21 Dez2009
Fall Eisenberg: „Ergebnisorientierte Ermittlungen”
„Bislang haben wir die Staatsanwaltschaft als Partner bei der Aufklärung gesehen. Das ist jetzt vorbei.” Rechtsanwalt Andreas Tronicsek macht aus seinem Ärger über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall Tennessee Eisenberg keinen Hehl.
Die Staatsanwaltschaft kommt – nach knapp sieben Monaten Ermittlungsdauer – zu dem Ergebnis, dass „kein genügender Anlass” bestehe, die beiden Polizeibeamten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Die umfangreichen Ermittlungen hätten ergeben, dass der Schusswaffeneinsatz durch die Polizisten aufgrund von Nothilfe beziehungsweise Notwehr „geboten und damit gerechtfertigt” gewesen sei. Dieses Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft am Montagvormittag in einer ausführlichen Presseerklärung begründet.
Rechtsanwalt Helmut von Kietzell hatte diese Entscheidung bereits am Vormittag als „wenig überraschend” bezeichnet. Immerhin habe die Staatsanwaltschaft bereits wenige Tage nach den Schüssen von einer Notwehrsituation gesprochen, so Kietzell zum Bayerischen Rundfunk.
Sein Anwaltskollege Tronicsek spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft damit die einseitig „ergebnisorientierten Ermittlungen” des Landeskriminalamts einfach fortgesetzt habe. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft bezeichnet er gegenüber unserer Redaktion als „nicht stichhaltig”.
Bereits beim ersten Lesen sind Tronicsek mehrere Punkte aufgefallen.
Erste Schüsse: Notwehr oder nicht?
Während in der Erklärung der Staatsanwaltschaft davon die Rede ist, dass die ersten beiden Schüsse auf Eisenberg abgegeben wurden, weil dieser einen Beamten „aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ohne weiteres sofort mit dem Messer hätte erreichen können”, zieht Tronicsek insbesondere aus der Tatrekonstruktion ganz andere Schlüsse. Eisenberg sei zu diesem Zeitpunkt „eindeutig” auf der Treppe gestanden, „so weit weg von den Beamten, dass es keine akute Bedrohung” gab; damit auch keine Notwehr- bzw. Nothilfesituation.
Eine plötzlich entdeckter Warnschuss?
Für bemerkenswert hält Troniscek die Tatsache, dass in der Erklärung der Staatsanwaltschaft von einem „Warnschuss” gesprochen wird. „Das ist völlig neu.” In keiner Zeugenaussage sei davon die Rede gewesen, „nicht einmal auf direkte Nachfrage”. Ein Schuss, der in die Wand ging, sei nun plötzlich von der Staatsanwaltschaft „als Warnschuss deklariert” worden. Auch sei es fragwürdig, von einem Warnschuss zu sprechen, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass die 16 Schüsse – beide Beamten feuerten ihre Magazine leer – binnen 30 Sekunden abgegeben worden seien.
Einseitige Darstellung des zweiten Schützen?
Bei der Bewertung des Beamten, der die vier letzten – tödlichen – Schüsse abgegeben hat, wiederhole die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen die Erklärung von dessen Rechtsanwalt, erklärt Tronicsek. „Diese Einlassung lässt sich aber nicht mit allen Zeugenaussagen in Einklang bringen.” In der Erklärung der Staatsanwaltschaft ist davon die Rede, dass der Beamte die vier Schüsse bei geschlossener Eingangstür im Rücken abgegeben habe. Dem widerspreche die Zeugenaussage des Beamten, der zuvor von Eisenberg bedroht wurde und dann – am Schützen vorbei – durch die offene Eingangstür fliehen konnte. „Er hat angegeben, Tennessee Eisenberg fallen gesehen zu haben. Das geht nur, wenn die Türe offen war, als geschossen wurde”, so Tronicsek.
Das seien nur einige von mehreren Ungereimtheiten, die Tronicsek und seine Kollegen darin bestärken, nun Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einzulegen.
