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Nach Wolbergs' Videobotschaft

Anklagen drei und vier gegen Wolbergs: Bestechung mit einer 5.000-Euro-Spende?

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Details zu zwei weiteren Anklagen gegen Joachim Wolbergs mitgeteilt. Es geht um drei Fälle der Vorteilsannahme und einen Fall von Bestechlichkeit. Wolbergs selbst hatte eine der beiden Anklagen vergangene Woche via Facebook selbst öffentlich gemacht.

Bei der Anklage wegen Bestechlichkeit geht es offenbar um Änderungen am Bebauungsplan für die Fläche des REWE-Centers beim Candis-Viertel. Foto: pm

Knapp zwei Wochen nachdem Joachim Wolbergs eine dritte Anklage gegen sich und die Gebrüder Schmack öffentlich gemacht hatte, hat die Staatsanwaltschaft diese – ohne Namen zu nennen – bestätigt und Details zu einer weiteren, der vierten Anklage genannt, in die ein Unternehmen aus Mittelfranken involviert ist. Während es bei den Unternehmern Ferdinand und Martin Schmack um drei Fälle der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme geht, lautet die Anklage im Fall des ehemaligen Mitgeschäftsführers des mittelfränkischen Unternehmens auf Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Ferdinand Schmack wird von der Staatsanwaltschaft in diesem Fall zudem der Mittäterschaft beschuldigt.

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Spenden, “um Unterstützung zu sichern”

Bei den drei Fällen der Vorteilsannahme geht es um Parteispenden an den SPD-Ortsverein von Wolbergs, die Ferdinand Schmack vor rund zwei Jahren selbst öffentlich gemacht hatte. Die rund 80.000 Euro sollen er und sein Bruder persönlich und über zwei von ihnen geführte Unternehmen geleistet haben, „um die Unterstützung des Angeschuldigten Wolbergs als Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt bei den von den Unternehmern mit ihren verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern“.

Joachim Wolbergs zwischen Martin und Ferdinand Schmack. Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Brüder Anklage wegen Vorteilsgewährung erhoben. Foto: Archiv/pm

Unter anderem geht es dabei um die Genehmigung für eine Industriehalle im Stadtosten Regensburgs, die Wolbergs noch während der bereits laufenden Ermittlungen gewiesen haben soll. Naturschützer sehen in dem betroffenen Gebiet – die früheren Schlämmteiche der ehemaligen Zuckerfabrik – ein wertvolles Biotop für Vögel. Wolbergs selbst hat die Weisung der Baugenehmigung in der Vergangenheit im Wesentlichen bestätigt und erklärt, dass er dies der Staatsanwaltschaft sogar selbst mitgeteilt habe. Die damit verbundenen Vorwürfe bezeichnete er in einem Facebook-Video als „abenteuerlich“. Eine erste Halle auf dem Areal war bereits unter seinem Vorgänger Hans Schaidinger genehmigt worden.

Bestechung für Änderungen beim REWE-Center?

Bei der Anklage wegen Bestechlichkeit geht es nach Informationen unserer Redaktion um das Areal des nördlichen Rübenhofs, das unmittelbar an das Candis-Viertel angrenzt und auf dem sich bisher ein REWE-Markt befindet. Das mittelfränkische Unternehmen, dem in Regensburg unter anderem der TOOM-Baumarkt in der Frankenstraße gehört und das derzeit auf dem Marinaquartier ein hochpreisiges Wohnbauprojekt umsetzt, hatte die Fläche von den Schmacks erworben und auf dem über 11.000 Quadratmeter großen Grundstück das bereits erwähnte REWE-Center mit Dienstleistungsnutzung im Obergeschoss – unter anderem einer Stadtteilbibliothek – errichtet.

Ein mittlerweile ehemaliger Geschäftsführer des Immobilienkonzerns aus Mittelfranken soll „eine Spende in Höhe von 5.000 Euro an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden vermittelt bzw. veranlasst haben“, so die Staatsanwaltschaft. Die Spende soll dazu gedient haben, Wolbergs für eine Änderung des fraglichen Bebauungsplans „zu gewinnen, damit das dort von dem Unternehmen aus Mittelfranken geplante Vorhaben genehmigungsfähig wird“. Wolbergs sei dies bewusst gewesen.

