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Als Lehre aus dem Fall Mollath: „Mehr Gerechtigkeit und schnellere Verfahren“

MdL Rieger fordert zentrale Zuständigkeit für die Zulässigkeit von Wiederaufnahmeverfahren beim Bundesgerichtshof bzw. bei speziellen Oberlandesgerichten Für die Prüfung der Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenes Verfahren sind bisher ausschließlich die Landgerichte zuständig. Dies führt zu uneinheitlicher Rechtssprechung und zu uneinheitlichen Rechtsstandards – ein Umstand, der sich als Lehre aus dem Fall Mollath dringend ändern sollte, ist der Abgeordnete Dr. Franz Rieger überzeugt. Er fordert daher: „Da der Bundesgerichtshof letzte Instanz zur Herbeiführung der Rechtskraft ist, sollte er auch zuständige erste und letzte Instanz bei der Einleitung des Verfahrens zur Durchbrechung der Rechtskraft sein!“ Der CSU-Landtagsabgeordnete, der auch Rechtsanwalt ist, führt die Vorteile einer solcher zentralen Zuständigkeit aus: „Eine Sonderzuständigkeit beim Bundesgerichtshof für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme – die eigentliche Hürde des Wiederaufnahmeverfahrens – würde zur Abarbeitung der entsprechenden Fälle in spezieller Zuständigkeit führen, mit der Folge einheitlicher Rechtssprechung, einheitlicher Rechtsstandards und entsprechender Rechtsfortbildung.“ Doch auch eine andere Möglichkeit würde Verbesserungen bringen: „Dasselbe Ziel würde man auch bei einer Sonderzuständigkeit bei speziellen Oberlandesgerichten erreichen,“ so Dr. Rieger. Im Übrigen bliebe es beim bisherigen Verfahren, das heißt, wenn der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Wiederaufnahme bejaht, hat das zuständige Landgericht die neue Hauptverhandlung durchzuführen. „Unter rechtspolitischen Gesichtspunkten wäre dies ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im ganzen Bundesgebiet,“ ist Dr. Rieger überzeugt und betont: „Auch in zeitlicher Hinsicht würde eine Verbesserung eintreten, da eine Instanz abschließend in einem Verfahren über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme entscheidet.“ Da hierfür der Bundesgesetzgeber zuständig ist, will Dr. Rieger als Mitglied des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag darauf hinwirken, dass Bayern über den Bundesrat eine Initiative in dieser Richtung startet.

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