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Keine Unschuldsvermutung

Betretungsverbot: Schlechte Aussichten für die Kritiker

verboten - Kopie

Als „Vorverurteilung“ und Aushebeln rechtsstaatlicher Prinzipien hat unter anderem die Piratenpartei das geplante Betretungsverbot für Feierzonen bezeichnet, dass die Stadt Regensburg am September einführen will. Der Verwaltungsrechtler Professor Dr. Gerrit Manssen teilt diese Kritik nicht.

„Regensburg ist kein rechtsfreier Raum – auch die Stadt muss Grundrechte achten. Diese Regelung hebelt rechtsstaatliche Prinzipien aus, weil das Betretungsverbot von einem Jahr völlig unverhältnismäßig ist und einer Vorverurteilung gleichkommt – mit all ihren Wirkungen.“ So deutlich fällt die Kritik von Andreas Kramm, Vorsitzender der Regensburger Piraten, an den Plänen der Stadt zu einem Betretungsverbot für Gewalttäter in fünf neuralgischen Feierzonen in der Altstadt aus.

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Wie berichtet, will die Stadt ab September solche Betretungsverbote für Personen aussprechen, denen eine schwere Gewalttat vorgeworfen wird oder die den Einsatz von Polizei und Sanitätern tätlich behindert haben sollen. Noch vor einer gerichtlichen Entscheidung will die Stadt im Zuge eines Verwaltungsaktes ein für ein Jahr gültiges Betretungsverbot verhängen. 150 Euro Bearbeitungsgebühr werden dafür von den Betroffenen erhoben. Bei Verstoß drohen Geldbußen, die bei 500 Euro beginnen und im Wiederholungsfall auf bis zu 3.000 Euro steigen sollen.

Im Sicherheitsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung

Ist das mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar? Ja, sagt dazu Professor Gerrit Manssen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Uni Regensburg. Er erklärt gegenüber unserer Redaktion: „Es ist die gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Sicherheitsbehörden, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung präventiv tätig zu werden. Die Behörden sind sogar verpflichtet, einzuschreiten, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte dafür haben, dass eine Person in absehbarer Zeit Gefahren für Leben oder körperliche Unversehrtheit anderer verursachen wird.“

Die Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gerichten sei es, im Nachhinein eine Tat zu sanktionieren und dadurch Wiederholungen entgegen zu wirken, so Manssen weiter. „Die Sicherheitsbehörden dürfen sehr wohl einschreiten, bevor ein Schaden eingetreten oder eine Straftat begangen oder abgeurteilt worden ist.“

Mit der Unschuldsvermutung kollidiere dieses Vorgehen nicht. Diese gebe es im strafrechtlichen Bereich, „nicht jedoch wie hier im Sicherheitsrecht.“ Ein Betretungsverbot setze auch kein „Verschulden“ des Betroffenen voraus. „Es ist vielmehr erforderlich, dass eine konkrete Gefahr dafür besteht, dass eine Straftat begangen wird – erstmalig oder zum wiederholten Male, das spielt ebenfalls keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob jemand schon strafgerichtlich verurteilt worden ist“, so Manssen. Eine entsprechende Gefahrenprognose sei allerdings nur dann möglich, wenn der Betroffene bereits negativ aufgefallen sei.

München: 200 Verbote im Jahr

Völliges Neuland betritt die Stadt Regensburg mit ihrem Vorstoß übrigens nicht. In München gibt es nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferats (KVR) „seit den letzten zwei Jahrzehnten“ die Praxis, solche Verbote auszusprechen. Dabei differenziert die Landeshauptstadt zwischen Aufenthalts- und Betretungsverboten. Ein Betretungsverbot – etwa für eine Maßkrug-Schläger beim Oktoberfest – sei dabei die schärfere Variante. „Diese Person darf das Wiesn-Gelände für den festgelegten Zeitraum überhaupt nicht betreten“, so ein Sprecher des KVR. Bei einem Aufenthaltsverbot etwa im Bereich neuralgischer ÖPNV-Knotenpunkte, wo es eine Drogen- oder Alkohlszene gebe, dürfe der Betroffene zumindest noch auf seine nächste U-Bahn oder den Bus warten, sich aber nicht länger dort aufhalten.

Im Jahr spricht die Stadt München dem KVR zufolge etwa 200 solcher Verbote aus. Diese beträfen allerdings weit mehr Bereiche als die Planungen in Regensburg. Zwar geht es seit 2012 auch um Gewalttäter im Bereich der sogenannten „Feiermeile“. Vornehmlich gehe es aber auch um randalierende Fußballfans, Verbote im Bereich der Rotlicht-, der Drogen- und Alkoholiker-Szene. „Die Verbote werden regelmäßig gerichtlich überprüft und halten dieser Überprüfung in aller Regel stand“, so der Sprecher. Ihm sei in der Vergangenheit lediglich ein Fall bekannt, bei dem das Verbot gekippt wurde und dabei sei es um Formalia – eine nicht erfolgte Anhörung des Betroffenen – gegangen. Insgesamt habe man mit den Verboten „sehr gute Erfahrungen“ gemacht. „Das ermöglicht der Polizei ein präventives Einschreiten, bevor etwas passiert.“

Klagen können nur Betroffene

In Regensburg geht Rechtsreferent Wolfgang Schörnig von einer weit geringeren Zahl von Verboten aus – zumindest derzeit. Gegenüber unserer Redaktion sprach Schörnig von „fünf bis sechs Fällen im Jahr“, die man im Zweifel auch durch alle Instanzen gerichtlich durchstreiten werde.

