Betretungsverbote sind Vorverurteilungen
PM der Piraten Regensburg
Prügeleien vor Diskotheken sind in Regensburg ein altbekanntes Problem. Doch weil die Stadt das Problem einfach nicht in den Griff bekommt, greifen OB Wolbergs und Rechtsreferent Schörnig jetzt wohl zu Methoden, die nicht mehr ganz rechtsstaatlich sind. “Betretungsverbot” heißt das Mittel der Wahl, mit dem Menschen von öffentlichen Plätzen der Stadt verwiesen werden sollen – die Stadt muss somit nicht mehr die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft abwarten, sondern droht mit Bußgeldern in vierstelliger Höhe.
“Regensburg ist kein rechtsfreier Raum – auch die Stadt muss Grundrechte achten. Diese Regelung hebelt rechtsstaatliche Prinzipien aus, weil das Betretungsverbot von einem Jahr völlig unverhältnismäßig ist und einer Vorverurteilung gleichkommt – mit all ihren Wirkungen”, sagt auch Andreas Kramm, Vorsitzender der Regensburger Piraten. Es ist zwar verständlich und ehrenwert, dass die Stadt sich um Verhinderung von Prügeleien bemüht, aber dies darf nicht auf Kosten der Grundrechte gehen.
Zweifel haben die Piraten auch daran, ob die Verwaltung überhaupt die Kompetenz für solche Verordnungen hat. Zudem seien die Maßnahmen praktisch nicht umsetzbar, da keine zusätzliche Polizei eingesetzt werden soll. Wird man “zufällig” aufgegriffen, kann es dennoch teuer werden: Bis zu 3000 Euro möchte die Stadt bei wiederholten Verstößen kassieren, wenn sich die noch nicht einmal von der Justiz verurteilten Delinquenten auch nur dem Umkreis einer Diskothek nähern. Wohlgemerkt, es geht nicht um das Hausverbot der Diskothek, das der Betreiber einschränken darf. Es geht um öffentliche Straßen, auf denen das Grundrecht auf Freizügigkeit nach wie vor gilt. Dr. Schörnig selbst betonte, dass die Stadt dafür verklagt werden könne – die Regensburger Regelung sei “Neuland”. Angesichts der fraglichen rechtlichen Grundlage raten die Piraten den Betroffenen dazu, Repressionen der Stadt nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Mathilde Vietze
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…. und wenn die Stadt diese Aktion gemeinsam mit der Polizei gemacht hätte,
würden dieselben Leute tönen, daß das “der Weg in den Polizeistaat” wäre.
Ich finde Wolbergs und Dr. Schörnigs Beschluß richtig; schließlich wird ja
nur den Gewalttätern das Betreten des Platzes verwehrt, nicht aber 100
anderen, die eben nur Spaß haben wollen.
blauäugig
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Den Piraten ist wohl bisher entgangen, dass jeder verklagt werden kann. Auch der Nachbar. Ob die Klage erfolgreich ist, steht dann auf einem anderen Blatt.
Freilich ist dieses Betretungsverbot eine ulkige Angelegenheit, und man braucht schon eine ziemlich beschlagene Parteibrille, wenn man sich da einen Abschreckungseffekt verspricht.
Noch schlimmer aber finde ich den Aufruf der Piraten, die paar Schläger, die so ein (schlecht kontrollierbares) Verbot erhalten, sollten sich auch formal dagegen wehren.
Motzke
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Dieses Betretungsverbot ist doch wunderbar! Was haben solche Schläger auch dort verloren, ich finde es gut, wenn man eine solche Handhabe gegen diese hat. Dieses Betretungsverbot sollte auch auf andere Gruppen ausgeweitet werden können, z.B. Vergewaltiger u.ä.
Der Bürger muss geschützt werden, nicht der Täter!
Betretungsverbot: Schlechte Aussichten für die Kritiker » Regensburg Digital
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[…] ist und einer Vorverurteilung gleichkommt – mit all ihren Wirkungen.“ So deutlich fällt die Kritik von Andreas Kramm, Vorsitzender der Regensburger Piraten, an den Plänen der Stadt zu einem Betretungsverbot für Gewalttäter in fünf neuralgischen […]