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„Kurz, bevor ich in den Urlaub wollte"

Richterin schlampte beim Mollath-Urteil

Während Otto Brixner, der Vorsitzende Richter aus dem entscheidenden Mollath-Prozess von 2006, aus Zeitdruck umgeladen wurde, äußerte sich heute dessen Beisitzerin. Dabei wurde klar: So genau hat man es damals auf der Richterbank nicht genommen. (Alle Prozessberichte gibt es hier.)

Von David Liese

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Für Gustl Mollath (r.) und seinen Verteidiger Gerhard Strate gab es am Freitag zu hören, dass seine Verurteilung von 2006 von der Qualität her wohl eher einem “Urteilsentwurf” entspräche. Foto: ld

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Gerichte stehen meist unter Zeitdruck. Das können sich (trotz 17 Verhandlungstagen) wohl auch die Prozessbeteiligten im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath vorstellen. Doch gemessen an den ursprünglichen Verfahren am Nürnberger Amtsgericht und vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, das 2006 Mollaths Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie anordnete, nimmt sich die Kammer in Regensburg viel Zeit.

Erster Zeuge am Freitag ist der Richter, der den Prozess gegen Gustl Mollath im April 2004 am Amtsgericht Nürnberg führte. Damals sei er gerade drei Wochen Strafrichter gewesen, berichtet er. Den Verhandlungstermin habe sein Vorgänger angesetzt – zeitlich nicht allzu reichlich bemessen.

Richter: „Atmosphäre war anfangs nicht schlecht”

Viel weiß der Jurist heute nicht mehr. Er kann sich aber daran erinnern, dass „die Atmosphäre anfangs gar nicht so schlecht war”. Das habe sich irgendwann geändert. Ansonsten rekonstruiert er die Verhandlung hauptsächlich aus den Akten. Die habe  er sich schon vor der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags noch einmal durchgelesen.

Richterin Elke Escher hält ihm immer wieder Inhalte aus dem Protokoll seiner damaligen Verhandlung vor. Die Qualität der Mitschrift wurde im Wiederaufnahmeverfahren schon bei der Vernehmung von Petra S., der Freundin von Mollaths Ex-Frau, kritisiert. Zwischen ihren heutigen Angaben und denen im Verhandlungsprotokoll von 2004, auf die S. sogar vereidigt worden war, waren inhaltliche Widersprüche aufgetaucht.

Mängel im Verhandlungsprotokoll: Nicht mehr hundertprozentig nachvollziehbar.”

Der Richter weiß noch, dass die damalige Protokollantin „nur aushilfsweise da” war. Dass Sie Inhalte „zusammengereimt” habe, die in der Hauptverhandlung so gar nicht gesagt wurden, hält er für unwahrscheinlich. Aber: „Ob jetzt jede Formulierung so exakt gefallen ist, ist nicht mehr hundertprozentig nachvollziehbar.”

Mollaths Verteidiger Gerhard Strate nimmt den Richter etwas härter in die Zange. Er zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001, nach dem die zwangsweise Unterbringung seines Mandanten zur Begutachtung rechtswidrig gewesen sei. Mollath hatte diesbezüglich auch gegen den Richter geklagt. Erfolglos. Weiterhin will Strate wissen, warum der Richter Mollaths damaligen Pflichtverteidiger Thomas Dolmány auf dessen Antrag hin nicht von seinem Mandat entbunden hatte. Nachdem Dolmány sich von Mollath bedroht gefühlt haben soll, habe er sich „in einem offenkundigen Interessenskonflikt” befunden. Der Richter hat dazu keine Erinnerung mehr.

Mollath-Urteil kurz vor dem Urlaub” diktiert

Zumindest etwas besser ist es mit dem Gedächtnis der zweiten Zeugin am Freitagvormittag bestellt. Sie war Beisitzerin und Berichterstatterin im Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth. Als solche diktierte sie 2006 auch das schriftliche Urteil – unter akutem Zeitdruck. „Das war kurz, bevor ich in den Urlaub gefahren bin”, sagt die mittlerweile pensionierte Juristin heute. Am Freitag kommt sie dort übrigens gerade her, aus dem Urlaub. Sie ist extra für die Vernehmung angereist. Neben ihr steht ein großer Rollkoffer. Unter Zeitdruck ist sie wiederum – sie muss ihren Flug am Nachmittag erreichen.

