den Ausfall der Arbeitskraft (Lohnersatz) für eine Vielzahl von Besprechungen, an denen Beschäftigte als Stadträte mitwirken, erstattet. Ist die Arbeit Selbständiger nichts wert? So ist u.a. zu lesen, dass Ersatz für Besprechungen zur Vorbereitung von Stadtratssitzungen geleistet wird. Sind Fraktionssitzungen nicht solche Besprechungen? Herr Huber ist gut beraten, sich juristischen Beistand zu holen. Sein Verhalten ist eben nicht skandalös, wie der Eindruck vermittelt werden soll. Er darf sogar auf ihm zustehende Entschädigungsleistungen nicht verzichten. Für die Klärung, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, ist die Verwaltung zuständig. Nach dem bisher bekannt Gewordenem bestehen große Zweifel, ob es überhaupt einen Grund für die Rückforderung der Leistungen gibt.
Eine Sottise am Rande! In der Verwaltung wird erzählt, dass früher für Termine, die ein Vertreter des OB für diesen wahrnahm nicht gezahlt wurde. Nun ist bekannt, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD nichts lieber tut als den Bezirkstagspräsidenten und den OB zu vertreten. Nur es gab nichts dafür. Seit 2009 gibt es dafür eine Entschädigung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Marion Puhle
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In Regensburg wird alles zum Skandal gemacht, auch wenn es keiner ist.
Die Betroffenen, die über die Stadtverwaltung falsch informiert wurden, sollten aus moralischen Gründen den überzahlten Betrag zurückzahlen und gut ist es.
Norbert Hartl sollte sich für sein Vorpreschen in den Medien bei den Betroffenen entschuldigen. Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen.
Marion Puhle
kapitän blaubär
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Als Kasper in Faschingspredigten mag ja so mancher taugen. Zu stolz auf seine Scherze sollte man aber nicht sein, wie sich nun zeigt.
Nobi
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@jurist
Wie der ehrenamtlich tätige Stadtrat Herr Hartl mit Abrechnungen umgeht steht in der MZ 18.04.2012:
‘Er (Hartl) konnte sich nicht erklären, wie man bei den Abrechnungen Schwierigkeiten haben könne, gestand aber auch: Weil er selbst kein Freund von Formalien sei, verzichte er auf Manches, was ihm zustünde.’
Warum hilft er dann nicht seinen Kollegen? Schlaues Kerlchen.
mkveits
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“Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis”
Regensburger Rechtsprofessor, 70-er Jahre
Satzung bereits dem Wortlaut nach nicht eindeutig – Skandalös erscheint der Versuch, sich auf Kosten anderer vorgeblich zu profilieren – Der Schuss ging nach hinten los, Herr Hartl – Das gilt auch für Medien, die gerne personalisieren und leichtfertig das Wort “Skandal” in den “Mund” nehmen, statt zu schildern, was ist.
Auch die Berichterstattung von reg.-dig. erscheint unpräzise, soweit von “Freiberuflern” oÄ. geschrieben wurde. Die verlinkte Satzung spricht allenthalben von “Selbständigen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern”. Darunter fallen z.B. Anwälte, Künstler, selbständig tätige Handwerker.
Es folgt ein Auszug aus der einschägigen Satzung, § 2 Absatz 8. Der letzte Satz lautet wie folgt:
“Selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, die nachweislich überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, erhalten auf Antrag für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung von 20,00 EUR für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer, jedoch höchstens bis 19.00 Uhr.”
Wenn man schon eine – warum auch immer – Ungleichbehandlung zwischen “Angestellten” (Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt; siehe Auszug) und Selbständigen klar festschreiben wollte, dann hätte man das auch unmissverständlich(!) tun können und zwar etwa durch die Einschiebung des Wortes “ausschließlich” (oÄ) vor dem Halbsatz “… für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) …”
Es bleibt nämlich unerfindlich, warum Selbständige für Sitzungen nach Buchstaben c) und/oder d) von Ersatzleistungen ausgeschlossen sein sollen und dürfen; noch geht es aus dem Wortlaut eindeutig (ohne Ergänzung des Wortes “ausschließlich”) hervor.