Hoffnungen, die Praxis von Betretungsverboten etwa durch eine Musterklage generell kippen zu können, dürfen sich Kritiker laut Professor Manssen nicht machen. Nach allen bislang veröffentlichten Informationen plane die Stadt nicht, eine Verordnung im Rechtssinne zu erlassen. „Vielmehr soll durch Verwaltungsakte nach dem Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz vorgegangen werden, die auf einem letztlich informellen Konzept beruhen. Rechtsschutz kann dann nur von dem Betroffenen nachgesucht werden.“

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Kommentare (40)

  • Mathilde Vietze

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    Endlich mal ein Realist und kein Sozialromantiker!

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  • Marion Puhle

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    Also, wenn es um insgesamt 6 Fälle im Jahr geht, halte ich dieses Betretungsverbot nach wie vor für die falsche Maßnahme.
    Meines Erachtens sollten sich unsere Politiker dahingehend Gedanken machen, warum es immer wieder zu solchen Gewaltausbrüchen kommt, die in der Tat deutschlandweit zugenommen haben.
    Ist es die Unzufriedenheit der Menschen, haben die Menschen in unserem Land die Schnauze von der Politik voll oder an was liegt das.?
    Wolbergs hat auf einer Veranstaltung gesagt, “mit mir wird es kein Betretungsverbot geben” , “es muss auch ohne Verbote gehen”.
    Genau, es muss auch ohne Verbote gehen. Vielleicht sollten zunächst mal Gespräche mit den Menschen geführt werden, anstatt gleich den Law and Order aller Manfred Kanter als Keule
    herauszuholen.
    Marion Puhle

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  • Maria

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    Dauernd habt ihr etwas auszusetzen. Seid doch froh, dass man Prügler aus der Stadt fernhalten will, was ist denn daran schlimm? Grundrechte? Ja, habe ich auch, auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, ohne Angst haben zu müssen, dass ich geschlagen oder vergewaltigt werde.

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  • Marion Puhle

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    @ Maria
    Hier geht es um ein gesellschaftliches Problem. Ist es Ihrer Meinung nach richtig, immer gleich mit Verboten oder Verschärfungen aufzuwarten, anstatt sich der Problematik anzunehmen?
    Die Gewalt, die derzeit deutschlandweit zu beobachten ist, hat ihre Wurzeln ganz wo anders und an diese müssen wir ran. Da helfen solche Verbote auch nichts.
    Verbote werden nie den Effekt haben, das nichts passiert. Deshalb gilt es das Problem an den Wurzeln zu packen.
    Marion Puhle

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  • Sepp

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    Schwarz oder Weiss, richtig oder falsch, die Art und Weise von Frau Puhle oder gar keine. Nun, ich denke die Realität ist sehr komplex und daher gibt es immer verschiedene Ansatzpunkte. Was gesellschaftliche Rahmenbedingungen als ursächlich für Gewaltbereitschaft betrifft, stimme ich Frau Puhle zu, natürlich gibts da Zusammenhänge und auch Ansatzpunkte. Aber deshalb auf den Schluss zu kommen, nur dort gibts Ansatzpunkte, leuchtet mir nicht ein. Ein anderer Ansatzpunkt, praktisch der am Individuum ansetzende ist das Betretungsverbot.
    Praktisch soll es als schnelle Konsequenz Nachtschwärmer die ihre Impulskontrolle verloren hatten maßregeln und so andere vor deren Ausbrüchen schützen.
    Ich bin nicht grundsätzlich gegen Verbote, ich denke mit Grauen daran, wenn das Verbot aufgehoben werden würde, dass man auf Autobahnen pro Fahrbahn nur in eine Richtung fahren darf. Oder anders gesagt, ne Gesellschaft brauch regeln, was wann wo geregelt werden soll und muss ist auszuhandeln.
    Bedenken habe ich eher bei der Begründung des Juristen. Präventiv, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit,kann die Sicherheitsbehörde eingreifen. Wird oder kann die Stadt solche Betretungsverbote gegenüber Demoteilnehmer aussprechen, die ihrer Meinung nach die öffentliche Ordnung gefährdeten, oder gegenüber Straßenmusikanten, Bettlern,… also ungewünschten Personen gegenüber. Da sehe ich ein Problem. Wenn mal was da ist, ist nicht mehr so leicht wegzukriegen und Definitionshoheit hat dann der Beamtenbehördenapparat mit seinen eigenen Spielregeln.

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  • Student

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    Scheint mir eher eine populistisch-naive Maßnahme, die klassischerweise eigentlich eher aus dem CSU-Lager zu vermuten wäre. Gibt es denn aus München Zahlen, dass durch diese Maßnahme die Zahl der Gewalttaten auf der Wiese gesunken wäre? Gibt es sonst irgendwelche wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, dass das was bringt? Meines Erachtens reiner populistischer Aktionismus. Stehen denn da dann bei jeder Party Polizisten rum und kontrollieren die Personalausweise? Das wäre ja hübsch für die Feierlaune! Oder ist man so realistisch sich einzugestehen, dass so ein Verbot ohnehin schwer überprüfbar ist? Und glaubt man, dass einen Straftäter, den ein paar Jahre Gefängnisstrafe nicht davon abgeschreckt haben, eine Körperverletzung zu begehen, nun von ein paar hundert oder tausend Euro Strafe dazu gebracht werden kann, einen bestimmten Flecken der Stadt nicht mehr zu betreten? Ich melde da Zweifel an.

