Arme brauchen keinen Staubsauger
Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.
Es war Juli 2015 als der erwerbslose Josef B. die Notunterkunft in einer Landkreisgemeinde verlassen musste, weil diese geschlossen wurde. Er zog in seine erste eigene Wohnung und weil er weder über Vermögen, noch über eigenes Mobiliar verfügt – er besaß lediglich einen Tisch, einen Kühlschrank und ein Klappbett – stellte er beim Sozialamt des Landkreises Regensburg einen Antrag auf eine Wohnungserstausstattung. Das Ganze ist jetzt über ein halbes Jahr her. Und bis heute hat er nur einen Teil der beantragten Gegenstände erhalten.
Schrank und Staubsauger braucht es nicht?
Dabei wollte B. nichts Besonderes. Via Standardantragsvordruck, den man im Internet herunterladen kann, hatte er nur das beantragt, was die höheren Sozialgerichte in Deutschland bereits seit Längerem an gebrauchter Erstausstattung für Arme als angemessen ansehen. Die Kosten für einen Staubsauger, einen Wohnzimmerschrank und jeweils eine Gardinenstange für Schlafzimmer und Wohnzimmer werden aber bis heute nicht vom Sozialamt übernommen – ohne auch nur ein Wort der Begründung.
Ohnehin erhält B. die Einrichtungsgegenstände nur als Sachleistung und in der Regel nur gebraucht. Eine durchaus gesetzlich erlaubte Praxis. Im Gegensatz zum Jobcenter und Sozialamt im Landkreis allerdings, bewilligt etwa das Jobcenter der Stadt Regensburg in der Regel Geld zum Kauf der Einrichtungsgegenstände.
Gebrauchte Möbel nur vom Werkhof
Das Sozialamt im Landkreis aber gibt nicht nur kein Bargeld, sondern knüpft die Sachleistungen auch noch an eine fragwürdige Bedingung: Das gebrauchte Mobiliar muss vom Werkhof in Regensburg stammen. Dort und nur dort muss Josef B. sich die genehmigten Sachen für seine Wohnung aussuchen. Der Werkhof rechnet anschließend mit dem Sozialamt ab. „Wir unterstützen damit eine soziale Einrichtung“, hieß es dazu vor eineinhalb Jahren einmal in einer Stellungnahme gegenüber dem Regensburger Wochenblatt.
Josef B. legte mit Unterstützung von Rechtsanwalt Otmar Spirk nun Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts ein. Spirk hat, wie er sagt, bisher nur schlechte Erfahrungen mit der Landkreis-Behörde gemacht. Und so lief es auch in diesem Fall.
Arme sollten keinen eigenen Geschmack haben
„Meine Anfrage, auf welcher Rechtsgrundlage das Sozialamt Arme zwingt, nur beim Werkhof bestellen zu dürfen, und damit andere Anbieter gebrauchten Mobiliars benachteiligt, wurde bis heute nicht beantwortet.“ Der Werkhof sei auch nicht gerade berühmt für eine Vielfalt des Angebots an gebrauchtem Mobiliar. „In einem anderen Fall musste das Sozialamt meiner damaligen Mandantin wider Willen Geld für den eigenen Einkauf geben, da im Werkhof kein passendes Mobiliar für ihre Wohnung vorhanden war.“ Und eigener Geschmack bei der Wohnungseinrichtung? Den sollten Arme im Landkreis besser nicht haben.
Spirk kritisiert auch die Lieferzeiten beim Werkhof. „Es kann schon mal vorkommen, dass man auf ein Bett zwei Monate warten muss.“ Wenn man Pech habe – wie in einem Fall geschehen – fehlt dann die Matratze. „Die Nachlieferung dauert dann immerhin nur zwei Wochen. Das ist dann schon was“, so Spirk sarkastisch.
