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Betrugsverdacht gegen OB: Ermittlungen eingestellt

Eine Baustelle weniger für Hans Schaidinger. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat heute das Ermittlungsverfahren – unter anderem wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs” – gegen ihn, Bürgermeister Gerhard Weber und den ehemaligen CSU-Kreisvorsitzenden Peter Welnhofer eingestellt. Im vergangenen August hatten sechs Personen, CSU- und CSB-Mitglieder, Strafanzeigen gegen die drei wegen nicht bzw. zu wenig bezahlter Mandatsträgerbeiträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin keine strafbare Handlung. Diese Beiträge seien laut dem Parteiengesetz nicht einklagbar, daher liege auch keine Untreue gegenüber der Partei vor, so die Begründung für die Verfahrenseinstellung. Ohnehin standen die Anzeigenerstatter weitgehend allein auf weiter Flur: Selbst der CSU-Kreisvorstand hatte sich in der Vergangenheit von der Strafanzeige distanziert. Auch in anderen CSU-Kreisverbänden waren zudem im vergangen Jahr mehrere Fälle öffentlich geworden, in denen Mandatsträger die Zahlung dieser Abgabe verweigert hatten.

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Kommentare (19)

  • Ratisbonicus

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    Für die eigene Partei bescheissen und Studenten erschießen ist in Regensburg anscheinend nicht das Gericht, sondern ein Sportverein, zuständig. Fragt sich nur welcher?

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  • CSU-Mitglied

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    Ich kann nur jedem CSU-Mitglied raten, die Beiträge nicht mehr zu bezahlen.
    Ohne gehts ja auch ganz gut!

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  • domiNO

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    @ratisbonicus
    warum stösst du dich daran, dass im Falle des OB die Einstellung des Verfahrens derjenige vorgenommen hat, bei dem die Anzeige eingegangen ist? Freilich hätte es einen höheren Unterhaltungswert gehabt, wenn das Theater in die nächste Runde gegangen wäre. Und bitte tu nicht so als ob Mandatsträgerbeiträge kürzen und Studenten erschießen so ziemlich das gleiche wären.

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  • Augias

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    Um diesen Grund für die Verfahrenseinstellung zu finden musste die StA aber lange suchen…

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  • Flintinskorn

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    Das ist ja kompletter quatsch. Ob freiwillig gezahlt wird oder verpflichtend, das bestimmt die Satzung, nicht das Parteiengesetz. dümmer geht`s nimmer !

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  • domiNO

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    @flintinskorn
    eben du hast recht – deshalb ist in der Satzung auch geregelt, was mit denen passiert, die nicht zahlen. Mit weiteren Konssequenzen muss keiner rechnen.

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  • Flintinskorn

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    @domino

    warum ?

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  • Augias

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    Wahrscheinlich freuen sich die Sparfüchse jetzt auch noch, dass sie legaliter die Partei, welche ihnen zu ihren B-Besoldungen verholfen hat, geprellt haben…

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  • Jurist

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    @flintinskorn

    das Gesetz steht über einer Satzung. So ist das zumindest in Deutschland geregelt. Vorrangig gilt also immer das Gesetz. Und DomiNo hat natürlich recht: Wer gegen eine Satzung verstößt, wird so sanktioniert, wie es in dieser Satzung geregelt ist. Dort steht aber weder etwas von Staatsanwalt noch von Gefängnis, wenn man die Mandatsträgerbeiträge nicht in voller Höhe bezahlt.

    Es war eine rein vorsätzliche Schmutzkampagne zu Lasten der CSU insgesamt. Für so etwas gibt es übrigens in der Satzung der CSU auch eindeutige Sanktionen, nämlich Parteiausschluss.

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  • Joachim Datko

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    Muss sich die CSU-Satzung nicht an die “Gesetze” halten? Ich will, dass die CSU ihre Satzung ändert und die Mandatsträgerbeiträge streicht. Die CSU soll nichts von öffentlichen Gehältern ihrer Mandatsträger abbekommen.

    Zu ” Jurist 30. März 2010 um 8:45 Uhr …. das Gesetz steht über einer Satzung”

    http://www.datko.de/Datko.gif

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  • Augias

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    Den Parteiausschluss gibt es auch für das Nichtabführen der Beiträge. Es ist dies grob parteischädlich, vom moralischen Aspekt der Sache ganz zu schweigen.
    Besser man erinnert sich an nichts, das können gewisse Herrschaften ja besonders gut…

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  • Sandra

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    Der Christian hat den Parteiausschluss gefordert. Ich find den voll col. Dass ist ein supa Bolitiker, und schbricht die Sprachä des Volkes. Hoventlich wirt der mal Bundescancler oder Kaiser oder so was kuhles.

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  • grace

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    OB langt scho !

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  • SchwarzerZweierDistal

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    Ich vinde ihn auch voll süsssss.

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  • RuhigBlut

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    @ Ratisbonicus:

    Der SSV wohl nicht mehr…!

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  • eduard buchinger

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    an @all und @Manfrd Veits ;-)

    Frage:
    Wie weit wohnt eigentlich der mitwirkende OSTA Meindel (wiederrum Einstellung eines Ermittlungsverfahrens) vom angezeigten OB Hans Schaidinger entfernt, bzw. wohnen beide der gleichen Partei bei?
    War die Einstellung politisch motiviert?
    Gibt es einen begründeten Anfangsverdacht der sogen. Strafvereitelung im Amt?
    Bitte: Anworten!

    Mit besten Grüßen! Eduard Buchinger

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  • Johannes Mühlbauer

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    @ Eduard Buchinger

    Sehr geehrter Herr Buchinger,

    das von Ihnen angesprochene Delikt liegtwohl nahe, wenn die StA das Verfahren gegen Schaidinger, Welnhofer und Weber fälschlicherweise eingestellt hätte. Ob ides der Fall ist?

    Nach meiner Rechtsauffassung ist die StA weder befugt abschließend über die Frage einer privatrechtlichen Zahlungsverpflichtung (Mandantsträgerbeiträge) zu entscheiden, noch halte ich deren Auffassung, dass ein Zahlungsanspruch der CSU nicht bestehe, für sachlich richtig. Denn wo kämen wir hin, wenn ich mit anderen Menschen nicht mehr Verträge schließen könnte (hier: Mitglieschaftsvertrag) und die StA einfach feststellen könnte, dass sich mein Vertragspartner daran nicht halten muss.

    Als Einzelperson werde ich jedoch nicht Strafanzeige gegen die StA stellen, da ich Repressalien fürchte. So hat sich ja die StA in der Art geäußert, dass jemand, der diese Entscheidung anzweifeln würde, Probelme bekommen würde.

    Gefordert ist in dieser Sache der Journalismus als Wächter der Demokratie. Leider versagt unsere Heimatzeitung in dieser Rolle vollständig.

    Beste Grüße

    Johannes Mühlbauer

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