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  • Tom

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    Äh, Piratenpartei????

    Bitte helft mir mal kurz, wer war das nochmal?

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  • Mathilde Vietze

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    Kommentar gelöscht. Keine persönliche Beleidigungen.

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  • Mathilde Vietze

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    Ich finde es in diesem Zusammenhang höchst unangebracht,
    die Regensburger Stadtpolitik mit der eines Herrn Kanter
    zu vergleichen.

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  • Tom

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    @ Frau Vietze

    “Ich finde es in diesem Zusammenhang höchst unangebracht,
    die Regensburger Stadtpolitik mit der eines Herrn Kanter
    zu vergleichen.”

    Warum finden sie das denn unangebracht?

    Schwärzen sie doch einfach gedanklich die Parteizugehörigkeit der Protagonisten, dann können Sie sich inhaltlich mit Ihnen auseinandersetzen.

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  • joey

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    präventiv hat in meinem Rechtsgefühl den Sinn: ein Betrunkener verhält sich aggressiv, ein Polizist erteilt ihm Platzverweis mit den Worten “geh hoam”, also situationsbezogen und einmalig. Der Polizist darf sicher nicht sagen: Sie dürfen nie wieder hierher kommen.

    Das wäre ja zu einfach – da könnte die Stadt ja schlicht alle Mitglieder von radikalen Parteien aus der Stadt verbannen… daß da noch keiner in Wunsiedel drauf gekommen ist…

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  • Maria

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    Frau Puhle

    das ist wieder so eine Standard Beschwerde an den Staat,die nur von den Unwissenden kommen kann.

    Meinst du nicht,dass Stadt und OB was besseres zu tun hätten
    als sich mit besoffenen Typen rumzuärgern, die normale Gäste belästigen und auch teils verprügeln !?

    Was sollen die sich fragen ,warum Idioten Leute verprügeln.!!??
    Das gibts schon Jahrhunderte und hat nix mit JETZT zu tun!

    Wie zb am Samstag vorm Scala , Einsatz mit 3 Streifenwagen
    mind 5 besoffene Afrikaner unbekannter Herkunft die eine Frau belästigten!

    Wie es aussieht wurden nicht mal Personalien genommen !
    Schon das ist ihren Wünschen zugute gekommen .

    Anonym Frauen belästigen.! Wollen sie das?

    Fr Puhle denken sie erst,wenn ihnen was passiert?

    Hören sie doch auch mit ihrem Schwachsinn die Medien zu manipulieren !
    Gehen sie raus und sehen sie was so passiert vor den Diskos etc… bis ihnen was passiert, sie digitale Stubenhockerin !

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  • Max

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    Kommentar gelöscht. Keine Diffamierungen und Unterstellungen.

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  • Knurrhahn

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    @ Maria schön, dass Sie das Problem so klar benennen und es auch realistisch beschreiben.
    Bin gespannt, wer der erste abgeklärte Weltversteher ist, der Ihnen mit umständlichen und sperrigen Wortgirlanden den mahnenden moralischen Zeigefinger vorhält und ihnen erklärt, dass Sie das so nicht sehen dürfen. Dürfen Sie aber…und ich und viele viele mit uns
    dürfen das auch. Die machen sich nur nicht die Mühe, sich hier zu äussern.

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  • Marion Puhle

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    @Maria,
    ich sehe hier vor allem ein gesellschaftliches Problem. Wenn Sie die Medien sehr aufmerksam lesen würden, sind solche Auswüchse nicht nur in Regensburg, sondern deutschlandweit
    zu beklagen.
    Mit einem Verbot wird man diese Probleme m.E. nicht in den Griff bekommen.
    Verbote haben Menschen noch nie daran gehindert, trotzdem draufzuhauen.
    Hier ist nicht nur die Politik, sondern auch die Zivilgesellschaft gefordert.
    Ich gebe Ihnen Recht, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und auch ohne Angst durch die Straßen gehen sollte. Ich lehne auch grundsätzlich jede Art von Belästigungen ab. Und ich weiß, was sich auf den Straßen tut.
    Ich wohne in der Ludwigstraße und da geht es bis in die frühen Morgenstunden zu.
    Trotzdem bleibe ich dabei, dass wir dieses Problem nicht durch Verbote lösen können.
    Ich bin auch keine digitale Stubenhockerin, sondern beschäftige mich ausschließlich mit gesellschaftspolitischen Themen.
    Wenn Sie bitte künftig sachlich bleiben könnten, wäre ich Ihnen dankbar.
    Marion Puhle

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  • Student

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    @Maria
    Klares 2:0 für Frau Puhle aufgrund Ihres Eigentores. Und dazu muss man sich nicht einmal mit den Inhalten Ihres Kommentars auseinandersetzen – allein die Form spricht Bände.

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  • Marion Puhle

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    Wer glaubt, dass durch ein Betretungsverbot oder durch Verbote Probleme gelöst werden, der irrt gewaltig. Ich wage hier eine Prognose abzugeben das Alles noch sehr viel schlimmer werden wird.

    Es liegt genug sozialer Sprengstoff in der Luft, darüber sollten wir nachdenken und Lösungen finden.