Wenn daher u.a. Herr Huber wohl eine entsprechende Anregung seitens der Verwaltung erhielt, seine Anträge über die Buchstaben a) und b) hinaus zu erweitern, dann zeigt sich hierin die Unbestimmtheit der Satzung. Wobei noch zu klären ist, ob die Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbständigen die Satzung insoweit nicht schlicht rechtsunwirksam macht, da sie gegen die Verfassung verstößt (Artikel 3).
Es folgt das Zitat.
mkveits
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(8) Stadtratsmitglieder, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles, der ihnen durch die notwendige Teilnahme an
a) Sitzungen des Stadtrates,
b) Sitzungen von Stadtratsausschüssen, soweit für das Stadtratsmitglied eine Pflicht zur Sitzungsteilnahme besteht,
c) Sitzungen und Besprechungen, die der Vorbereitung der in Buchst. a) und b) genannten Sitzungen dienen,
d) anderen Veranstaltungen, die mit einer der in Buchst. a) und b) genannten Veranstaltung in engem Zusammenhang stehen,
e) Sitzungen von Gremien des Bayerischen und des Deutschen Städtetages, soweit die Teilnahme erforderlich ist und das Stadtratsmitglied vom Stadtrat zum Vertreter der Stadt Regensburg oder von den zuständigen Gremien des Bayerischen oder Deutschen Städtetages zum Mitglied eines Gremiums bestellt worden ist,
f) Besprechungen, zu denen der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin einlädt,
entstanden ist. Die Höhe des Verdienstausfalles ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, die nachweislich überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, erhalten auf Antrag für die durch die Teilnahme an Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung von 20,00 EUR für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer, jedoch höchstens bis 19.00 Uhr.
Quelle:
http://www.regensburg.de/sixcms/detail.php/stadtrecht?stadtrechtid=13209
H. Müller
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Na da bin ich ja mal gespannt, ob Hartl die Größe besitzt, sich bei Jürgen Huber für das Ausposaunen datengeschützter Informationen, die dann nicht mal stimmen, zu entschuldigen.
Und ich würde gerne wissen, ob Hartl sich nicht ein kleines bisschen über seinen “Partner” Schaidinger ärgern muss, der ihm diesen ganzen Quatsch angeblich gesteckt hat, wohlwissend welch Geistes (und Temperamentes) Kind Hartl ist?
Welch eine Posse!
MHH
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Die behauptete “Ungleichbehandlung” in einigen Beiträgen zwischen AN und Selbständigen kann ich nicht nachvollziehen. Sie ergibt sich nämlich zwangsweise aus der unterschiedlichen persönlichen Rechtssituation.
Während AN nach dem Text nur einen Verdienstausfall erhalten, wenn dies durch den AG bestätigt wird (Sitzung muss damit innerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit sein) erhalten Selbständige den Ausfall von 20 € nach persönlicher Behauptung bei a) und b) immer, wenn es vor 19:00 Uhr ist und sie es selbst behaupten.
Interessant wäre daher, wer denn da immer bis 19:00 arbeitet, wenn Sitzungen sind! Denn hierin liegt u.U. eine viel umfangreichere ungerechtfertigte Bereicherung von Stadtratsmitgliedern vor.
Diese “Selbständigen”-Regelung auf a und b zu beschränken empfinde ich auf Grund der 19:00 Uhr Regelung daher sogar als großzügig.
Die Behauptung, der Text sei unklar halte ich für ein vorgeschobenes Argument. Der ‘Text ist eindeutig (denn nach a und b heißt eben auch bei a und b und nicht auch bei c und folgende) und auch bei anderen Angelegenheiten wird ähnlich formuliert.
Ich frage mich allerdings überhaupt, was denn diese Stadtratstätigkeit noch mit ehrenamtl. Tätigkeit zu tun hat, wenn neben diesen Ausfallentschädigungen zusätzlich monatl. ca. 650 € an die Stadträte gezahlt werden (plus Aufsichtsratsgehälter auf Grund Stadtratstätigkeit).