„Normale Klagen von Erwerbslosen hängen oft ein bis über zwei Jahre fest…“
Nach Spirks Widerspruch gegen den Bescheid für Josef B. ging das Sozialamt auf Tauchstation und meldete sich über einen Monat nicht. Der Rechtsanwalt wandte sich an das Sozialgericht. „Mein Mandant war dringend auf einen Staubsauger zur Reinigung seiner Wohnung angewiesen, zumal er sie erst noch hatte renovieren müssen.“ Spirk beantragte eine einstweilige Anordnung, also ein Schnellverfahren. „Normale Klagen von Erwerbslosen hängen nämlich oft ein bis über zwei Jahre fest, bis das Sozialgericht Regensburg entscheidet.“
Doch der Rechtsanwalt hatte die Rechnung ohne den Richter gemacht. Dieser kam zwar nicht umhin, festzustellen, dass Josef B. vermutlich ein Recht auf die verweigerten Einrichtungsgegenstände habe. Aber Dringlichkeit, ein Grund zur Eile, bestehe angesichts dieser Sachlage dennoch nicht. Der Antragsteller könne – da er ja im letzten Jahr noch die stolze Summe von 399 Euro monatlich erhielt – in Vorleistung gehen und sich die Sachen erstmal selber kaufen. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gebe es nicht. Damit lehnte der Richter im September eine einstweilige Anordnung ab.
Ein interessantes Detail am Rande: Die Kaufkraft von Grundsicherungsempfängern ist seit Verabschiedung der Hartz-IV-Gesetze – vor allem dank der um durchschnittlich 28 Prozent gestiegenen Stromkosten – erheblich gesunken.
750 Euro – für den Gesetzgeber ein Klacks, für andere ein kleines Vermögen
„Ich war völlig perplex nach diesem Urteil“, sagt Spirk. „In der Rechtsprechung dazu habe ich nur positive Eilentscheidungen gefunden. Bei Umzug und Geldmangel wurde eine Dringlichkeit immer bejaht.“ Ist es für einen Sozialrichter mit einem Enstiegsgehalt von 4.000 Euro, das im Lauf der Jahre auf bis zu 7.000 Euro ansteigt, zuviel verlangt, mit kleineren Summen rechnen zu können?
„Normalerweise hätte ich sofort Beschwerde beim Landessozialgericht eingelegt, um diese rechtswidrige Entscheidung korrigieren zu lassen“, so Spirk. „Aber dank einer gesetzlichen Regelung ist hier eine Beschwerde nur bei einem höheren Streitwert als 750 EUR möglich.“ 750 Euro – für den Gesetzgeber ein Klacks, für die Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe oder einem niedrigen Arbeitslosengeld ein kleines Vermögen.
Währenddessen ließ das Sozialamt die gesetzliche Frist von drei Monaten für die Entscheidung über Spirks Widerspruch tatenlos verstreichen. Auch das scheint keine Ausnahme zu sein. „Anfang 2015 habe ich in einem gleichgelagerten Fall Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Sachbearbeiter am Sozialamt bei Landrätin Tanja Schweiger eingereicht.“ Dabei bat Spirk die Landrätin auch, die Praxis ihres CSU-Vorgängers, nur Sachleistungen zu gewähren und die Menschen zu zwingen, sich ihre Einrichtung nur beim Werkhof holen zu dürfen, aufzuheben. „Eine Antwort habe ich nie erhalten.“
Fristen scheinen für die Behörden nicht zu gelten
Offenbar gelten gesetzliche Fristen im Landkreis nur für Antragsteller, Menschen, die am Existenzminimum herumkrebsen, aber nicht für die unter Schweigers Verantwortung stehenden Behörden.