    Marion Puhle

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  • Marion Puhle

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    Ich verweise auf einen Artikel, der die Ursache für Gewalt sehr gut
    beschreibt. Es dürfte jeder/m klar sein, dass wir in vielen sozialen Bereichen tätig werden müssten um Gewalt als Solches einzudämmen und da helfen keine Betretungsverbote oder sonstige Verbote. Die Ursache für die Entstehung von Gewalt müssen angegangen werden.

    http://www.lisum.berlin-brandenburg.de/toleranz/erklaeren/17erklaer.html
    Marion Puhle

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  • Mathilde Vietze

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    Volle Zustimmung zum Kommentar von Maria!

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  • Marion Puhle

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    Seit Jahrzehnten erleben wir, dass die Politik anstatt vernünftige Lösungsansätze aufzulegen, immer wieder mit Verschärfungen reagiert.
    Beispiel Flüchtlinge:
    Menschen die aus großer Not oder wegen der Bedrohung durch Krieg und Elend aus ihrer Heimat fliehen, werden an der Überquerung der europäischen Außengrenzen gehindert. Es wird billigend in Kauf genommen, dass tausende von Menschen im Mittelmeer ertrinken.
    Anstatt vernünftige Lösungen vorzulegen, sollen kriminelle Schleuserbanden gestoppt werden, Ungarn richtet ein Internierungslager ein und will dieses mit einem 4 Meter hohen Zaun absichern, höhere Mauern und Grenzzäune werden errichtet und Cameron schickt mehr Hunde und Polizei zum Euro- Tunnel um Menschen darin zu hindern, nach Großbritannien einzureisen. Die EU stellt dafür auch noch finanziellen Mittel zur Verfügung, anstatt Korridore zu schaffen, damit Menschen legal einreisen können.
    Auch die Haltung verschiedener Politiker, besonders aus dem Lager der CSU, sorgen für die Zunahme rassistischer und fremdfeindlicher
    Gewalt.
    Wir alle haben die Ausschreitungen gegen die EZB noch vor Augen. Was passiert, die Politik reagiert mit Verschärfungen und hebelt das Demonstrationsrecht aus, ohne sich mit dem Anliegen der Demonstranten näher zu beschäftigen.
    Stattdessen wird ein Polizeiaufgebot von 25 000 gefahren, ein Ort zum Hochsicherheitstrakt ausgebaut nur um die 7 Mächtigen zu schützen.
    Soziale Kälte:
    Die Schere zwischen arm und reich klafft immer weiter auseinander und das sich die Auswirkungen der Globalisierung. Sozialer Sprengstoff ist vorprogrammiert.
    Nur um einige Bereich anzureißen und da hilft es dann auch nicht Frau Vietze, wenn Sie OB Wolbergs ständig in Schutz nehmen und bösartige Kommentare absetzen.
    Wir alle müssen Lösungen erarbeiten die tragfähig sind und diese umsetzen.
    Hier helfen weder Verbote noch Betretungsverbote, weil die Menschen sich davon nicht abhalten lassen. Es gilt, die Ursache zu ergründen und nach vernünftigen Lösungen zu suchen und dazu sind Sie aufgefordert.
    Marion Puhle

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  • Mathilde Vietze

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    Verehrte Frau Puhle, können Sie mir bitte ein Beispiel nennen, wo ich “bösartige”
    Kommentare abgesetzt habe? Und – ist es wohl nicht statthaft, einen seriösen
    Politiker gegen Dreckkübel-Attacken (nicht berechtigte Kritik) in Schutz zu nehmen?
    Ich hätte hier bitteschön Aufklärungsbedarf.

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  • Marion Puhle

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    Werte Frau Vietze,
    wie oft Kommentare von Ihnen gelöscht werden, beweist ja wohl, dass Sie sehr beleidigend unterwegs sind.
    War es Ihrer Meinung nach von Herrn Wolbergs seriös, Kurt Raster öffentlich abzuwatschn und wie eine Sau durchs Dorf zu treiben?
    Auch wenn es nicht in das politische Kalkül passt, so ist Sachlichkeit angebracht und auch das persönliche Gespräch zu suchen.
    Auffallend ist auf jeden Fall, dass Sie jede Gelegenheit nutzen, um Herrn Wolbergs in Schutz zu nehmen.
    Ein Herr Wolbergs ist nicht unfehlbar und wenn er Entscheidungen trifft, die m.E. kritisch hinterfragt werden müssen, muss es erlaubt sein, sich kritisch aber sachlich zu äußern.
    Von einem politisch denkenden und arbeitenden Menschen erwarte ich mir, kritisches Hinterfragen und nicht zu allem, was ein Herr Wolbergs von sich gibt, als positiv und einzig richtig hinzustellen.
    Das wäre die Ja-Sager Mentalität, die in der Politik nichts zu suchen hat.
    Was Ihre unterschwelligen Kommentare bei manchen Leserinnen auslösen, konnten Sie in der Vergangenheit hier auf Regensburg Digital selbst lesen.
    Ich hoffe, werte Frau Vietze, dass Sie zukünftig sachlicher unterwegs sind.
    Marion Puhle

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  • Stefan Aigner

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    @Marion Puhle
    @Mathilde Vietze

    Ich würde es begrüßen, wenn Sie Ihre persönlichen Auseinandersetzungen hier nicht weiter vorantreiben. Danke.

