Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Joachim Wolbergs wegen seiner Verurteilungen in zwei Korruptionsprozessen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist der Weg frei für eine Neuauflage des ersten Verfahrens.
Bauträger Volker Tretzel erklärt, dass Regensburgs Ex-OB Joachim Wolbergs von einem Strohmann-System zur Verschleierung von Wahlkampfzuwendungen wusste. Generell habe er gespendet, um sich „das Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters zu sichern. Ob der das begriffen habe, wisse er nicht.
Der frühere Oberbürgermeister und jetzige Brücke-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Joachim Wolbergs, gab heute gemeinsam mit seinem Anwalt Peter Witting bekannt, vors Bundesverfassungsgericht gezogen zu sein. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rechtskräftigen Schuldsprüche in seinen beiden Korruptionsverfahren am Landgericht Regensburg und die durch den BGH im November 2021 aufgehobenen Freisprüche. Der Ex-OB denkt nicht ans Aufgeben.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
Der BGH hat entschieden. Das erste Urteil gegen Joachim Wolbergs wird weitgehend aufgehoben. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit ist hingegen rechtskräftig. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Ein ausführlicher Bericht folgt morgen.
Joachim Wolbergs verbreitete im Mai 2020 in einer Facebook-Videobotschaft falsche Tatsachen über den freien Journalisten Hubertus Wiendl. Nach einem heutigen Urteil des Amtsgerichts Regensburg muss er diese Aussagen nun löschen.
Trotz Freisprüchen in mehreren Anklagepunkten ist das Urteil der fünften Strafkammer für Joachim Wolbergs nach den Worten seines Verteidigers „niederschmetternd“. Das Gericht verurteilt ihn wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, bescheinigt ihm persönliche Vorteile, eine Dienstpflichtverletzung und zweifelt mehrfach an seiner Glaubwürdigkeit.
Oft laut, manchmal wütend, meist aber resigniert gibt sich Joachim Wolbergs in seinem Schlusswort beim zweiten Korruptionsprozess. An eine vollständige Rehabilitierung glaubt er mittlerweile nicht mehr. Die Verurteilung im ersten Verfahren bleibe an ihm kleben. Der Ex-Oberbürgermeister fordert als ein persönliches Fazit die Abschaffung von Parteispenden.
Strafverteidiger Peter Wittting fordert im Korruptionsprozess einen Freispruch für Joachim Wolbergs in allen Anklagepunkten. Zumindest solle das Gericht den „Irrtumsgedanken“ in Betracht ziehen. Der Rechtsanwalt appelliert, den Menschen Wolbergs zu sehen. Dieser sei „keiner der Politiker, die man landläufig kennt“.
Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nutzt sein Plädoyer am Dienstag dafür, um mit den Vorwürfen des Angeklagten Joachim Wolbergs abzurechnen. Er spricht von nie erlebtem Hass, „maßloser Selbstüberschätzung“ und davon, dass der Ex-OB das Prinzip von Ursache und Wirkung verkenne. Am Ende aber schlägt Kastenmeier auch versöhnliche Töne an.
Eine letzte Zeugin, letzte vorgespielte Telefonate, heftige Vorwürfe des Angeklagten und mehrere Streitgespräche mit der Staatsanwaltschaft prägen den 28. Tag im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs. Am Dienstag kommender Woche sollen die Plädoyers beginnen. „Sie haben mein Leben zerstört“. Er habe sein Erbe verloren. Und seinen Beruf. „Und morgen kann ich wieder in der Zeitung […]
Wegen der Corona-Pandemie wurden zwei Verhandlungstermine in dieser Woche abgesetzt. Frühestens weitergehen wird es am 4. Mai. Die Unterbrechung könnte aber auch rund drei Monate dauern.
Der Regensburger Sonderweg von Wahlleiter Dr. Walter Boeckh bei der Auszählung der Stichwahl – das ausschließlich von städtischen Mitarbeitern ausgezählte Ergebnis kam erst am späten Dienstagnachmittag – hat Folgen. Wie die Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz am heutigen 1. April mitteilt wird die Wahl nach einer Beschwerde des Regensburger CSU-Chefs Michael Lehner für ungültig erklärt.
Die neuen Stadträte und der Vorstand des Brücke-Vereins um Joachim Wolbergs sprechen sich für die Wahl seiner früheren Parteifreundin am 29. März aus. Es gibt auch einen Vorschlag zur AfD.
Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht.
„Praktische Einflussmöglichkeit“: Zu der Frage ob Joachim Wolbergs diese als Dritter Bürgermeister hatte oder nicht, will sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess demnächst positionieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft vertreten dazu eine gegenteilige Auffassung. Das Thema könnte das Verfahren deutlich in die Länge ziehen.
Zu einem Schlagabtausch um die zeitliche Planung kam es am 23. Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs. Das Gericht bat „vorsorglich“ um Terminvorschläge für Juni und Juli. Da platzte Wolbergs und seinem Verteidiger der Kragen.
Wahlkampfzeit ist Podiumsdiskussionenzeit. So auch am Mittwochabend im Degginger. Dort hatte das Forum Kreativwirtschaft die acht OB-Kandidatinnen und Kandidaten der Stadtratsfraktionen geladen. Thema: Kultur- und Kreativwirtschaft. Am Ende können nicht alle die 200 Anwesenden überzeugen.
Das Gericht will sich den Ton, den Joachim Wolbergs bisweilen anschlägt, nicht länger bieten lassen und hat ihm nun unmissverständlich Ordnungsmaßnahmen angedroht. Derweil bestätigt ein Zeuge, dass das „Immobilien Zentrum Regensburg“ 30.000 Euro an Wahlkampfkosten über eine Scheinrechnung bezahlt hat. Wolbergs räumt einen Fehler ein – und fordert im Gegenzug Ermittlungen gegen andere Parteien und Medien.