Urteil fast ohne Akten geschrieben

Die Akten habe sie bei der Formulierung des Urteils bis auf wenige kopierte Auszüge nicht vor sich gehabt. Auch die Abschrift ihres Diktats konnte sie aus zeitlichen Gründen nicht mehr überprüfen. Auf Nachfrage gibt sie zu, dass es sich bei dem fertigen Schriftstück wohl eher um einen „Urteilsentwurf” handle. Dieser wird von den im Gerichtssaal anwesenden Sachverständigen in wesentlichen Punkten heftig kritisiert. Ein Beispiel: Im Urteil ist die Rede davon, Petra M. sei von Mollath mehrmals getreten worden, während sie bewusstlos am Boden lag. Der Sachverständige Prof. Eisenmenger gibt zu bedenken, dass Petra M. nichts bezeugen habe können, was zum Zeitpunkt ihrer Bewusstlosigkeit geschah. Die Zeugin antwortet: „Ich bin kein Rechtsmediziner.”

Attest: Unstimmigkeiten waren bekannt”

Überraschend ist, was die damalige Beisitzerin zum immer wieder thematisierten ärztlichen Attest von Petra M.s Verletzungen zu berichten weiß. Die Beschreibung der Verletzungen im Urteil beruhe darauf. Und: Schon damals habe man von der auf dem Stempel des Dokuments angegebenen Nürnberger Ärztin erfahren, dass das Attest gar nicht von ihr, sondern dem Sohn stamme.

Daraufhin habe zur Debatte gestanden, die Verhandlung zu vertagen, um die Ärztin als Zeugin befragen zu können. Das sei aufgrund des allgegenwärtigen Zeitdrucks für den damaligen Vorsitzenden Richter Otto Brixner nicht infrage gekommen. Im Urteil wurde dann doch festgehalten, das fragliche Attest stamme von der Ärztin. Dieser Widerspruch sei „ihr auch aufgefallen”, bestätigt die Zeugin heute. Die Ironie dabei: Diese Schlamperei war der ausschlaggebende Grund für die Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens.

Brixners Vernehmung wird vertagt

Otto Brixner selbst habe sie ferner dabei beobachtet, wie er sich vor der Verhandlung mit Petra M.s neuem Lebensgefährtin Martin M. unterhalten habe, so die Zeugin weiter. Brixner habe ihr erzählt, dass er M. kenne. „Ich bin dann davon ausgegangen, dass er diesen M. zum ersten Mal nach langer Zeit wiedergesehen hat”, sagt die Zeugin. Brixner sei schließlich „ein Mensch, der keine Winkelzüge” mache. Eine eventuelle Verbindung zwischen Brixner und Martin M. wurde auch vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags heftig diskutiert.

Weiterhin soll Brixner dem Finanzamt in Steuerfragen Auskünfte über Mollath erteilt haben. Doch zu all diesen Vorwürfen kann ihn das Regensburger Gericht am Freitag nicht mehr vernehmen. Seine Anhörung wird vertagt – aus Zeitdruck. Elke Escher will offensichtlich auf eine Zeugenvernehmung wie einen Parforceritt verzichten. Ganz anders übrigens Brixner und seine Kammer: Sie hatte vor acht Jahren für die Vernehmung von neun Zeugen im Fall Mollath nur eineinhalb Stunden vorgesehen.

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Kommentare (18)

  • Monika Koch

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    Nun sehen mal alle, die – glücklicherweise – noch nie mit der BRD-Justiz zu tun hatten, wie es im sog. Rechtsstaat üblicherweise abläuft, und zwar in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz genauso wie hier für Bayern geschildert:
    Die Justiz übt ihre Macht ohne Gedanken darüber aus, wie sich all die Nachlässigkeit, Vorverurteilung, reine Formalismen-Abarbeitung auf die konkreten Menschen auswirkt, deren Leben beliebig zerstört werden darf.

    Der Petitionsausschuß des Dt. Bundestages verweigert bis heute, daß ENDLICH das im Gerichtssaal Gesagte wenigstens technisch aufgezeichnet würde. Sämtliche sonstige Verbesserungsvorschläge natürlich ebenso.
    Denn durch die Abänderung des niedergeschriebenen Rechts in ein beliebiges und auschließlich auf Macht beruhendes Richterrecht darf die Justiz alles in ein Recht des Stärkeren verwandeln – meiner Erfahrung nach WOLLEN das die Abgeordneten so. Nur auf dem Papier soll’s hübsch aussehen.
    Das Volk hat ja immer nur den Kommentar “Recht Haben und Recht Bekommen ist zweierlei ” – gibt sich also damit zufrieden und ist somit mitverantwortlich.