Im November erhob Rechtsanwalt Spirk Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. „Das ist die einzige rechtliche Möglichkeit, die ein Bürger hat, sich – wie soll man es nennen – Untätigkeit? Wurschtigkeit ? Faulheit ? – einer Behörde zu wehren.“ Die Klage landete bei demselben Richter, der schon bei der einstweiligen Anordnung keine Dringlichkeit gesehen hatte. Und bis heute ist nichts passiert. Das Sozialamt hat bislang keine Stellungnahme bei Gericht abgegeben. Wie Spirk kürzlich mitgeteilt wurde, hat die Behörde nun eine Fristverlängerung beantragt und genehmigt bekommen. Es geht ja nur um arme Menschen. Das eilt nicht.
erich
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an alle von der Politik an den wirtschaftlichen und sozialen Abgrund Gedrängten, macht doch eure eigenen Sozialgerichte. Übernehmt doch selbst die Macht im Staate, ihr seit doch eine überwältigende Masse bzw. Mehrheit, die anderen ein kleines Häufchen bzw. Minderheit. Stopft euch die Taschen voll, anstatt euch mit Krümeln abspeisen zu lassen.
Ich erinnere:
Auf Cuba hat es nicht einmal 1.000 gebraucht um Batista die Leviten zu lesen und die dann ihr Schicksal selbst in die Hand genommen haben um sich Teilhabe zu erstreiten.
Thomas Diehl
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Ach – ist das immer noch so! Ich hab mal auf einer Matratze einer Freundin geschlafen die ein Herr Fischer vom Landkreis mit dem Werkhof verhandelt hat. Da hat man jede Feder einzeln gespürt. Das Ding hat zwar ausgeschaut wie eine Matratze, hat aber nicht die Eigenschaften einer Matratze. Ne Decke am Boden war weniger schmerzhaft!
Mario -Gradl
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Als ich diesen Bericht gelesen habe kam ich sehr ins Schmunzeln.
Da weiß man nicht ob man lauthals Lachen oder Weinen soll.
Da wird Rumgestritten vor Gericht um Kleinbeträge.
Wenn man Bedenkt das man einen neuen Staubsauger um die 60 Euro
bekommt, und einen Wohnzimmerschrank um die 100 bis 300 Euro bei
ebay, und da werden hier einige Euros mehr verbraten für Rechtsanwalt
und Richter usw.., und das alles aus dem gleichen Säckchen bezahlt wird,
sprich Steuern, muss man sich schon Fragen wo hier noch die Rechtmäßigkeit
liegt.
Monika
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der Bedürftige bekommt nichts mehr, das Arbeitsamt zahlt z.B. nur noch 20 Cent wenn man sich z.B. auf dem Weg zu einem Praktikum macht (das man sich eh selbst suchte)
Ebenso bekommt man keine Hilfe mehr, wenn man sich einen Job sucht der 30 % weniger Lohn als vorher hat. Denen doch egal, wie man klar kommt, schließlich gibt es Mindestlohn und nebenbei kann man Hartz IV beantragen
Thomas Diehl
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Hat der Oti vielleich zu tief in die Rethorikkiste gegriffen – das mache ich auch gelegentlich.
( nur wenn die Lage verzweifelt und aussichtslos scheint oder ist)!
Jackermeier Karl
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***Da wird Rumgestritten vor Gericht um Kleinbeträge.
Wenn man Bedenkt das man einen neuen Staubsauger um die 60 Euro bekommt, und einen Wohnzimmerschrank um die 100 bis 300 Euro bei ebay, und da werden hier einige Euros mehr verbraten für Rechtsanwalt und Richter usw.., und das alles aus dem gleichen Säckchen bezahlt wird,***
Da wird ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand erzeugt und gleichzeitig werden die langen Verfahrensdauern beklagt. Klar, dass die Damen und Herren Rechtanwalte zum Klagen ermuntern. Die bekommen ihr Geld auf jeden Fall, egal, wie die Verfahren ausgehen. Übrigens: Auch das Geld für die Rechtsanwälte muß der Steuerzahler aufbringen.
menschenskind
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“Ist es für einen Sozialrichter mit einem Enstiegsgehalt von 4.000 Euro, das im Lauf der Jahre auf bis zu 7.000 Euro ansteigt, zuviel verlangt, mit kleineren Summen rechnen zu können?”
