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CSU-Beschwerde: Entscheidung steht unmittelbar bevor

Voraussichtlich diese Woche wird die Rechtsaufsicht über die Beschwerde gegen die Grundstücksvergabe auf dem Nibelungenareal entscheiden.

Das Wahrzeichen der einstigen Nibelungenkaserne: Der Koalition gilt das Areal jetzt als Aushängeschild für die Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum. Foto: Archiv

Das Wahrzeichen der einstigen Nibelungenkaserne: Der Koalition gilt das Areal als Aushängeschild für die Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist es das Symbol für die Eiszeit zwischen Oberbürgermeister und CSU-Fraktion. Foto: Archiv

Wer bekommt ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk? Die Regensburger CSU-Fraktion oder der Rest-Stadtrat? Wie uns ein Sprecher der Regierung der Oberpfalz auf Nachfrage bestätigt, wird die Rechtsaufsicht wohl noch diese Woche über die Beschwerde der CSU gegen die Grundstücksvergabe auf dem Areal der früheren Nibelungenkaserne entscheiden. Wie berichtet, erhielt die Bauteam Tretzel GmbH den Zuschlag für alle drei dort ausgeschriebenen Grundstücke. Es geht um rund 500 Wohnungen, ein Auftrag im zweistelligen Millionenbereich. Abgesehen von der CSU hatten alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen dieser Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt. Tretzel habe in der Gesamtschau das beste Angebot abgegeben, so der Tenor von Koalition, Linken und ödp.

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Beschwerde sorgt für Eiszeit im Stadtrat

CSU-Fraktionschef Hermann Vanino hingegen monierte in der Vergangenheit „zahlreiche Fehler bei der Vergabe“. In einer CSU-Pressemitteilung heißt es: „Wir halten es nach wie vor für sinnvoll, dass die Vergabe an drei verschiedene Investoren geht, die für das jeweilige Bauquartier das günstigste Angebot abgegeben haben.“

Die Beschwerde hat für eine Eiszeit zwischen Oberbürgermeister und Koalition auf der einen und der CSU-Fraktion auf der anderen Seite gesorgt. Auslöser waren zum einen Spekulationen über einen Zusammenhang zwischen Tretzels Engagement für den SSV Jahn und der Grundstücksvergabe. Diese waren unter anderem durch den Rücktritt des früheren CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl aus dem Jahn-Aufsichtsrat befeuert worden.

Streit um Schreibfehler sorgt für den meisten Ärger

Für größeren Ärger hatte aber eine andere Passage in der Beschwerde gesorgt. Als Verkaufspreis für die Tretzel-Eigentumswohnungen auf dem Nibelungenareal waren in einem Vorentwurf noch 3.400 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen, später aber – in den beschließenden Sitzungen von Grundstücksausschuss und Stadtrat – wurde dieser auf 3.490 Euro korrigiert. Ein Schreibfehler, der auch eingehend diskutiert und erläutert worden sei, heißt es dazu von Oberbürgermeister und Verwaltung. Eine „bewusste Anhebung des Kaufpreises um etwas mehr als 5 %“, schreibt hingegen die CSU in ihrer Beschwerde und beruft sich dabei auf einen Amtsleiter. Besagter Amtsleiter hat das (ganz abgesehen von dem Rechenfehler) wiederum in einer schriftlichen Erklärung weit von sich gewiesen. 

CSU-Fraktionschef Vanino: Nachlegen statt entschuldigen. Foto: Archiv/ Staudinger

CSU-Fraktionschef Vanino: Nachlegen statt entschuldigen. Foto: Archiv/ Staudinger

Die daraufhin folgende Forderung des Oberbürgermeisters nach einer Entschuldigung hatte wiederum Vanino zurückgewiesen und stattdessen in seiner Haushaltsrede noch einmal nachgelegt. Dort bezeichnete er die Vergabe als „unsozial und verwerflich“.