All zu viel Hoffnung, dass diese Beschwerde erfolgreich sein wird, hegt Tronicsek nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens mit dem Generalstaatsanwalt abgestimmt war, vermutlich auch mit dem Ministerium.”
Dennoch ist diese Beschwerde notwendig. Erst wenn sie abgewiesen ist, kann ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg eingeleitet werden. Bis es so weit ist, dürfte etwa ein halbes Jahr vergehen.
In einer ersten Reaktion spricht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von einem „klaren Ergebnis” der Staatsanwaltschaft. Auch Herrmann hatte sich bereits vor Abschluss der Ermittlungen auf Notwehr festgelegt. Die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag hat dagegen die Ankündigung der Anwälte, gegen die Einstellung Beschwerde einzulegen, begrüßt. „Angesichts des berechtigterweise großen öffentlichen Interesses an dem Fall Eisenberg ist eine gerichtliche Entscheidung besser geeignet, den Rechtsfrieden wieder herzustellen als die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft“, so der rechtspolitische Sprecher Franz Schindler.
Manfred Veits
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Gegen rechtswidrige Schüsse ist Notwehr immer zulässig! Keine Schnellschüsse bitte!
Folgt man Tronicseks Auffassung, wonach die ersten beiden Schüsse nicht in Notwehr abgegeben wurden, dann bedingt dies folgende zwingende Schlussfolgerungen:
1. Dann waren diese beiden Schüsse jedenfalls rechtswidrig.
2. Gegen diesen polizeilichen Angriff (nichts anderes stellen diese beiden Schüsse aus Sicht von T.E. dar) war Notwehr durch den später Getöteten zulässig.
Zu dieser rechtlicher Konstellation gibt es obergerichtliche Rechtssprechung.
Im Übrigen:
Man muss sich die Einstellungsverfügung der StA in Ruhe durchlesen und -denken. Und vor allem darauf untersuchen, was – im Hinblick auf das rechtliche Prüfungsschema – von der StA alles weggelassen, nicht erörtert etc. wurde.
Schnellschüsse – auch auf dieser Website – schaden nur allen Beteiligten und Betroffenen.
erdengel
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> „Angesichts des berechtigterweise großen öffentlichen > Interesses an dem Fall Eisenberg ist eine
> gerichtliche Entscheidung besser geeignet, den
> Rechtsfrieden wieder herzustellen als die Einstellung
> des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft“
die margit wild hatte ja wenn ich das richtig verstanden hab schon ultragroße angst dem populismusvorwurf der csu-fraktion ausgesetzt zu sein. “das ist jetzt euer ding” und nein, moralische unterstützung gibts nicht (abgesehen davon, dass das anliegen der letzten demo natürlich gerechtfertigtt sei).
die csu samt der durchwanderten justiz vehohnt uns also und die anderen sind zu feige,zu machtbesessen, um POLITISCH stellung zu nehmen. aha. wozu einen richter, wenn die StA schon vorführt, wie das in bayern läuft?!
Querleser
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Glänzende Analyse in der taz:
http://tinyurl.com/yjzswb5
Manfred Veits
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Dazu
http://www.forum-recht-online.de/hp/0701_behrens-steinke.html
eduard buchinger
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an @all and @RA Manfred Veits ;-(
#Schnellschüsse – auch auf dieser Website – schaden nur allen Beteiligten und Betroffenen.#
Verehrter Herr Veits,
nach fast 8 Monaten der vermeintlich ergebnislosen Ermittlungen durch eine intonierte StA werden hier, weder auf dieser Website noch durch andere Beteiligte “Schnellschüsse” in welcher Art auch immer,
abgegeben!
Vielmehr geht ss jetzt darum, das durchaus erwartete Ergebnis und Verhalten der StA Regensburg zu analysieren, um ggf. bei etwaigen nachweislichen Fehlverhalten dieser “Behörde”, schnell und zielführend (Anklage bzw. Klageerzwingung) adäquat “erheben zu lassen!” Dazu wäre auch Ihre Mithilfe nicht unbedeutend!!!
