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Eisenberg: Ohne Not?

IMG_0982Die beiden Polizisten, die auf den Studenten Tennessee Eisenberg geschossen haben, geraten aus der Sicht der Rechtsanwälte der Familie immer mehr unter Druck. Wie der Bayerische Rundfunk seit Dienstag meldet, sieht Rechtsanwalt Andreas Tronicsek nach der Rekonstruktion der Tat bereits für die ersten beiden Schüsse, die auf Eisenberg abgegeben wurden, keine Nothilfesituation gegeben. Das sei eine wesentliche Erkenntnis aus der Rekonstruktion, so Troniscek zum BR. Auch für die letzten vier – tödlichen – Schüsse sei keine Notwehrsituation erkennbar, so Tronicsek. Der Schütze hätte einfach das Haus verlassen müssen, so Tronicsek zum BR. Tronicsek geht davon aus, dass gegen die beiden Schützen Anklage erhoben werden muss. Damit hat sich nach der Tatrekonstruktion insbesondere die Position des ersten Schützen verschlechtert. Bislang waren nur die letzten vier Schüsse – sie haben Tennessee Eisenberg getötet – im Fokus der Diskussion. Nun steht auch über den ersten beiden Schüssen, die bislang als Nothilfe galten, ein dickes Fragezeichen. Mit diesen Schüssen wurde der Kugelhagel eröffnet; insgesamt wurde 16 Mal geschossen, zwölf Kugeln trafen. Ein interessantes Detail wurde ebenfalls vom BR vermeldet: Oberstaatsanwalt Edgar Zach, der seit sieben Monaten federführend für die Ermittlungen zuständig ist, erschien zur Tatrekonstruktion in Begleitung eines weiteren Oberstaatsanwalts. Wollte man dem Chefemittler einen Unterstützer zur Seite stellen? Wenn ja, weshalb?

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Kommentare (54)

  • gifthaferl

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    @ deejay12345

    Das bin ich allerdings, denn ich habe das, was Sie sich hier alles zusammen phantasieren NICHT gelesen.

    Belegen sie halt all das, Sie haben es ja angeblich nur aus Zeitungen.

    Was alles in der Zeitung steht wäre allerdings noch lange kein “g’richtsmaßiger” Beweis.
    Aber ich will Sie nicht mit solchen Feinheiten verwirren, denn das stand ja nicht mal drin – in denen, die ich las.

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  • Karl

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    Irgendwie stellt sich mir die Frage, wie ein Mensch unter Adrenalin schmerzen erträgt. Kann mir sehr gut vorstellen (Anmerkung “Meine Meinung”) das eine Person unter diesem einfluß (Rausch) mehr aushält als die “genannten” ersten 2-3 Treffer die als tödlich eingestuft wurden. Anfangs waren es ja die letzten 4. Habe leider keinen Großvater mehr, der aus dem Weltkrieg erzählen kann.—- Auf der anderen Seite sind natürlich 16 Schuß kein Pappenstiel. “Rambo kann neidisch werden” (achtung als Gag gemeint). Ggf ging den Beamten scheinbar das Zielwasser aus. Zuallerletzt ist es sehr bemerkenswert die Reihenfolge der Einschläge so genau rekonstruieren zu können. So oder So für beide Seiten Dumm gelaufen und leider für einen tödlich. Lassen wir die Sachverständigen das endgültige Resümee herausfinden.

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  • Manfred Veits

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    Fragen nach

    1. der Existenz des Messers und
    2. der eigenen(!) Notwehrhandlung Tennessee Eisenbergs

    zu 1.:

    Hat der Orttermin das behauptete Messer, seine Existenz, Typus, Größe, Klingenlänge etc. hervorgebracht – hat es überhaupt JEMAND gesehen, zumindest ein Bild davon, wurde es von der StA in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgeführt – oder werden wir hier alle vorgeführt?

    Die Behauptung einer Notwehrlage der Polizisten durch die StA und den Herrn Innenminister bedeutete denknotwendiger Weise einen Angriff oder einen unmittelbar bevorstehenden Angriff durch Eisenberg – nach Aussagen der StA MIT einem Messer. Das Messer wäre demnach TATWAFFE gewesen.