Das Sozialamt, die Richter und deren jeweilige, am Ende der Hierarchie stehende, CSU-Vorgesetzte, sie sind alle gern der Meinung, dass der Bedürftige grundsätzlich selbst an seiner Situation ‘schuldig’ ist. Hätte der Hartzvierler sich nach (irgend)einer Arbeit umgesehen…, wäre er nicht so wählerisch gewesen…, hätte er jeden ihm zugemuteten Job auch akzeptiert…, säße er nicht in der Tinte, müsste der Sozialstaat nicht für ihn aufkommen, hätte man ihn vom Halse.
Dass nicht wenige Bedürftige auch beim besten Willen nicht zu vermitteln sind, weil ihre Ausbildung nicht mehr gefragt ist, weil sie zu alt, zu krank, zu schwach sind, oder auch weil sie an einer Suchterkrankung leiden, das wird allzu gern übersehen oder als “Ausrede” abgetan. “Der soll sich ned so blöd anstellen, mia ham’s a’ ned leicht g’habt!” – sagt sich unglaublich leicht, wenn man die einzelne Situation nicht kennt, wenn man den einzelnen Fall nicht näher untersucht hat, wenn man meint, als Außenstehender pauschal urteilen zu können.
Als Insider, der täglich mit Menschen zu tun hat, die nicht vom Glück gesegnet wurden oder auch nicht das Durchsetzungsvermögen besitzen, das in dieser Welt, besonders aber in CSU-Bayern (!), notwendig zu sein scheint, habe ich nur Verachtung für verständnislose, hartherzige, gleichgültige Besserwisser und Beamte, die sklavisch Dienst nach Vorschrift leisten, übrig.
Stefan Aigner
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@Jackermeier Karl
Rechtsanwalt Spirk hat mir eben Folgendes mitgeteilt: “Für die Vertretung im Verfahren auf einstweilige Anordnung habe ich Prozeßkostenhilfe beantragt, aber diese wurde mir abgelehnt. Nach § 114 ZPO (der auch im Sozialrecht gilt), gibt es nur dann Prozeßkostenhilfe, ‘wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hinreichende Ausssicht auf Erfolg bietet’. Und natürlich muss der Mandant für Prozesskostenhilfe bedürftig sein, also ein Einkommen nicht höher als ein bisschen mehr als Alg 2, und kein Vermögen über 2600 EUR. Ich habe auch von meinem Mandanten selbst nichts verlangt.”
Tobias
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Das ist schon irgendwie das Letzte.. Da wird herumgewurschtelt und sich gewunden. Geht man davon aus, dass sich der arme Hansl das eh nicht leisten kann, deshalb weigert man sich, diese Gegenstände anzuschaffen? “Der kann eh nicht vor Gericht”? Was stimmt denn da nicht? Und warum “Notunterkunft”? Ist das nicht so ziemlich die letzte Stufe. Warum denn der Schritt Notunterkunft -> Wohnung?
Geld für Ausstattung von Flüchtlingsheimen ist doch auch vorhanden, sogar mit Vorhängen und Reinigungsgerät..
Irgendwo
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Täusche ich mich, oder handeln Sozialgerichte in Regensburg – vielleicht sogar in ganz Bayern – erst seitdem so rigide, seit Bayern schon vor etwas über zwei Jahren mit der Migration/ Aufnahme von Flüchtlingen konfrontiert wurde, dies aber nicht will?
Macht sich hier der Freistaat Bayern selbst seinen Stimmungswandel bei der Bevölkerung, um den Bund nahezu zu erpressen?
Man sollte mal beim Landessozialgericht Bayern nachfragen, wieviele Angelegenheiten seitdem in Regensburg in der Oberpfalz derart nicht zu lösen waren, seitdem Bayern keine Flüchtlinge/ künftige dauerhaft Seßhafte (mehr) will.
Vielleicht klärt sich dann die Sache.