Das ein Solches niemals mit einen LOSTA Günther Ruckdäschel und Konsorten, trotz berechtigtem öffentlichen Interesse, funktionieren würde, war wohl den meisten hier auf dieser Website vom Anfang an klar, oder?
Lieber Herr Veits, es geht eben im “Fall Eisenberg” um zu viel, es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Regensburger Polizeikräfte.
So ist die angewandte Taktik der Regensburger StA, die sich unberechtigterweise als Beschützer der beiden
Schützen und der hiesigen Polizei aufmandelt,
jetzt im Nachhinein wohl vorerst voll aufgegangen.
Quasi ist deren “Plan aufgegangen, allerdings zum vermeintlichen Nachgteil des Tennessee Eisenberg und seiner lieben Angehörigen!
Denen, ich und Ina hier trotzdem ein ruhiges und gesegnetes Weihnachten 2009 aus vollem Herzen wünschen!
…noch ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, Amnesty und der Europäische Gerichtshof für MENSCHENRECHTE, quasi im Gegenzug der BR Ministerpräsident werden von meiner Wenigkeit umgehend über diese Regensburger JUSTIZ-SCHANDE in Kenntnis gesetzt!
Eduard Johannes Buchinger ;-)
Tweets die Regensburg Digital » Fall Eisenberg: „Ergebnisorientierte Ermittlungen” erwähnt -- Topsy.com
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[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Stefan Aigner, Dominik Angstwurm erwähnt. Dominik Angstwurm sagte: kritisches Hinterfragen der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung im Fall #Eisenberg http://tr.im/IfZO #rechtstaat #regensburg […]
victor lustig
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ich frage mich was bei der bayerischen polizei los ist…
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/458/497760/text/
Logos
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*„Bislang haben wir die Staatsanwaltschaft als Partner bei der Aufklärung gesehen. *
Der war gut.
Logos
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+ich frage mich was bei der bayerischen polizei los ist…*
Bist du sicher, wegen eines Einzelfalls gleich von der “bayerischen Polizei” sprechen zu müssen?
elyz
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Was mich an diesem Fall neben dem mindestens fragwürdigen Vorgehen der Polizei wundert, ist das Verhalten der Journalisten. In Überregionalen Zeitungen/Internetseiten beschränkt sich die Berichterstattung meist auf DPA-Meldungen, die wiederum von Pressemeldungen der einen oder anderen Seite abschreiben. Auch hier besteht ein Großteil der Berichterstattung in der Widergabe von fremden Veröffentlichungen.
Dabei wäre viel mehr Recherche gefragt.
In meinen Augen sind zum Beispiel noch folgende Fragen offen:
In welchen Bereichen unterscheiden sich die Gutachten des LKA von denen der von der Familie beauftragten Gutachter?
Ist neben der Pressemitteilung auch der Abschlussbericht einsehbar, um die Folgerungen der StA nachzuvollziehen?
Wer sind die 39 Zeugen die befragt wurden? Wie konnten sie das Geschehen im Haus verfolgen, in dem sich zum Tatzeitpunkt neben Eisenberg nur Polizisten aufhielten?
Das sind nur wenige der noch offenen Fragen, die wohl auch mit ein bisschen Recherche beantwortet werden könnten.
deejay12345
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@eduard buchinger
zitat “vermeintlich ergebnislosen Ermittlungen” – ich sehe den bericht nicht als ergebnislos. da haben einige leute dran gearbeitet, nicht nur ein staatsanwalt der das ganze präsentiert, sondern das bka, lka, verschiedene gutachter und ermittler. werfen sie diesen allen vor unfähig zu sein weil ein anwalt sich hinstellt und sagt: so kann es nicht gewesen sein???
es wird alles erklärt was wir hier seit wochen diskutieren. sogar das messer ist präsentiert worden, dna spuren am schlagstock sichergestellt, pfefferspray einsatz bestätigt usw. alles was hier permanent in frage gestellt wurde ist entkräftet… ist es nicht eher so, dass das ergebnis nicht so ist wie es sich einige gerne vorgestellt hätten?
die anwälte erzählen uns die ganze zeit, dass es nicht so gewesen ist. es wird aber kein ansatz geliefert der diese these belegt.