Tretzels Angebot

Unserer Redaktion liegt, wie berichtet, die (unbestätigte) Abschrift einer Präsentation der Verwaltung von der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vor, in der die Vergabe beschlossen wurde. Hier wurden die Angebote verschiedener Bieter für die drei Baugebiete WA1, WA2 und WA4 gegenübergestellt. Auf WA4 sollten gemäß Ausschreibung öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnungen mit gedeckelten Mietpreisen von 8,30 bzw. 8,85 Euro pro Quadratmeter entstehen. Auf den Arealen WA1 und WA2 konnten Gebote für frei finanzierte Eigentums- und/ oder Mietwohnungen abgegeben werden. 

 Für WA4 hatte Tretzel das beste Angebot abgegeben. Er baut dort alle Wohnungen öffentlich gefördert mit einem Mietpreisdeckel von 8,30 Euro pro Quadratmeter. Bei den frei finanzierten Wohnungen schneidet er nur dann am Besten ab, wenn man die Nebenkosten dazu rechnet. Der höhere Verkaufspreis für Eigentumswohnungen (die Mitbewerber der Immobilien Zentrum AG boten hier 3.300 Euro pro Quadratmeter) schließlich wird ebenfalls mit den günstigeren Nebenkosten begründet, die diese 190 Euro mehr rasch amortisieren würden. Generell wird zu Tretzels Gunsten betont, dass er – bei Übernahme aller drei Baugebiete – überall die gleichen Standards garantiere und in WA 4 (öffentlich geförderte Wohnungen) die günstigste Miete und Nebenkosten anbiete.

Inhaltlicher Erfolg der Beschwerde unwahrscheinlich, aber…

Dass die Beschwerde der CSU inhaltlich erfolgreich sein könnte, glauben in der Koalition auch die größten Pessimisten nicht. Dem Stadtrat sei bei den Vergabekriterien ein großer Ermessensspielraum eingeräumt worden, heißt es. „Es könnte aber sein, dass die CSU aus formalen Gründen irgendwie durchkommt“, sagt uns ein Koalitionsmitglied. Mutmaßlich geht es um die, schon unter Schaidinger gern geübte Praxis der Tischvorlage. „Und selbst wenn nur das moniert werden würde, bleibt auf jeden Fall irgendwelcher Dreck hängen.“

Warum keine Sondersitzung?

Unverständlich: Hermann Vanino hatte jüngst noch eine Sondersitzung des Stadtrats gefordert, um die Vergabe rückgängig zu machen. Das notwendige Quorum von 13 Stimmen, um eine solche Sitzung zu beantragen, brächte die CSU-Fraktion locker zusammen. Ein entsprechender Antrag allerdings blieb bis heute aus. Das Ergebnis der Beschwerde wird die Regierung sowohl der CSU-Fraktion wie auch der Stadt Regensburg mitteilen. Wer damit als Erster an die Öffentlichkeit gehen wird, das hängt wohl vom Ergebnis ab.

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Kommentare (6)

  • Kommentator

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    Nach meiner Meinung war das ein Schuss von der CSU in den Ofen!

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  • oregon

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    @ frank huber
    Wenn sie schon den Mund spitzen mit dem Hinweis auf § 108e StGB, dann müssen Sie auch pfeifen, d.h. Beweise vorlegen können.

    Alles andere wäre Üble Nachrede § 186 bzw. 188 StGB.

    Wenn ein politischer Entscheider strafwürdig (§ 108e StGB) “die Hand aufgehalten hätte” müsste es einen geben, dem Sie hier öffentlich unterstellen diese Hand gefüllt zu haben.

    Ihr Kommentar, frank huber, könnte Sie teuer zu stehen kommen wenn jemand sich entschließen sollte Sie ernst zu nehmen.

    Im Übrigen ist § 108 e StGB in der aktuellen Fassung schon seit 1. September 2014 in Kraft.

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  • Susi

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    @ oregon: Ich sehe jetzt grad nicht, genau welcher Person da in den Kommentaren etwas öffentlich unterstellt oder übel nachgeredet wurde?

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Kommentare sind deaktiviert

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