Stefan Aigner
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@Irgendwo
So viel.schon mal: Diese Praxis gibt es schon länger. Ich such aber noch nach aktuellen Statistiken.
Irgendwo
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@Stefan Aigner:
Oh, “Post” vom CvD persönlich!
Jetzt kann ich Ihnen danken für RD, auf das ich erst vor einigen Wochen gelangt bin.
Super Sache, und echt tadelos offen und ehrliche Artikel.
Wäre ich noch in R., ich würde die MZ sofort abbestellen. ;-)
Danke schon mal für die Statistiken. Vielleicht läßt sich hier etwas machen und ändern. Ist doch alles irgendwie Politik, auch die ganze Jurisprudenz in Bayern. ;-)
Eckhard Schwiegries
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All dies scheint keine Ausnahme zu sein.
Gleiches erlebe ich seit Juli 2015 in Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt.
Das Sozialamt schafft es seit 08/15 nicht, einen Sozialhilfebescheid zu erstellen. Nach Sozialgericht blieb nur die Untätigkeitsklage, die auch bis heute zu keiner Reaktion geführt hat.
Es stimmt: der arme Bürger ist der Dumme, soll aber zur Landtagswahl die richtige Partei
wählen.
Arme brauchen doch einen Staubsauger » Regensburg Digital
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[…] am Mittwoch das Sozialgericht unter deutlichen Worten an das zuständige Landratsamt Regensburg. Wie berichtet hatte das dortige Sozialamt dem erwerbslosen Josef B. mehrere Gegenstände für die Er…, darunter ein Wohnzimmerschrank und ein Staubsauger – ohne nähere Begründung. Auch einen […]
Irgendwer
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Ich finde, der Artikel neigt zur Übertreibung und den Großteil der Kommentare kann ich nicht nachvollziehen. Der Mann bekam ein eigenes Dach über den Kopf, ein Bett, Kühlschrank usw. Noch immer gibt es bei uns in Deutschland Flüchtlinge, die nicht mal das zur Verfügung haben. Wer Armut sehen will, der sollte sich also zunächst einmal mit dem Leid dieser Menschen auseinandersetzen. Wir sollten jetzt alle den Gürtel etwas enger schnallen und erst diesen Menschen helfen. Und das wird ohnehin eine Mammut-Aufgabe. Denn der Krieg in Syrien geht weiter, und auch in Afrika sind die Menschen bitterarm. Also bitte nicht Klagen auf hohem Niveau. Sorry, aber das ist meine Meinung.
Hood
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Grundsicherung = hohes Niveau?
50,00 – 60,00 Euro für den Unterschichtsbürger nicht in zwei Jahren?solange liegt nämlich eine Klage im SG Regensburg im Regal und das ist sicherlich gewollt. Zivilverfahren sind in 4 Monaten durch.
400 Milliarden für “notleidende Banken” geht innerhalb 48 Stunden!
Die Frau Landrätin hatte ein Ohr für den Wähler, aber nicht für den Bürger. Willkommen in der CSU-Realität Frau Schweiger.
Nachdem die Frau Landrätin genannt namentlich genannt ist, fehlt nur noch der Name des wohl nicht ehrwürdigen und respektlosen Richters. Eine solche Richterleistung ist noch nicht einmal die 399 Euro wert, die der Grundsicherungsberechtigten bekommt, denn dafür zerstört dieser auch nicht den Sozial- und Rechtsstaat.
Eigentlich sollten wir aus unserer Geschichte gelernt haben, dass wir dem Missbrauch staatlicher Gewalt entgegentreten müssten. Dazu gehört aber zu allererst das Erkennen eines Machtmissbrauchs, woran es aber offensichtlich bei vielen fehlt, von der Bereitschaft erst gar nicht zu sprechen (was geht mich das an, solange es mich nicht selbst betrifft).
Wenn das Im Namen des Volkes geschieht, dann müssten die Alarmglocken auf Anschlag läuten, wenn wir unseren sozialen “Rechtsstaat” erhalten wollen.