...
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/11/498306/text/
Basti
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Wieso äußert sich eigentlich die FDP, die selbsternannte “Partei der Bürgerrechte”, nicht zu dem Fall?
rechtsanwalt richter
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Die Einstellung durch die StA war zu erwarten. Richtig ist sie allerdings meiner Meinung nach nicht.
Selbstverständlich ist die Stellungnahme nachvollziehbar. Fraglich ist aber, ob die StA nicht Ihre Kompetenzen überschreitet und aus Gründen der Rechtstaatlichkeit verpflichtet war, Anklage zu erheben.
Zu den Fakten:
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet. Totschlag ist eine Straftat. Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden. Jeder wird einsehen, dass die Beantwortung dieser Frage im vorliegenden Fall durchaus heikel ist. Das Eis, auf das sich die StA begibt scheint jedenfalls relativ dünn zu sein und Ungereimtheiten sind nicht von der Hand zu weisen. Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.
Auch in einem zweiten Punkt sind Zweifel durchaus angebracht. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte, dass es sich um Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, stellt sich die Frage, wann deren Grenze überschritten ist. Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander. Derjenige, der in Notwehr handelt, aber die Grenzen dieses Rechts überschreitet, macht sich strafbar.
So kann man zwar Verständnis für das Verhalten der Beamten aufbringen. Dieses Verständnis schließt mit ein, dass bei der täglichen Arbeit Fehler gemacht werden. Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen. So ensteht jedenfalls der Eindruck, als müsse sich der Staat selbst schützen.
Insofern kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine öffentliche Strafverhandlung mit offenem Ausgang die beste Werbung für unseren Rechtstaat gewesen wäre. Dabei ist es egal, wie man zu dem Vorfall steht.
Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.
Hagen
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*es wird alles erklärt was wir hier seit wochen diskutieren. sogar das messer ist präsentiert worden, dna spuren am schlagstock sichergestellt, pfefferspray einsatz bestätigt usw. alles was hier permanent in frage gestellt wurde ist entkräftet…*
*die anwälte erzählen uns die ganze zeit, dass es nicht so gewesen ist. es wird aber kein ansatz geliefert der diese these belegt.*
Das der Anwalt seine Schiene weiterfährt, überrascht nicht wirklich. Der versucht das Geld, daß er kostet zu rechtfertigen. Ich erwarte auch nicht unbedingt, daß die Verschwörungstheoretiker von ihrem Unsinn ablassen.
So am Rande
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Die Staatsanwaltschaft hat nur die Erwartungen erfüllt, die LKA (Gutachten), BKA (auch ein Gutachten) und Polizei (viele Zeugen) in sie gesetzt haben. Das Gutachten des Privatgutachters wird nur auszugsweise, wo es passt, zitiert, ansonsten werden widersprüchliche Zeugenaussagen und Gutachter ergebnisse weg gelassen. Weil Herr Ruckdäschel viel zu früh das Maul aufgerissen und “Notwehr, Notwehr” gebrüllt hat, bleiben dann eben viele Zweifel. Insofern sollte ein Richter, der auf jede3n Fall unabhängiger ist als eine Staatsanwaltschaft mit der Bewertung der Fakten, Zeugenaussagen und Indizien betraut werden.
Falls das Notwehr war, bleibt aber auch, dass Polizisten zu schlecht ausgebildet, um zu acht jemand mit einem Messer zu entwaffnen. Und dann müssen ganz woanders Köpfe rollen.
Hagen
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+Zu den Fakten:
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet.+
Nein, das ist gerade kein Fakt, daß Eisenberg “vorsätzlich” getötet worden ist.
++Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden.++
Der Begriff “Tat” ist hier nicht angebracht (wenngleich vom Verfasser vielleicht gewählt, um eine Verbindung zum Begriff “Straftat” herzustellen). Richtig ist, daß eine (im übrigen gründliche) Untersuchung ergeben hat, daß das Verhalten der Polizeibeamten strafrechtlich nicht zu beanstanden ist.