    Hätte es nicht ordnungsgemäßer Öffentlichkeitsarbeit iSd einschlägigen Regeln entsprochen, diese – geheimnisvolle – TATWAFFE bereits bei der ersten Pressekonferenz zu offenbaren, auf den Tisch zu legen?

    Wer hat sich damit belast- und beweisbar beschäftigt und kann nachvollziehbare und verständliche Ausführungen tätigen?

    zu 2.:

    Darüber hinaus: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen RECHTSWIDRIGEN Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden …

    Die Betonung liegt auf “RECHTSWIDRIGEN” Angriff.

    Falls es so war, wie jetzt aktuell von den RAe der Familie Eisenberg vorgetragen, dass bereits die ersten beiden Schüsse nicht(!) in einer Notwehrlage abgegeben wurden, dann waren diese den Studenten verletztenden Schüsse rechtswidrig, mithin ein rechtswidriger Angriff, mit der – bisher kaum diskutierten Folge – dass Eisenberg hiergegen(!) erforderliche Verteidigungshandlungen als zulässige Notwehr ergreifen durfte (Niemand muss untätig seine Körperverletzung duldend ertragen!!). Eine zulässige Notwehrhandlung Eisenbergs, auch ein evt. Versuch, bereits angeschossen sich selbst vor weiteren Verletzungen zu schützen, kann aber nicht gleichzeitig ein “rechtswidriger Angriff” zum Nachteil der Beamten sein.

    Ich gehe davon aus, dass die erfahrenen RAe diese Konstellationen bedenken, denn damit würde sich das Argument, die Polizisten(!) hätten in Notwehr gehandelt, zusätzlich als nicht haltbar, vielleicht sogar als Schutzbehauptung darstellen.

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  • Gelber Luftballon

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    es ist nicht relevant,wie hier die Rechtlage von Forenbesuchern dargestellt wird. dies gilt auch für den Beitrag von Veits um 8:01 Uhr.

    entscheidend ist, wie das Gericht den Sachverhalt beurteilt.

    Dessen Entscheidung bleibt abzuwarten.

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  • Gelber Luftballon

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    *. der eigenen(!) Notwehrhandlung Tennessee Eisenbergs*

    Oh Mann, wie kann man nur auf solche Gedanken kommen :(

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  • hans

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    @Gelber Luftballon
    Wer in der Lage ist zu denken, der muß auf diese Gedanken kommen!

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  • thorsten graf

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    @hans

    Dann hat herr eisenberg aber nicht lange nachgedacht…

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  • hans

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    @Thorsten Graf
    Der junge Mann wurde von der Polizei getötet und kann sich nicht mehr gegen Ihre Angriffe und Behauptungen verteidigen. Finden Sie das in Ordnung? Die Polizisten können sogar noch von Ihrem Recht zur Verweigerung der Aussage Gebrauch machen. Für mich sind Sie mit Ihren Anspielungen auf den getöteten jungen Mann einfach nur ein feiger Heckenschütze!

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  • gifthaferl

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    “es ist nicht relevant,wie hier die Rechtlage von Forenbesuchern dargestellt wird. dies gilt auch für den Beitrag von Veits um 8:01 Uhr.”
    Von Gelber Luftballon

    Richtig!
    Und für Ihre Darstellungen und die anderer gilt das ebenso!
    Da müssen sie keinen einzigen Beitrag extra erwähnen!

    “entscheidend ist, wie das Gericht den Sachverhalt beurteilt.
    Dessen Entscheidung bleibt abzuwarten.”

    JA!
    Dahin – vor ein Gericht nämlich – muss dieser Fall aber erst noch!
    Da isser nämlich immer noch nicht!

    Darum geht es hier den meisten, falls Sie das immer noch nicht verstanden haben sollten.

    Und es sah bisher doch so aus, als solle dieser Fall genau dahin, wohin er in einem Rechtsstaat nun mal gehört – VOR GERICHT nämlich – eben nicht kommen.
    Ist das nicht verwunderlich?

