Der Richard Williamson des kleinen Mannes
Zum zweiten Mal stand am Montag ein notorischer Volksverhetzer in Regensburg vor Gericht. Doch auch sein Rechtsanwalt macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl.
Am Montag ist vor dem Landgericht Regensburg nun auch ganz offiziell zusammengewachsen, was zusammen gehört: Der Holocaustleugner Gerd Walther hat Pflichtverteidiger Uli Boldt von seinem Mandat entbunden und den bekannten Szeneanwalt Wolfram Nahrath – NPD-Mitglied, letzter Vorsitzender der zwischenzeitlich verbotenen Wiking-Jugend und eng verbunden mit den NS-Apologeten des „Freundeskreises Ulrich von Hutten“ – engagiert.
Vorbild Horst Mahler
Gerd Walther ist – wenn man so will – der Richard Williamson des kleinen Mannes. Beim ersten Prozess gegen den holocaustleugnenden Ex-Piusbruder im April 2010 nutzte der 67jährige Zossener eine Verhandlungspause, um die Anwesenden, darunter mehrere Kamerateams von TVA und Bayerischem Fernsehen wissen zu lassen:
„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“
Eine Formulierung, die – auch wenn Walther sie halb brüllend, halb stotternd zum Vortrag brachte – durchaus mit Bedacht gewählt war. Seit Jahren versuchen Walther und seine Brüder und Schwestern im Geiste über diese Hintertür das Leugnen des nationalsozialistischen Massenmords zu legalisieren: Man bestreitet nicht mehr den Holocaust selbst, sondern das Wissen um die eindeutigen und seit langem bekannten Beweise. Eine Strategie, mit der man dem RAF-Terroristen und notorischem Holocaustleugner und Nazi-Ikone Horst Mahler folgt, dessen Handschrift Walthers Ausführungen in der Vergangenheit denn auch trugen. Vielleicht ist das der Grund, warum Walther immer wieder von „Wir“ spricht, wenn er sich selbst meint.
Walther 2011: Stolz über „couragierten Auftritt“
Bis vor kurzem feierte Walther sich selbst noch auf seiner Homepage für den „couragierten Auftritt“ in Regensburg. Er verlieh sich den Titel „Auschwitzprozeßführer“ und auf einem Youtube-Kanal des Users „WaltherGerd“, wurde eine Videoaufnahme seiner „Wortergreifung“ veröffentlicht (siehe unten). Es ist nicht die erste solche. Walther ist bereits mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestraft, aber auch wegen Veruntreuung, Beleidigung und Vortäuschens einer Straftat.
Im Mai 2011 verurteilte ihn das hiesige Amtsgericht nach zwei Verhandlungstagen, bei denen Walther seinem Judenhass in stundenlangen Vorträgen freien Lauf lassen konnte, wegen seines Regensburger Auftritts zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. „Trotz aller Wortspiele“ bleibe sowohl objektiv wie subjektiv die Behauptung, dass der Massenmord an den Juden nicht stattgefunden habe, so das Gericht damals. Walther habe mit seinem von „hoher Intensität geprägtem Auftritt“ gezielt eine Plattform gesucht, um den öffentlichen Frieden zu stören.
Walther 2013: Auftritt wird privater Disput
Für die nun anstehende Berufungsverhandlung scheint man die Strategie geändert zu haben. Walthers Internetseite mit der stolzen Sammlung von „Wortergreifungen“ ist plötzlich passwortgeschützt. Er habe, so die völlig neue Argumentation, nicht die Öffentlichkeit gesucht oder sich gar vor die Kameras und Mikrofone gedrängelt. Nein. Er habe, so Walthers Verteidiger Nahrath, einen quasi privaten Disput mit dem Rechtsanwalt der Piusbrüder, Maximilian Krah, gehabt, der ohne sein Wollen, geschweige denn seine Zustimmung einfach gefilmt worden sei.