+++Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.+++
Nein, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, daß keine Straftat vorliegt, dann ist es ihr auch verwehrt, Anklage zu erheben. Unabhängig davon ist zu bedenken, daß die beteiligten Polizeibeamten bislang (und wie sich jetzt herausgestellt hat zu Unrecht!) einer massiven Straftat verdächtigt waren.
+++Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander.+++
Es mag ja viele Meinungen geben. Relevant ist hier die Beurteilung durch die hierfür berufene Stelle. Und die aht festgestellt, daß kein strafrechtlich relevantes Verhalten, eben auch keine Notwehrüberschreitung, vorliegt.
+++Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen.+++
Die Polizeibeamten haben unter strafrechtlichen Aspekten eben keine “Fehler” begangen.
+Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.+
Das ist richtig.
blauer Tintenklecks
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Eine kleine Literaturempfehlung:
http://www.amazon.de/Das-Lexikon-Verschw%C3%B6rungstheorien-Verschw%C3%B6rungen-Geheimb%C3%BCnde/dp/3492240240
eduard buchinger
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an @all und @deejay12345
Regelverstöße mit gravierenden Folgen für die
Geschädigten, angefangen von einen irregulären
Hand-Furßballtor in der WM Quali, bis zu den tödlichen Schüssen aus
Polizeidienstpistolen, werden in unserem “Wertesystem” wohl derzeit nicht mehr geahndet!
Insbesondere wenn die mutmaßlichen Täter keine Folgen mehr befürchten müssen, weil es sich bei diesen um Porminente, Privellegierte wie u.a. auch Staatsdiener wie Polizisten oder höher gestellte Persönlichkeiten handelt, drückt dann schon mal “notgedrungen” eine Behörde oder entschöeidungsbefugte Stelle,
wie u.a. die StA, … ein Auge zu!”…
Solches ungleichbehndelndes Verhalten spottet
den Artikel 3 des Grundgesetzes “Gleichheitsgurndsatz” und gefährdet den Rechtstaat bzw. das, dass davon hier im sogen. Fall Eisenberg noch übrig blieb, nachhaltig!!!
Sicher ist hier aber auch, dass der sogenannte kleine Mann stets, mitunter hart bestaft wird!
Angenommen es wäre am 30.04.09 in der Schwandorferstr. ein Polizist zu Schaden gekommen, keiner der bisher drei beteiligten StA, quasi: Vom Ruckdäschel bis zum Zach Edgar
hätte jemals eine Eintsellung gewagt, dass muß
bedenklch stimmen.
Vielmehr hat sich bei den Verursachern die Meinung eingeschlichen: “Probierens wir einfach mal, es wird ja eh nichts passieren!”….
Wenn zudem eine StA noch dazu hilft, ist es mehr als bedenklich, weil diese sich dann als “Herrin
für das: Für und wieder – einesr möglichen Anklage vor einem ordentlichen Deutschen Gericht, aufspielt!”…
Solches ist dann eben nicht
mehr die rechtstaatliche Aufgabe dieser entscheidungsbefugten Stelle, auch hier der Staatsanwaltschaft in Regensburg!
Nur noch die Zivilcourage der Bürgerschaft kann
diesem Memen Spiel der Nachahmung unterstützt
durch folgenreiche Fehlentscheidungen der hiesigen StA ein Ende setzen!
Trotzdem ein frohes Fest ;-(
Aktenzeichen XY
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Trickreich ist Franz Schindlers Stellungnahme „Wenn sie (die Staatsanwaltschaft) nach Auswertung von 13 Gutachten, 38 Zeugenvernehmungen und einer neunstündigen Tatrekonstruktion zu dem Ergebnis gelangt, dass der tödliche Schusswaffeneinsatz gegen Tennessee Eisenberg durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, könne man dieses Ermittlungsergebnis nicht als vorschnell und voreingenommen abtun.“ Ja wenn! Zum Kern des Ergebnisses gelangte die StA wie der CSU-Innenminister jedoch bekanntlich vor umfassender Ermittlung.