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  • Sternenfee

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    Qmarkus
    Sie haben Recht: Wir müssen vor Menschen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen geschützt werden; also weg mit den Polizisten, die hier auf jeden Fall falsch reagiert haben!
    Die These, daß sich Eisenberg nach den ersten Schüßen gegen die Polizei verteidigt hat, ist durchaus denkbar. Oder, wer würde freiwillig seine Verteidgung aufgeben, wenn der Angreifer mit Waffen auf einen zielt bzw. diese schon gegen ihn verwendet hat?
    Ansonsten ist es in diesem Forum, bei bestimmten Personen immer wieder dasselbe. sie sind wie der Sta.; suchen immer wieder nach neuen Erklärungen, wenn etwas bewiesen wird. Und wenn´s daran hapert, versuchen sie Familie und Anwälte zu diskreditieren. Und wenn das nicht reicht, werden alle andersdenkenden Forumbesucher beleidigt.

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  • deejay12345

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    @sternenfee

    jetzt haben sie sich verraten: sie waren dabei! und das halten sie die ganze zeit zurück… sowas.

    zitat: “Wir müssen vor Menschen, von denen erhebliche Gefahren ausgehen geschützt werden; also weg mit den Polizisten, die hier auf jeden Fall falsch reagiert haben!”

    falls sie nicht dabei gewesen sind, hier meine frage: was ist wenn die polizisten richtig reagiert haben und wir vor eisenberg geschützt werden mussten???

    wenn sie nochmal sagen, sie vorverurteilen niemand, zitiere ich ihren post. lassen sie die umstände halt von leuten klären die ahnung davon haben. was soll so ein spruch “weg mit polizisten”?

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  • eduard buchinger

    |

    an @all und @Manfred Veits

    ## Wie der Bayerische Rundfunk seit Dienstag meldet, sieht Rechtsanwalt Andreas Tronicsek nach der Rekonstruktion der Tat bereits für die ersten beiden Schüsse, die auf Eisenberg abgegeben wurden, keine Nothilfesituation gegeben. Das sei eine wesentliche Erkenntnis aus der Rekonstruktion, so Troniscek zum BR ##

    Es steht “verdammt viel auf dem Spiel!”, für
    unsere hart erkämpfte Demokratie und Rechtstaatlichkeit hier in Bayern/Regensburg, und die CSU Staats- bzw. Stadt Regierung,
    v i e l e i c h t zu viel??

    Könnte eigentlich, der weisungsgebundene und gehorsame LOSTA Günther Ruckdäschel einem womöglichen Totschlag im Amt, durch die beiden
    Schützen, anklagen? Oder dürfte er einen Solchen (Totschlag) womöglich gar nicht anklagen…?
    Zwei Ministerien stehen hinter dem LOSTA (MERK und HERRMANN CSU) bzw. im “Genick desselben!”
    Und, die (CSU) will ja hier, – weiter regieren, nach
    dem Motto: WAS im CSU-BAYERN nicht sein dürfte, DASS kann auch (Schlußfolgerung) “SO”
    nicht sein!

    Auch das Ablenkungsmanöver mit OSTA Edgar Zach,
    der seit sieben Monaten (angeblich) hier ermittel, hilft dem Chefermittler Ruckdäschel,
    h i e r , wohl nicht mehr weiter.
    Herr Günther Ruckdäschel muß “Farbe bekennen”,
    bitte aber n i c h t die seines Parteibuches,
    sonnst wäre die Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit in Regensburg wohl n i c h t mehr auf dem P r ü f s t a n d, NEIN dann
    vielmehr “im Eimer!” ;-)

    Beste Grüße!, an @all, Manfred Veits und die
    tapferen Angehörigen mit Freunden

    P.S. …wir werden das unsere zur Aufklärung mitbeitragen!

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  • Markus

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    *sieht Rechtsanwalt Andreas Tronicsek nach der Rekonstruktion der Tat bereits für die ersten beiden Schüsse, die auf Eisenberg abgegeben wurden, keine Nothilfesituation gegeben*

    Es verwundert nicht wirklich, daß der rechtliche Vertreter der Familie Eisenberg zu dem vom Auftraggeber gewünschten Ergebnis kommt.