Dies halte ich (neben den formal zwar korrekten aber moralisch bedenklichen rechtlichen Spitzfindigkeiten zur “Entreicherung”, um unrechtmäßig erhaltenens Geld nicht zurückzahlen zu müssen) als den eigentlichen Skandal.
Ist es erst verwerflich, wenn Stadträte (wenn sie denn tatsächlich so handeln) nicht auf jeden € gieren, der ihnen eventuell zustehen würde. Ihnen dies zum Vorwurf zu machen, finde ich schon seltsam! Siehe hierzu @Nobi zu Hartl, weil er angeblich nicht auf jeden möglichen Cent schaut.
Ich bin selbst ehrenamtl. monatl. mind. 20-30 Std. tätig, ohne hierfür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten oder gar zu erwarten. “Auf dem Land” können in den meisten Komunen Gemeinderäte über solch üppige Entschädigungsregelungen nur entsetzt den Kopf schütteln.
Ehrenamt muss auch in der Politik endlich wieder Ehrenamt werden, das wäre die erforderliche Konsequenz aus diesem Desaster! Dann wäre vielleicht auch die Triebfeder, Stadtrat werden zu wollen, wieder eine andere!
Jochen Schweizer
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Ob der Hr. Stadtrat Hartl nun die Größe besitzt, bei den drei betroffenen Stadträten, die sich nur an die Anweisungen aus der Stadtverwaltung hielten zu entschuldigen?
Daran sollte man Hr. Hartl messen!
Oder hat ihn der OB Schaidinger einfach reingelegt?
Auch dann sollte er sich entschuldigen bei den drei Stadträten!
Interessante Provinzposse mit dem Hauptdarsteller Hr. Hartl, der sich immer in den Vordergrund spielen muß, jetzt hat er sich die Finger verbrannt!
MHH
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@Jochen Schweizer: seit wann müssen denn Stadträte in solch einer Angelegenheit Anweisungen der Stadtverwaltung erfüllen? So stimmt es ja nun absolut nicht! Allenfalls handelte es sich dabei um (in diesem Fall zwar offensichtlich falsche) Hinweise/Informationen der Stadtverwaltung, dass hierfür Entschädigungen verlangt werden k ö n n e n (nicht müssen!)!
Im entgegengesetzten Fall (wenn es nicht zum eigenen Wohle wäre) würden solche “Anweisungen” wohl auch nicht widerspruchslos hingenommen :-) oder?
Die rechtliche Grundlage (die Texte zu dieser Regelung) schaffen doch beschlussmäßig die Stadträte selber. Wieso brauchen diese zur Auslegung ihrer eigenen Beschlüsse da überhaupt die Stadtverwaltung?
Anders ausgedrückt:Die Stadträte beschließen quasi ‘”Gesetze” und fragen dann nachher bei der Verwaltung nach, welche Wirkung diese haben…schon sehr seltsam! Ein schöner Stadtrat ist mir das! Und schuld sind immer die anderen!
Der vorlaute Hartl ist natürlich jetzt der Oberschuldige! Dabei hatte er offenbar ohne Namensnennung lediglich eine wiederum unkorrekte Information weitergegeben. Zeter und mordio, wenn diese Information gestimmt hätte, und sie wäre komplett wahr gewesen. Dann wäre auch ihm Heimlichtuerei unterstellt worden.
Fakt ist aber offenbar: diese Stadträte versuchen in der Öffentlichkeit sich selbst als “ich armer unschuldiger” hinzustellen, dem jeweils “anders denkenden” aber politische Böswilligkeit zu unterstellen. Diese Stadträte sollen sich aber nicht um ihr persönliches Wohl sondern um das Wohl der Stadt kümmern. Dafür sind sie gewählt, alle zusammen!
Radlertölpel
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Die Stadträte mit den dicksten Wampen bereiten wahrscheinlich am häufigsten Sitzungen vor….
Johann
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Ich möchte ja unserem gesamtdeutschen Wolferl und auch sonst keinen noch lebenden Darsteller zu nahe treten, aber mich erinnert das Gedöns an den Zauberlehrling.
Die Darsteller und ihre Rollen:
Hansi Meister
Woli Zauberlehrling
Nobi Besen
Alle Zuschauer
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