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  • Nico

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    Urteil fast ohne Akten geschrieben…d.h. also ..aus der Hüfte heraus….Respekt…nur blöd , dass es hier um den Vorwurf der Freiheitsberaubung geht….

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  • Veronika

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    @Nico:

    Nee, das war nur der “Entwurf” einer Freiheitsberaubung, denn was da zu dieser Zeit draussen rumgelaufen ist, davor wollte man Herrn Mollath sicher bewahren. ;-)

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  • Joachim Datko

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    Zu Monika Koch 16:56 “Das Volk hat ja immer nur den Kommentar “Recht Haben und Recht Bekommen ist zweierlei ” – gibt sich also damit zufrieden und ist somit mitverantwortlich.”

    Behörden haben in der Regel einen Vertrauensvorschuss. Wenn sie dem nicht gerecht werden, können sie weitgehend willkürlich handeln. Solche Vorkommnisse, wie sie hier zu Tage treten, machen uns aber wieder etwas vorsichtiger, das Ansehen der Ärzte und der in Behörden arbeitenden Juristen bekommt Kratzer ab.

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  • Rita-Eva Neeser

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    @Monika Koch – Im Prozess gegen Jörg Kachelmann gab es eine Dame, die hat fast ALLES ,- sofern die Öffentlichkeit nicht gerade vor der Türe sass – mitgeschrieben.

    Diese Mitschriften habe ich dann am Blog eingestellt.

    Frau M. war weder bei der Justiz noch bei den Medien beliebt.

    Ich glaube sehr, dass diese Mitschriften später sehr wichtig waren.

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  • Jürgen R.

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    @Monika Koch
    vollste Zustimmung zu Ihrem Kommentar

    @Regensburg-digital
    Respekt zu der objektiven, täglichen Berichterstattung – so stelle ich mir lobbyfreie und wahrheitsgetreue Berichterstattung vor

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  • Monika Koch

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    @Joachim Datko
    Am Amtsgericht schreiben die Strafrichter/innen ins offizielle Gerichtsprotokoll, was sie “für wesentlich” halten. Also z.B. das ENT-lastende bleibt unerwähnt, das BE-lastende wird betont.
    Was sind die Deutschen für ein Volk, daß sie diese Einladung zu Willkür nicht abstellen!
    Digitale Aufzeichnungstechnik kostet heutzutage nurmehr einen Klacks. Also: jedem Prozeßbeteiligten unmittelbar nach Urteilsverkündung einen Mitschnitt ausgehändigt, und schon wären Allüren wie das Abblocken von Verteidigungsmaßnahmen und das Abkanzeln Angeklagter mit höhnischen Bemerkungen schwieriger, http://www.regensburg-digital.de/dann-koennen-sie-auch-auswandern/26052014/

    Eine Aushilfs-Protokollantin benötigt man dann nicht mehr, und in Folgeprozessen kann man sich auf Tatsachen stützen anstatt vagen Erinnerungen.
    Das damalige Urteil ist, selbst für Laien erkennbar, von Fehlern und Floskeln strotzend http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
    Aber klar, jetzt wissen wir’s alle, der private Urlaub war wichtiger. So schaut die vielbeschworene “Menschenwürde” dank der Justiz aus. Das Volk billigt es.

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  • sleepless

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    In Regensburg werden faule Staatsanwälte Fraktionsvorsitzende der CSU. Für die Richterin ist sicherlich noch eine Liege frei.

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  • Günter Mühlbauer

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    Ein Lied § für das Hohe Gericht

    Willst Du in Bayern was werden,
    dan mach fei die Arbat RECHT schlecht,

    Verschlamp die Akten die Fakten
    das ist den Oberen RECHT

    Vanino war ein Beispiel,
    wie es einem gehen kann,

    man läßt Verbrecher laufen,
    zum RICHTER wird man ernannt.

    Da Mollath ist ein Beispiel,
    wie es einem gehen kann

    man braucht nur die WAHRHEIT zu sagen,
    schon sperrt man DICH ein.

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  • Jürgen R.

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    Der Richter fragte: „Ich gebe dir Recht, was gibst du mir?“

    © Erhard Horst Bellermann (*1937), deutscher Dichter und Aphoristiker

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  • Sozialdemokratin

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    Zu Günther Mühlbauer: Daß Vanino nicht der Schnellsten
    einer ist, war schon vor dem “Akten-Vorkommnis” be-
    kannt. Und – Richter ist er auch vorher schon gewesen.
    Sie können also Ihre poetischen Ergüsse abändern.