Der suspendierte Oberbürgermeister hatte dazu in seiner Videobotschaft erklärt, dass es hier um den Ausbau des REWE-Centers zu einem größeren Nahversorgungszentrum gehe. Es sei hier noch nichts genehmigt, man habe die Sache bislang nur vorangetrieben – in Einklang mit der CSU, so Wolbergs.

Die Staatsanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig wäre – damit stünde eine pflichtwidrige Handlung des Oberbürgermeisters im Raum. So lässt sich wohl der Vorwurf der Bestechlichkeit erklären. Entgegen anderslautender Berichte hat der wegen Bestechung angeklagte frühere Geschäftsführer des mittelfränkischen Unternehmens nach Informationen unserer Redaktion keinen Strafbefehl akzeptiert.

Alle offenen Anklagen sollen zusammen verhandelt werden

Das Landgericht Regensburg muss nun über die Zulassung der beiden neuen Anklagen entscheiden. Ebenso noch über die bereits im Oktober erhobene Anklage wegen Bestechlichkeit in Zusammenhang mit dem Eigentümer des „Immobilien Zentrum Regensburg“, Thomas Dietlmeier. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, alle drei Anklagen „aus prozessökonomischen Gründen zur Durchführung einer gemeinsamen Verhandlung zu verbinden“.

Wir veröffentlichen die heutige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft im kompletten Wortlaut:

Weitere Teilermittlungskomplexe wegen auffälliger Parteispenden abgeschlossen

Anklagen gegen Oberbürgermeister Wolbergs und drei Angeschuldigte aus der Bau- und Immobilienbranche erhoben. Landgericht Regensburg muss über Zulassung der Anklagen und Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auf-fälliger Parteispenden weitere Teilermittlungskomplexe im Januar und Februar 2019 abgeschlossen und zwei Anklagen zum Landgericht Regensburg gegen Oberbürgermeister Wolbergs und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Dem Angeschuldigten Wolbergs wird in einer Anklage Vorteilsannahme in drei Fällen, den beiden Unternehmern aus Regensburg Vorteilsgewährung in drei Fällen zur Last gelegt. In einer weiteren Anklage wird Wolbergs sowie einem der beiden vorgenannten Unternehmer aus Regensburg und einem ehemaligen Geschäftsführer innerhalb eines Immobilienkonzerns aus Mittelfranken Bestechlichkeit bzw. Bestechung zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht einerseits der hinreichende Verdacht, dass der vom Angeschuldigten Wolbergs geführte SPD-Ortsverein Re-gensburg-Stadtsüden zu drei verschiedenen Zeitpunkten zwischen Dezember 2012 und Februar 2014 finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt 80.000 EUR von zwei Geschäftsführern aus der Regensburger Bau- und Immobilienbranche und zwei von ihnen geführten Unternehmen erhielt, um die Unterstützung des Angeschuldigten Wolbergs als Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt bei den von den Unternehmern mit ihren verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern. Dies soll dem Angeschuldigten Wolbergs bei Annahme der Spenden auch bewusst gewesen sein.

Der Gesamtbetrag soll dabei von den beiden Personen und den beiden von ihnen geführten Unternehmen in Einzelspenden geleistet worden sein, die jeweils unterhalb der Grenze der Veröffentlichungspflicht für Parteispenden lagen. Andererseits sollen einer der vorgenannten Unternehmer aus Regensburg und ein ehemaliger Geschäftsführer aus einem Immobilienkonzern aus Mittelfranken eine Spende eines Unternehmens aus diesem Immobilienkonzern in Höhe von 5.000 € an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden vermittelt bzw. veranlasst haben. Die Spende soll dazu gedient haben, den Angeschuldigten Wolbergs für eine Änderung eines Bebauungsplans im Regensburger Stadtosten zu gewinnen, damit das dort von dem Unternehmen aus Mittelfranken geplante Vorhaben genehmigungsfähig wird. Dem Angeschuldigten Wolbergs soll das von dem Unternehmen aus Mittelfranken verfolgte Projekt sowie dessen fehlende Genehmigungsfähigkeit bekannt gewesen sein. Auch soll er spätestens bei der Spendenzusage erkannt haben, dass das Unternehmen aus Mittelfranken und der Regensburger Unternehmer auf seine Unterstützung bei der notwendigen Änderung des Bebauungsplans für dieses Projekt hofften.