Nahrath: Propaganda-Potpourri
Überhaupt ist es – im Gegensatz zur Verhandlung vor zwei Jahren – weniger Walther, der das Wort ergreift, sondern Wolfram Nahrath. Der 19seitigen Antrag, den der Rechtsanwalt gleich zu Beginn der Verhandlung verliest, hört sich stellenweise an wie ein Potpourri des Gejammers und der Propaganda all jener, die doch so gern den Holocaust leugnen und verharmlosen würden, selbiges aber partout nicht dürfen. Tenor: Das Verfahren müsse ausgesetzt werden und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden.
„Auch die Juden“…
Eine verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit sei nämlich das Verbot der Holocaustleugnung (§130, Absatz 3 Strafgesetzbuch), „mit dem Prinzip eines freiheitlichen Rechtsstaats nicht vereinbar“. „Auch die Juden“ Henryk M. Broder und Norman Finkelstein wisse er da auf seiner Seite. Und man müsse nun mal zur Kenntnis nehmen, das der Erkenntnisstand zum Holocaust „nicht einheitlich“ sei. Doch in Deutschland herrschten in diesem Punkt „Denk- Forschungs- und Meinungsverbote“.
Auch Voltaire…
Dabei sei Geschichtsschreibung immer „die Geschichtsschreibung der Sieger“, von einem „Geschichtsbildzwang“ könne man in Deutschland gar sprechen. Mittlerweile herrsche beim „sogenannten Kampf gegen Rechts“ ein „lauerndes Denunziantentum“ gegenüber „Querdenkern, Nonkonformisten und Künstlern“, das „Voltaire die Zornesröte ins Gesicht treiben würde“.
„Wenn 2010 ein junger Moslem einem Juden ein Auge ausschlägt…“
Das Völkerstrafrecht sei ein „ideologisches Konstrukt“, das doch nur auf der „Macht der Sieger“ fuße, aber eigentlich eine „Scheinrechtsnorm“ darstelle. „Wenn 2010 ein junger Moslem einem Juden ein Auge ausschlägt, muss er befürchten, noch als Greis deshalb belangt zu werden“, meint Nahrath. Schließlich ließe sich auch hier ein Verstoß gegen das Völkerstrafrecht konstruieren und der verjähre nun mal nicht.
Nicht nur hier macht Nahrath eine kurze Pause, blickt zur Richterbank und wippt ein wenig mit dem Stuhl. Er scheint seinen gut einstündigen Vortrag richtig zu genießen. Und im Gegensatz zu dem aggressiv brüllendem Ton, den Nahrath schon mal als Redner bei Nazi-Aufmärschen anschlägt, versucht er gegenüber der Richterin manchmal gar so etwas wie Charme zeigen zu wollen.
„Verhetzung gegen Holocaustleugner“
Demgegenüber wirken Walthers teils recht wirren Ausführungen, bei denen Nahrath immer wieder souffliert, fast schon harmlos. Er habe ja gar nicht den Holocaust geleugnet, sondern nur dessen Offenkundigkeit. Vor die Kameras gedrängelt? Gott bewahre. Es habe sich um eine Diskussion mit Rechtsanwalt Krah „über strafprozessuale Fragen“ gehandelt, die nicht für irgendwelche Kameras bestimmt gewesen sei. Aber man wisse ja, wie die „Medienmafia“ vorgehe und, das ergänzt wieder Nahrath, die „Verhetzung gegen Holocaustleugner in den Medien“ gehe schon so weit, dass sie manchem als „Mittäter“ gelten würden.
Fortsetzung am 29. Oktober
Bei der anschließenden Zeugenvernehmung bestätigen zwei Journalisten und ein Kameramann – unterstützt durch Videovorführung – den Vorfall vom April 2010. Da sie sich aber mit Details schwer tun und es etwas widersprüchliche Angaben dazu gibt, ob Walther sich nun vor die Kameras gedrängelt oder die Kameras ihn gesucht haben, muss nun auch Piusbruder-Anwalt Maximilian Krah geladen werden, um Licht ins Dunkel zu bringen. Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.