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  • Monika Koch

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    @Sozialdemokratin
    Warum dürfen BRD-Richter/innen in Parteien sein und deren Interessen vertreten?
    Ich dachte, wir hätten Gewaltenteilung.
    Parteien sind für Legislative und Exekutive zuständig. Aber – offiziell – nicht für die Rechtsprechung.
    Denn die Judikative dürfte, eigentlich, die vom Souverän erlassenen Gesetze nur anwenden. Wir wählen die Richter/innen nicht, wir können sie, egal wie schlecht sie sind, nicht abwählen, niemand kontrolliert sie. Was also haben sie im Gemeinderat zu suchen. Was haben die Parteien auf dem Richterthron im Gerichtssaal zu suchen?

    Wer die Erfahrung macht “So genau hat man es damals auf der Richterbank nicht genommen”, hat also eventuell einfach mit einer Parteidoktrin Bekanntschaft gemacht?

    Richter/innen mit Parteibuch können meines Erachtens gar nicht objektiv und neutral sein. Denn Parteien fordern, soweit ich weiß, daß man ihren Parteigrundsätzen treu sein muß, und diese beinhalten nun mal bestimmte politische Richtungen.

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  • Joachim Bode

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    Die Bezeichnung der richterlichen „Arbeit“ bei der Abfassung des Mollath-Urteils im Jahre 2006 mit dem Begriff „Schlamperei“ stellt eine völlig ungerechtfertigte Verharmlosung dar.

    Die in diesem Urteil nachweisbaren Fehler können nämlich keine Flüchtigkeitsfehler sein, weil sie systematisch erfolgt sind, einzeln und zusammen genommen auch bestimmte Sinngehalte ergeben, und zwar immer nur zu Lasten von Mollath.
    Flüchtigkeitsfehler sind dagegen – in größerer Zahl auftretend – eindeutig chaotischer Natur. Davon ist das Urteil übrigens auch nicht frei.

    Es ist völlig einleuchtend, dass die Zeugin, die das damalige Urteil zwischen Tür und Angel – quasi auf dem Zubringer zum Flughafen – diktiert haben will, davon abzulenken beabsichtigt. Unterstreichen wollte sie das höchstwahrscheinlich durch ihre entsprechende Verkleidung:
    Mit urlaubsbunter Bluse und Trolley(!) erscheint sie im Gerichtssaal, nach dem Motto:
    Wozu werde ich hier als Zeugin belästigt, wo doch der Flieger schon auf mich wartet!

    Natürlich muss die Zeugin meinen, besser da zu stehen, wenn sie sich „nur“ auf „Schlamperei“ wegen bevorstehenden Urlaubs beruft, als einzuräumen, die Tatsachen zu Lasten Mollaths ins Urteil hinein manipuliert zu haben, vor allem jetzt, wo ihr keiner mehr glauben kann, wenn sie behauptet, die zahlreichen damals angeordneten Unterbringungen in der geschlossenen Psychiatrie mit dem Ziel baldiger Entlassung veranlasst zu haben – hier menschelt es – aus solchem Mund – geradezu unerträglich.
    Da war ihr Kollege Brixner ehrlicher, als er Mollath damals drohte, aus der „Geschlossenen“ nie wieder heraus zu kommen.

    Das sogenannte Beratungsgeheimnis schützt beide früheren Richter davor, zugeben zu müssen, wer von ihnen für die Manipulationen im Urteil und für das Gesamtergebnis hauptverantwortlich ist. Oder waren es beide in übereinstimmender Absprache?
    Auch das spricht dafür, dass der Fall Mollath nicht die letzte Nummer in der Reihe von vergleichbaren Justiz-Katastrophen bleiben wird.

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  • Jürgen R.

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    @Sozialdemokratin

    Der Leitspruch der Sozialdemokraten (lt. Aussage von Koch und Nahles):
    “Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden”

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  • Käptn Olgi

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    @ Monika Koch:
    Die Legislative sind in Deutshland die Parlamente, die Exekutive ist die Verwaltung. Nicht die Parteien. Daran ändert auch nichts, dass die Spitzenpöstchen mit Parteibuchträgerinnen besetzt sind.

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  • Mollath-Ex: Neue Ehe mit Tabuthemen | Regensburg Digital

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    […] Zwei weitere Themenkomplexe interessieren die Prozessbeteiligten. Zum einen geht es um die Vorwürfe, Martin M. und Otto Brixner seien alte Bekannte. Brixner hatte vor acht Jahren den entscheidenden Prozess gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geleitet. Eine Beisitzerin aus dem damaligen Verfahren schilderte am Freitag eine konkrete Begegnung zwischen… […]

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