Das Landgericht Regensburg hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschriften der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Das Gericht hat ferner über den An-trag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, die im Oktober 2018 und aktuell nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungen zur Anklage gebrachten Verfahren gegen den Angeschuldigten Wolbergs aus prozessökonomischen Gründen zur Durchführung einer gemeinsamen Verhandlung zu verbinden.

Trotz der jetzt erhobenen Anklagen gilt für die Angeschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Rücksichtnahme auf den gegenwärtig vor dem Landgericht Regensburg laufenden Strafprozess gegen Oberbürgermeister Wolbergs zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens keine weiteren Auskünfte erteilt und auch keine Interviews bzw. O-Töne gegeben werden.

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Kommentare (8)

  • Checker

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    Wenn ich die Sache richtig verstehe wird bei den 5.000 Euro welche am Ende aufsummiert 8.500 Euro für Wolbergs Ortsverband Stadt Süden ergeben nicht von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung sondern von Bestechung gesprochen. Wenn das so ist, sind wir noch eine Stufe höher als bei der Vorteilsannahme.

    Es muß denke ich eine Unrechtsvereinbarung nachgewiesen werden können. Es bleibt spannend und wird immer schwieriger für Wolbergs die Bevölkerung von seiner Unschuld zu überzeugen. Die Staatsanwälte unterstellen ja so etwas nicht ohne Grund und Beweise.

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  • mkv

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    Die StA sorgt wohl für “Nachschub”. Höchst vorsorglich?

    Jedenfalls in der PM erscheint der Vorwurf wenig konkret, kaum verständlich. Beispiel?

    ” … um die Unterstützung des Angeschuldigten Wolbergs als Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt bei den von den Unternehmern mit ihren verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern …”

    Kann man als Bürger und Mitglied des Souveräns, der u.a. die StA kontrollieren soll, nicht erwarten, dass auch in einer PM der angeklagte Sachverhalt wenigstens in etwa so geschildert wird, dass sich daraus das die übliche und zulässige “Landschaftspflege” übersteigende angebliche kriminelle Übel ergibt, auch in Kenntnis der gebotenen Zurückhaltung?

    Allgemeine “Unterstützung” – das will die Landschaftspflege immer. Es scheint wie im Fussball zu sein, keiner weiß mehr, wann im Strafraum HAND HAND ist. Auch die Schiedsrichter nicht. War es nur eine natürliche Bewegung des Abwehrspielers, ein normaler Verwaltungsvorgang, wie vom Mentor Schaidinger ungerügt vorexerziert, vom Stadtrat akzeptiert? Es ist Aufgabe der Strafkammer, über den ergangenen “Pfiff” die Rechts-Video-Sequenz laufen zu lassen.

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  • Lothgaßler

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    “…Immobilienkonzern aus Mittelfranken eine Spende eines Unternehmens aus diesem Immobilienkonzern in Höhe von 5.000 € an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden vermittelt bzw. veranlasst haben…”
    => Mittelfränkische Immo spendet für eine Oberpfälzer SPD-OV. Das ist wirklich nur noch sehr schwer mit staatsbürgerlicher Unterstützung von Parteien zu erklären. Woher wussten die eigentlich, dass sie nicht an eine andere SPD-Einheit in Regensburg spenden sollten? Der SPD-OV Stadtosten hätte rein örtlich besser gepasst.
    “…Die Spende soll dazu gedient haben, den Angeschuldigten Wolbergs für eine Änderung eines Bebauungsplans im Regensburger Stadtosten zu gewinnen, damit das dort von dem Unternehmen aus Mittelfranken geplante Vorhaben genehmigungsfähig wird…”
    => Dazu muss die Staatsanwaltschaft etwas vorliegen haben. Gänzlich ohne Belege werden die das so nicht veröffentlichen bzw. in den Antrag schreiben. Es wäre tragisch, wenn ausgerechnet dieses Sümmchen von 5.000 Euro als Bestechung nachgewiesen werden könnte.
    Ich bin gespannt auf die neue Videobotschaft von Wolbergs, er sollte dazu nicht schweigen.

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  • Mr. T.