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  • Franz Mahler

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    @Sepp, 4. August 2015 um 07:20 |

    Das sehe ich ähnlich, auch wenn der Vergleich mit der Autobahn m. E. etwas hinkt.

    Kein vernünftiger Bürger dürfte bei Lichte betrachtet etwas dagegen haben, wenn unverbesserliche Randalierer und Radaubrüder, die bereits nachweislich einmal in dieser Hinsicht negativ aufgefallen sind, ein Platzverbot oder ein Betretungsverbot bekommen. Die Antwort auf die Frage, ob sich die zugrundeliegende Problematik dann nur verlagert, weil sich diese Leute dann andere Plätze suchen, lassen wir an dieser Stelle einmal offen (siehe Zürich und Hamburg). Außerdem müsste man dann nachdenken, nach Ursachen und Gründen fragen und wer will das schon, wenn in der Glotze Fußball, “Tschörmenies nächst Top-Blondine” und “Deutschland sucht den Superdeppen” läuft.

    Wer es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und dem von Politikern und Juristen viel gepriesenen Grundgesetz aber tatsächlich ernst meint und nicht nur davon schwafelt, wie viele Konservative und Pseudo-Sozialdemokraten dies im „christlichen“ Deutschland tun, für den stellt sich die Frage: Wer definiert Prävention und Gefährdung der öffentlichen Ordnung?

    Wenn sich zum Beispiel Ladenbesitzer und sogenannte “anständige” Bürger darüber aufregen, dass Menschen in der Fußgängerzone betteln und das Einkaufserlebnis stören würden, wer gefährdet dann ggf. die „öffentliche Ordnung“? Der Bettler oder die Ladenbesitzer, Hauseigentümer, Touristen und potentiellen Schuhkäuferinnen? Für Konservative, Pseudo-Sozialdemokraten und Scheinheilige ist das selbstverständlich immer der Bettler. Aus den Augen, aus dem Sinn und das Problem ist für Konservative, Pseudo-Sozialdemokraten und Scheinheilige „gelöst“. Was man nicht sieht, das gibt es in unserem „christlichen“ Land auch nicht. Wenn sich ein arbeitsloser Sozialhilfeempfänger zu Hause in der Wohnung umbringt, das gefährdet die Ordnung überhaupt nicht, denn das sieht man auch nicht.

    Schließlich leben wir – bis auf Nordvietnam – in der freien Marktwirtschaft. Da muss niemand verhungern und jeder, der die Ärmel hochkrempelt und fleißig ist, wird sogar superreich, sagen jedenfalls die Konservativen und Pseudo-Sozialdemokraten.

    MfG
    Franz Mahler

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  • Sebastian Wild

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    Laut BPolAG ist das Aussprechen eines Platzverweises Aufgabe der Polizei! Jetzt möchte die Stadt mal einfach eben an der Polizei vorbei ein langfristiges Betretungsverbot aussprechen. Das ist für mich nichts anderes wie ein langfristiger Platzverweis. Das kann nichtmal die Polizei, denn der Platzverweis von denen ist nur temporär und ansonsten könnten die einen höchstens noch mitnehmen. Erfüllt das Vorgehen der Stadt dann nicht den Straftatbestand der Amtsanmaßung?
    Herr Schörning reden von “gefährlicher Körperverletzung”. Das ist erstens ein Straftatbestand und der wird zweitens von der Polizei festgestellt und wenn der Betroffene dagegen vorgeht kann das Jahre dauern bis ein Urteil fällt.
    Der Stadt hingegen soll der bloße Verdacht schon als Rechtsgrundlage ausreichen?
    Außerdem müsste man jeden Fall einzeln betrachten weil der Hergang für die Tat individuell sein kann. Eine GefKV ist ja relativ weitreichend weil das hauptsächlich an den erlittenen Verletzungen “gemessen” wird.
    Und wer Sanis oder FWler tätlich angreift oder behindert ist ohnehin ein Fall für die Polizei.

    Darüberhinaus bräuchte die Stadt Personalien um so ein Verbot aussprechen zu können und die darf weder die Stadt noch der KOS festellen (BPolAG) und die Polizei ist nicht befugt diese an die Stadt weiterzugeben.

    Außerdem wird die Stadt hier Steuergelder verschleudern, denn laut Herrn Schörning wollen die das im Zweifelsfall durchprozzessieren und dass sich Betroffene dagegen gerichtlich zur Wehr setzen werden davon kann man wohl ausgehen.

    Von den zivilrechtlichen Forderungen (Schmerzensgeld wegen Rufschädigung etc.) gegen die Stadt will ich garnicht erst reden.

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  • Franz Mahler

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    betr. Maria, 5. August 2015 um 14:56

    Zitat: “Wie zb am Samstag vorm Scala , Einsatz mit 3 Streifenwagen mind 5 besoffene Afrikaner unbekannter Herkunft die eine Frau belästigten! Wie es aussieht wurden nicht mal Personalien genommen !”

    Wenn nicht einmal die Personalien festgestellt wurden, wie kann man dann als außenstehender Dritter, der nicht erkennen konnte, ob es nun 5 oder 6 Personen waren, so sicher sein, dass es reinrassige „Afrikaner“ waren. Ich könnte das nicht und ich kann ohne Taschenrechner sogar bis 10 zählen und bin auch schon etwas herumgekommen in der Welt.