Karl Brunnbauer
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Was für eine Ideologie steckt eigentlich in den Köpfen solcher Menschen, die mit ihrer menschenverachtenden Argumentation das Ihnen zustehende Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nur beschmutzen sondern missbrauchen. Solche Leute müsste man in ein Konzentrationslager für demokratisches Verständnis und Menschenrechte stecken und erst nach konzentriertem Nachilfeunterricht in Geschichte zur Naziherrschaft in Deutschland und ihrem eigenen menschenunwürdigen Verhalten und der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, dürften Sie wieder auf freien Fuß kommen. Dann sollten diese Leute vor die Entscheidung gestellt werden, ob sie noch in unserer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft leben wollen oder lieber in ein totalitärregiertes Land ihrer Ideologie auswandern wollen.
Solche Leute brauchen wir nicht in Deutschland und in Regensburg schon gar nicht. Nazis raus ist die Devise und Gott sei Dank haben die Bürgerinnen und Bürger von Regensburg vor ein paar Wochen ein deutliches Zeichen gesetzt für ein NPD- und Nazifreies Regensburg.
Mathilde Vietze
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Lieber Karl, ich danke Dir für Deine deutlichen Worte.
Freundschaft!
Mathilde Vietze
Kuno Küfer
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Solche „Auschwitzprozeßführer“ müssen im ständigen Bewusstsein leben, dass die allermeisten “anderen” Ideologien ihrer eigenen Volksverhetzerideologie bei Weitem überlegen sind. Aber mit einer Überlegenheit der “anderen” kommen die nicht klar. Mit der Suche nach den Gründen dafür halten sie sich auch nicht lange auf. Die Aussichtslosigkeit ihres “Kampfes” für den “Endsieg” ihrer Ideologie muss diesen Geschöpfen trotzdem eineiige abfordern. Sie werden verzweifelt laut, ungerecht, grausam, wirr. Eine gewisse Schläue funkelt bei diesen Hetzern manchmal auf. Zum Beispiel, wenn sie glauben, wieder einmal ganz besonders “raffiniert” Andere für Ihre Hetze als Kronzeugen zu benennen.
Sie kultivieren ihren Nottrieb in einem Milieu verweigerter Zuneigung für ihre Ideologie durch die Gesellschaft. Das machen sie solange, bis sie sterben oder bis sie sich davon loslösen können. Zum Loslösen aber reicht den meisten dieser Volksverhetzer die eigene “Schläue” nicht. Das bräuchte etwas mehr Verstand. Der ist aber für einen Hetzer nicht entscheidend.
Wenn diese Kreaturen in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden wollen, und das ist ihr Antrieb, wie das Geplärre des Videos beweist, dann bleibt ihnen eigentlich nichts anderes übrig, als zu hetzen und zu beleidigen. Das ist und bleibt der Kern jeder Ideologie, die den eigenen Anhängern ihre unbedingte Überlegenheit gegenüber dem Rest der Welt vermitteln will. Wie sollten denn solche Charaktere jemals ein Gegenüber finden, mit dem sie sich auf eine andere Art und Weise auseinandersetzen könnten, ausser es zu belügen, demütigen, verletzen, zu beleidigen und letztlich danach trachten, es für immer aus der Welt zu schaffen? Dazu müsste schon wenigstens ein kleines Fünkchen Wahrheit in ihrer Ideologie stecken. Gerade so viel, dass man sich davon versprechen dürfte, Menschen erfolgreich durch Argumente von der Richtigkeit dieser Ideologie überzeugen zu können. Aber so ein Fünkchen gibt es nicht in der Hetze. Und deshalb kann keiner dieser Volksverhetzer auf den Dialog bauen. Scheitern ist letztlich das Ergebnis der Ideologie des Hetzers und auf seinem langen Weg des Scheiterns vollbringt er seine kleinen und großen Gräueltaten. Das ist alles, was er “kann”, das ist sein fürchterliches Tagwerk.