Querleser
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Interview mit einem der Rechtsanwälte:
http://www.jungewelt.de/2009/12-23/047.php
Hagen
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*Interview mit einem der Rechtsanwälte:*
Man darf dem Rechtsanwalt dieses unbedingte Verharren auf dem damals eingenommenen Standpunkt, trotz der nunmehr bekanntgegebenen Ergebnisse nicht vorwerfen. Dafür bekommt er sein Geld.
Aktenzeichen XY
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rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu. Einige weitere Aspekte:
(1) Musste die Einsatzzentrale und jeder Beamte vor Ort nicht wissen, dass bei einem, der Selbsttötung angekündigt hat, laute Befehle wie „Messer weg!“ eher Gefahren für alle gewaltig erhöhen, als verringern? Sind solche Gefahrsteigerungen rechtlich Tatbeiträge?
(2) Warum erhöhte die Einsatzzentrale Stress, statt für ruhiges Vorgehen zu sorgen und etwa einen diensttuenden Psychologen von nahen Bezirksklinikum anzufordern.
(3) Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?
(4) Im Kampfsport gilt ein Angriff von hinten als unsportlich, weil er bei geringem Risiko besonders chancenreich ist. Welcher Beamte versäumte vor dem 1. Schuss solchen Angriff auf E. von hinten oder von der messerabgewandten Seite? Hätte E. z.B. nicht von hinten mit gezieltem Tritt zu Fall gebracht werden oder der Messerarm von hinten verdreht werden oder der rechte Oberarm massiv mit Schlagstock getroffen werden können?
(5) Versäumten vor und nach den ersten Schüssen die Schützen zumindest, sich in Schussposition auf den (rechten) Messerarm zu bringen? Geringe Risiken schwerer Verletzung des bedrängten Kollegen und mässige Risiken für die bloße „körperliche Unversehrtheit“ erforderten keine voreiligen, ungeeignet gezielten Schüsse (linker Arm, linkes Knie). Ob sie verhältnismäßig waren, wog die StA nicht erkennbar ab; auch nicht, ob sie die Gefahr steigerten.
(6) Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.
Lucas
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*rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu.*
Das ist selbstverständlich dein gutes Recht.
Nur, die Staatsanwaltschaft hat geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten nicht vorwerfbar ist (Notwehr/Nothilfe).
Alle deine Fragen, mit denen versuchst eine Straftat der zu Hilfe gerufenen Polizisten zu konstruieren, sind deshalb müßig.
Übrigens dazu:
“(3) Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?”
das hat sie
Und hierzu:
“Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.”
ist anzumerken, daß du mit deinem “Verdacht” ein wenig spät dran bis. Das hat die Staatsanwaltschaft schon geprüft und verworfen (siehe oben)
Kanzlei Hoenig Info » Blog Archive » Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Hinterbliebenen
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[…] Regensburg-Digital ist die Stellungnahme der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen zu lesen: […] Anwaltskollege […]
Aktenzeichen XY
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Keine Argumente, keine Belege oder ständiges Wiederkäuen kennzeichnen Versuche, das Forum kaputtzumüllen unter welchen Pseudonymen auch immer.
Die 6 Aspekte stehen für beispielhaft für Vieles, was die lange Erklärung der StA nicht hätte offen lassen sollen und was die zuständigen Anwälte dem Gericht zur Klageerzwingung vorlegen können.
Hat der voreingenommene Innenminister Einfluss auf die Karriere dieses Richters?
Sternenfee
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@lucas
lies doch die Berichte richtig…
die Haustür musste offen sein, wenn ein Polizist Tennessee falles sah. Oder sind vielleicht diese Polizisten die Zombies, die durch Wände sehen können?
Lucas
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In Kennntis aller Umstände haben die Juristen der zuständige Behörde ffestgestellt, daß den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe gemacht werden können.
Also diese Kiste ist bis auf Weiteres erledigt.