    Ich hätte da meine Zweifel. Afrika hat über eine Milliarde Einwohner und die sehen nicht alle „afrikanisch“ aus. Könnten es nicht vielleicht auch Amerikaner, Australier oder Indianer gewesen sein? Nun gut, Indianer gibt es nicht mehr so viele. Die meisten sind von Leuten mit einem Schießprügel in der einen Hand und der Bibel in der anderen Hand ausgerottet worden. Aber vor allem Afrikaner und Amerikaner kann man sehr leicht verwechseln. Viele Amerikaner haben afrikanische Wurzeln. Die meisten Amerikaner tragen zwar immer noch einen Cowboy-Hut und einen Colt. Aber doch nicht alle.

    Was wäre, wenn es besoffene Deutsche oder besoffene Briten oder besoffene Dänen oder besoffene Holländer oder besoffene Franzmänner gewesen wären, die die Frau belästigt hätten? Und über die “anständigen” und “liebevollen” deutschen Männer, die in ihrem sogenannten Zuhause hinter verschlossen Türen ihre Ehefrau, Freundin oder Lebensgefährtin regelmäßig verprügeln, wollen wir erst gar nicht reden. (Gibt es auch umgekehrt. Wie hieß dieser Song der Ärzte nochmal? Manchmal, aber nur manchmal, haben Frauen ein kleines bißchen Haue gern.)

    Es gibt nichts, was es nicht gibt auf dem Planeten der Affen, wenn man das Licht anmacht und keine Vorurteile hat.

    Nur so am Rande und nebenbei bemerkt.

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  • Marion Puhle

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    Wenn mehr als 300 000 Menschen in Deutschland ihren Strom nicht mehr bezahlen können, wenn Menschen in Notstandsküchen anstehen müssen, wenn Menschen aus ihren Wohnungen geräumt werden, weil die Mieten zu teuer sind, wenn Menschen auf den Straßen betteln, um sich Essen kaufen zu können, dann kann irgend etwas nicht mehr stimmen.
    Wenn Menschen deshalb ausrasten und es zu Gewalt auf den Straßen kommt, dann ist die Verwunderung groß.
    Die Politik zeigt sich mal wieder hilflos, obwohl diese Probleme von ihr erzeugt wurden und kommt mit Verboten u.Ä.
    Na wann das die Lösungen der Zukunft sind, gute Nacht.
    Den größten Sozialabbau aller Zeiten haben die SPD und die Grünen zu verantworten und es geht auch auf ihr Konto, dass die Schere zwischen Arm und reich immer weiter auseinandergeht.
    Wenn 400 Familien auf der Welt mehr haben, als der Rest der Welt, dann stimmt ebenfalls etwas nicht.
    Marion Puhle

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  • Mathilde Vietze

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    Ein Denkanstoß: Könnten es nicht auch die verwöhnten Bubis der
    Schicki-Micki-Gesellschaft sein, für die aus lauter Langeweile Randale
    zum Freizeit-Sport wird? Und wenn, wird der Papa schon richten.

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  • Ziander

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    Nicht nur den größsten Sozialabau aller Zeiten haben SPD und Grüne zu verantworten ,sondern die Ausweitung prekärer Beschäftigung,die Deregulierung der Finanzmärkte(erinnert sei an das Investement-Modernisierungsgesetz der Schröder-Administration im Januar 2004),die Entabuisierung des Militärischen(was inzwischen wieder Kriegseinsätze in aller Welt bedeutet),Aushöhlung des Rentensystems .Jetzt sorgen sie auch für den abbau der Demokratie durch Tarifeinheitsgesetz gegen kleinere Gewerkschaften und der Zustimmung zur Datenvorratsspeicherung.
    Wer ernsthaft glaubt Gabriel und Konsorten seien eine alternative zu Merkel leidet an Demenz;

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  • Mathilde Vietze

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    Ich bin k e i n e Befürworterin von Schröders Politik. Mich würde aber interessieren,
    was die anderen früher besser gemacht haben.

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  • Franz Mahler

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    @Mathilde Vietze
    @Marion Puhle

    Sehr geehrte Damen,

    die Ursachen für “Randale” und Gewalt allgemein sind zweifelsohne so zahlreich und vielfältig wie die Gewalthandlungen der Menschen selbst. Es gibt dafür keine eindimensionalen Erklärungsmuster. Es gibt lediglich verschiedene Erklärungsansätze, die je nach ideologischer Ausrichtung ihren Schwerpunkt auf eine bestimmte oder bestimmte Ursache legen.

    Eines dürfte dagegen wissenschaftlich vollkommen unstrittig sein: Die Bereitschaft zu Gewalt wird umso wahrscheinlicher, wenn mehrere ungünstige Faktoren zusammentreffen, z. B. Arbeitslosigkeit, Persönlichkeitsstörungen, soziale Ausgrenzung und Isolation, Stigmatisierung durch die Gesellschaft, mangelnde Bildung, Erfolgszwang bzw. Misserfolg in der Schule, Leistungsdruck im Beruf, Gewalterfahrungen in der Kindheit, Probleme in der Ehe, Erziehungsuntüchtigkeit der Eltern, schlechte Wohnbedingungen, Stress, Gewaltdarstellungen in den Medien, Akohohol usw.