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    Die Fragen von Lothgaßler sind sicher interessant. Wobei die Summe eigentlich lächerlich ist. Dafür sollte man eigentlich keine Entscheidung beeinflussen können. Vielleicht war das eher so eine Art “Eintrittsgeld”, um Wohlwollen zu signalisieren und überhaupt mit den “Entscheidern” ins Gespräch zu kommen. Hier ist jetzt sehr interessant, ob dieser Spender jetzt einen Strafbefehl akzeptiert hat oder nicht. Wenn ja, wirds peinlich.

    Wenn Schmack gesagt hat, dass er nicht unerhebliche Summen gespendet hat, „um die Unterstützung des Angeschuldigten Wolbergs als Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt bei den von den Unternehmern mit ihren verschiedenen Firmen in Regensburg betriebenen Vorhaben zu sichern“, sehe ich das als Justizlaie, aber neugieriger Bürger, im Gegensatz zum Justiz-Messi hier als klarstes Indiz für eine Unrechtsvereinbarung im gesamten Prozessverlauf.

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  • Flipper

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    Vielleicht ist ja der städtische Verhaltenskodex gegen Korruption aufschlussreich für eine verantwortungsvolle, nicht zwingend juristische, Bewertung der Vorgehensweisen, die im laufenden und in eventuellen zukünftigen Prozessen (glücklicherweise !) aufgedeckt werden:

    Korruption schadet dem Ansehen der Stadt Regensburg, ihrer Beschäftigten und der
    gesamten Verwaltung. Korruption führt zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbares Verhalten. Korruption kann schon mit kleinen Gefälligkeiten anfangen.
    Daher:
    1. Setzen Sie sich unvoreingenommen und selbstkritisch mit dem Thema Korruption auseinander. Machen Sie sich Gedanken über mögliche Gefährdungen in Ihrem Arbeitsbe
    reich.
    2. Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.
    3. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich Ihre Vor
    gesetzten.
    4. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie einen Kollegen als Zeugen hinzu.
    5. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
    6. Trennen Sie Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kolli
    sion mit Ihren Dienstpflichten führen.
    7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informationspflicht bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.
    8. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen.
    9. Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention fortbilden.
    10. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen zur Korruptionsprävention.

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  • Anna Diether

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    4 Verfahren gegen Wolbergs. Jetzt wirds eng. Aber wo bleiben die Anklagen für die restliche ehrenwerte Gesellschaft.
    Am meisten beschäftigt mich jedoch die Frage was haben diese Leute aus Regensburg gemacht und wie geht es mit unserer Stadt weiter?
    Die weißen Wohnklötze bleiben zumindest ein Mahnmal für Jahrzehnte.

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  • Checker

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    Lothgaßler:

    Genau richtig meistens werden 100 Tausende verschoben und am Ende fällt der König dann wegen 5.000 Euro. Auch 5.000 Euro für den SPD Ortsverband Süd sind ein schönes Sümmchen mit denen man trefflich anfüttern kann.

    Man muß ja sagen der Herr OB war erst kurz im Amt und hat sich gegenüber Zuwendungen durch aus offen gezeigt. Das hätte ohne die gute und mutige Arbeit der Staatsanwaltschaft durchaus ein Freund für Jahrzehnte werden können.

    Wir können froh sein, dass Wolbergs nun schon seit fast 3 Jahren aus dem Verkehr gezogen ist und Regensburg entwickelt sich dennoch prächtig. Und ein wenig mehr Gleichbehandlung und Gerechtigkeit ist auch schon eingezogen.

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  • Barnie Geröllheimer

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    Off Topic:
    “Die weißen Wohnklötze bleiben zumindest ein Mahnmal für Jahrzehnte.”
    Die sind nur für 5- 10 Jahre weiß, danach ist die Außenfarbe völlig verpilzt, weil die Biozide aus der Oberfläche der Plastikverschalung ausgewaschen sind. Diese Biozide sind so nebenbei auch der Grund, warum im städtischen Bereich die Insektenpopulation beobachtbar zurück geht. Das mit den Bienen ist nur Verarsche im Sinne der Veränderung der landwirtschaftlichen Produktionsweise durch Städter. Betrachtet man die Obstmengen mit Ausnahme des Frostjahrs 2017 so sind diese steigend. Am Fehlen der Bienen liegt es nicht.
    Also kauft keine Häuser oder Wohnungen mit Plastikverschalung.

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