    Vor allem sollte man immer Ursache und Auslöser auseinanderhalten. Nicht jeder Arbeitslose ohne Schulabschluss wird zum Alkoholiker, wie dies in manchen Zeitungen, vor allem der mit den vier ‘B’uchstaben, ‘i’mmer unterschwe’l’lig behauptet wir’d’, und nicht jeder arbeitslose Alkoholiker ohne Schulabschluss wird zum Schläger. In einer alkoholisierten Gruppe kommt aber noch die sogenannte Gruppendynamik hinzu und dann reicht das “falsche” Wort eines Unbeteiligten und der Betreffende schlägt zu.

    Wer die letzten 10.000 Jahre der menschlichen Entwicklung betrachtet, kommt zwangsläufig zu dem Schluss, dass sowohl individuelle als auch kollektive Gewalt (Krieg) in der Natur des Menschen steckt. Meines Erachtens dürfte sich das auch nicht so schnell ändern. Eine friedliche Gesellschaft und eine friedliche Welt ist derzeit bei Lichte betrachtet wohl extrem utopistisch. Ich selbst halte mich zwar für einen friedfertigen Menschen, würde es aber nie ausschließen, dass ich unter bestimmten Umständen auch gewalttätig werden könnte.

    Die Frage lautet also: Wie reagieren Gesellschaft und Staat darauf?

    In kurzfristiger Hinsicht halte ich ein Aufenthalts- oder Betretungsverbot für Personen, die nachweislich in dieser Hinsicht bereits negativ aufgefallen sind, für durchaus angebracht und akzeptabel.

    Wenn man es allerdings dabei belässt und vor allem soziale Ursachen immer schön unter den Teppich kehrt, wie dies “christliche” Konservative, Neoliberale und Pseudo-Sozialdemokraten gerne tun, sollte jedem Bürger, dem man das Nachdenken in Deutschland noch nicht vollständig abgewöhnt hat, klar sein, dass dies lediglich eine oberflächliche Symptombehandlung ist. Aber vielleicht hätten viele “christliche” Konservative und andere Liebhaber sauberer Teppiche und ordentlicher Bürgersteige auch gerne Zustände wie in den USA. Das Land, das auf der ganzen Welt immer mit der Fahne der Freiheit und der Demokratie herumwedelt, hat die höchste Gefängnisrate auf diesem Planeten.

    Mahlzeit und einen schönen Tag noch.

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  • Marion Puhle

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    Leider bekämpfen wir nur immer die Auswirkungen, nicht jedoch die Ursachen. Deshalb ist das Betretungsverbot reine Symbolpolitik.

    Ausgehend davon, dass hier Betretungsverbote ausgesprochen werden sollen, wenn Straftaten begangen werden, beispielsweise
    wenn Menschen Sanitäter angreifen usw., dann halte ich das zumindest für juristisch sehr fragwürdig.
    Für Straftaten gibt es das Strafgesetzbuch, nach dem sie verurteilt werden. Wenn die Stadt noch eins draufsetzt und mit einem Betretungsverbot um die Ecke kommt, dann kommt das einer Doppelbestrafung gleich.
    Natürlich muss sich hier etwas ändern, ob das mit Verboten erreicht werden kann, mag ich bezweifeln, nachdem die Gewalt immer mehr um sich greift.
    Marion Puhle

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  • Peter

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    Doppelbestrafung? Eine interessante Formulierung. Ein Verbot ist keine Bestrafung. Eine Strafe ist eine Bestrafung.
    Das von Ihnen kritisierte Vorgehen ist schon immer zentraler Teil einer zivilisierten Gemeinschaft. Erst einmal darf man alles, was andere auch dürfen, wenn man sich aber als unfähig erwiesen(!) hat, dass man bestimmte Dinge tun darf, wird eben die Erlaubnis entzogen, dies zu tun. Das ist z.B. beim Entzug der Fahrerlaubnis so, die zusätzlich zu einer Strafe von einem Gericht ausgesprochen werden kann. Dies ist beim Stadionverbot so, dass zusätzlich zu einer Strafe vom Stadionbetreiber ausgesprochen werden kann, das ist beim Entzug der Waffenbesitzkarte so etc, etc. Dies ließe sich lange fortführen (Annäherungsverbot, Verbot, Kampfhunde zu führen).
    Dass subfontanell spärlich ausgestatteten Gewalttätern auch geholfen werden muss, ihre Aggressionen in den Griff zu kriegen (sowohl individuell als auch gesellschaftlich) ist zweifelsohne richtig. Ein Schläger, der nach 20 Vodka regelmäßig austickt und in der Innenstadt Menschen wahllos attackiert, hat dort aber nichts verloren. Denn im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Arsch dort ein Betretungsverbot für Menschen ausspricht, die sich nicht gerne nachts grundlos verprügeln lassen wollen.

    So hoch ich die individuelle Freiheit eines jeden einzelnen auch schätze, wir könne leider nicht so lange warten, bis man die Ursachen für Gewaltausbrüche einzelner gefunden hat. Ich würde mich wohler fühlen, wenn ich wüsste, dass bestimmte Menschen nicht in meiner Nähe sind und bereits 3 Promille haben. Ich kann nicht verhindern, dass sie 3 Promille haben, aber ich möchte, dass jemand verhindert, dass sie nachts in der Innenstadt randalieren.

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  • Sissi Paul

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    -Wenn mehr als 300 000 Menschen in Deutschland ihren Strom nicht mehr bezahlen können- Frau Puhle, wo ist das Problem? Der Staat wirds schon richten.
    Sie befinden sich zumindest in bester Gesellschaft mit dem Jahn Regensburg, der kurz darauf für zig Millionen Euro ein lecker Stadion (einschl. Erschließung) vom Steuer- und Gebührenzahler geschenkt bekam.
    http://www.regensburg-digital.de/ssv-jahn-seit-1035-fliest-kein-strom-mehr/25032009/

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  • Mathilde Vietze

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    Zu Peter: Ein großes Lob für Ihre Ausführungen. Ich kann das, was Sie aussagen, voll
    unterschreiben, weil es realitätnah ist.

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  • Marion Puhle

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    Es ist doch klar, dass Menschen, die beispielsweise Sanitäter angreifen angezeigt und verurteilt werden, dass steht hier außer Frage. Die Frage ist, ob die Stadt mit einem Betretungsverbot die Aufgabe der Justiz übernimmt. Für Straftaten ist immer noch die Justiz zuständig und das sollte auch so bleiben.
    “Es dauert viel zu lange, bis wir herausfinden, welche Ursache es haben kann, dass jemand Gewalt anwendet, deshalb sollte schnell ein Betretungsverbot her.” Dem muss ja schon wiedersprochen werden. Wir reagieren immer nur, weil das sehr viel einfacher ist und keine Arbeit macht, die Ursachen hingegen, teileweise von der Politik sogar verursacht, gehen wir nicht an und das ist beklagenswert.
    Wir wollen alle in einer friedlichen Gesellschaft leben, aber dafür müssen wir auch etwas tun, auch wenn das mit Arbeit verbunden ist. Verbote helfen da nicht wirklich weiter.
    Marion Puhle

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  • Karl Wild

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    @ Sebastian Wild
    Sie sollten zuerst den Artikel genauer lesen, bevor Sie hier Gesetze zitieren. Mit “BPolAG” meinen Sie wohl ein Bundespolizeiaufgabengesetz, wie der Name schon sagt dieses Gesetz gilt für die B u n d e s polizei. Wir sind aber immer noch in Bayern und hier haben wir eine Landespolizei (Föderalismusprinzip, d. h. Sicherheit ist Landessache). Und die Bundespolizei wird in Regensburg nur im Bahnhof und den Gleisanlagen tätig. Die Verpflichtung der Stadt für die öffentl. Sicherheit zu sorgen, wie im Artikel von Prof. Manssen angesprochen, ergibt sich aus dem Bay. LStVG, hier ist in den ersten Artikeln klar geregelt, dass die oberste Sicherheitsbehörde in einer Gemeinde diese selbst ist. Die Gemeinde ( hier Regensburg) hat sogar ein Weisungsrecht gegenüber der Polizei. Natürlich haben die Stadt Regensburg und ihre Bediensteten wie z. B. die Verkehrsüberwachung, der KOS etc. damit auch das Recht Personalien zu erheben. Die Weigerung seine Personalien anzugeben ist gem. OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belangt werden kann.
    Wie schon im Artikel erwähnt, hat die Stadt nicht nur das Recht mit allen Mitteln für die Sicherheit seiner Bewohner und Besucher zu sorgen, sondern es ist sogar eine gesetzliche Verpflichtung. Alle die sich politisch betätigen, sollten sich zuerst mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen und dann schlaue Kommentare abgeben. Wem diese Gesetze und die Regelungen die sich daraus ergeben nicht gefallen, sollte sich bei der nächsten Landtagswahl engagieren. Denn Gesetze werden in Bayern immer noch im Parlament in München gemacht und nicht im Stadtrat von Regensburg. Die Stadt erfüllt mit einem Betretungsverbot lediglich ihren gesetzlichen Auftrag.

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  • Tamara Pflug

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    Zu Karl Wild
    .. hat die Stadt nicht nur das Recht mit allen Mitteln für die Sicherheit seiner Bewohner und Besucher zu sorgen, sondern es ist sogar eine gesetzliche Verpflichtung..
    Wem dem so wäre könnte man damit ja gut leben, seid eineinhalb Jahren kann man verstärkt feststellen, das Einzelgruppen besser von der Stadt gefördert werden, statt die Mehrheit in ihrem legitimen Interessen unterstützten. Beispiel Konflikt Radfahrer in Fußgängerzone.
    Aber vielleicht kann Art. 11 helfen:
    ..zur Entschädigung verpflichtet ist der Träger der Behörde, die die Maßnahme getroffen hat… und dieser ist in letzter Konsequenz OB Wolbergs.

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  • Mediator

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    Akademische Diskussion:

    Natürlich ist es sinnvoller die Ursachen von Gewalt und Agression zu beseitigen als Gewaltausbrücke zu sanktionieren.

    Leider ist dies nicht so einfach wie es aussieht und so muss man einen doppelten Ansatz wählen.

    Bekämpfung von Ursachen und gleichzeitig Sanktionierung machen durchaus Sinn. Solange Regensburg nicht flächendeckend mit Kameras und Gesichtserkennung überwacht wird werden die mit einem Verbot belegten Personen zwar weiterhin unentdeckt bleiben können, aber an Orten, an denen sie bekannt sind kann man gegen sie einschreiten BEVOR wieder Ärger entsteht.

    Vielleicht bewirkt eine spürbare Sanktion ja auch bei dem einem oder anderen, noch nicht notorischen, Gewalttäter einen Umdenkprozess.

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  • Mathilde Vietze

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    Ein uneingeschränktes Lob für “Mediator!”

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