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  • gifthaferl

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    Dafür verwundert es umso mehr, dass einige hier bei 8:1 vom “subjektiven Empfinden” der 8 her eine Notwehrsituation als praktisch zwingend ansehen, und 2 Magazine leer ballern als einzige und angemessenen Möglichkeit mit der Situation fertig zu werden.

    Wenn man bedenkt, dass es meistens ja nur 2:1 steht, so im polizeilichen Alltag, oder sogar 2:2 bei häuslicher Gewalt etwa, diese zudem nicht selten ausgeübt wird mit allerlei dem Haushalt entnommenen Waffen……………

    Ein nahezu unerklärliches Wunder, dass es da meistens keine Toten gibt – jedenfalls nicht durch die Polizei………….

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  • Markus

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    @gifthaferl

    Die Polizei wurde von einem Bürger, den Eisenberg mit dem Tode bedroht hatte, zu Hilfe gerufen. Die eingesetzten Polizisten hatten also die Erwartung auf einen bewaffneten und und gewaltbereiten Störer zu treffen. Von daher war es angezeigt, nicht nur eine Zweierstreife einzusetzen Als sie am Geschehensort eintrafen, fanden sie auch tatsächlich einen bewaffneten Störer vor. Vor diesem Hintergrund handelt es sich alles andere, als um einen “alltäglichen” Einsatz.

    Der Rest ist bekannt. Eisenberg leistete den Aufforderungen zur Ablage seiner Waffe keine Folge und griff seinerseits die Polizisten an. Dieser Umstand, nämlich alleine und nur mit einem Messer bewaffnet acht Polizisten anzugreifen und von diesen Angriffen auch nicht nach den Schüssen auf die Beine abzulassen, korrespondiert mit den den angaben der Familie, wonach sich Eisenberg in einer “Lebenskrise” befunden habe.

    Vermutlich wird darin Einvernehmen bestehen, dass das Verhalten des Eisenberg nicht “alltäglich” war. Was ihn letztlich zu seinem Handeln bewogen hat, darüber kann man letztlich nur spekulieren.

    Vor dem Hintergrund der Schilderungen derer, die ihn offenbar näher kannten, war sein Verhalten absolut ungewöhnlich. Möglicherweise war er krankheitsbedingt nicht in der Lage rationale Entscheidungen zu treffen.

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  • eduard buchinger

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    an @Markus, @Manfred Veits and @all!

    # Die Polizei wurde von einem Bürger, den Eisenberg mit dem Tode bedroht hatte, zu Hilfe gerufen #

    …auch ich bzw. wir als unbescholtene Bürger, haben die hiesige Polizei schon “zu Hilfe gerufen!”, allerdings kam die erst gar nicht!
    Womöglich weil wir vor Ort, in der für uns zuständigen Polizeidienststelle, wo wir um Hilfe baten,
    nicht bereit waren, unsere geschützte Handynummer “für evtl. Rückfragen”, herauszugeben!

    Nochmals zu “deinem Bürger der a n g e b l i c h von Tennessee Eisenberg mit dem Tode bedroht wurde!”, jener “Bürger hatte a n g e b l i c h eine Drogenproblematik!”…,
    …und @Markus Sie/Du weist wohl, dass es auch
    dadurch zu W a h r n e h m u n g s v e r z e r r u n g e n kommen kann!
    Ich/wir hoffen, dass das auch die Entscheidungsbefugte Stelle solches angebliches würdigt, wenn nicht
    wird sicher nachgebessert!

    In diesem Sinne, und hoffentlich mußt Du niemals “die Polizei zu Hilfe rufen!”…

    Beste Grüße an alle, @und Manfred Veits :-)

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  • Markus

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    Nettes Beispiel, allerdings für einen ganz anderen Fall.

    Beim Fall “Eisenberg” handelt es sich nicht um konkurrierende Zuhälter, sondern um Vertreter des mit dem Gewaltmonopol ausgestatteten Staates, die einen rechtswidrigen Angriff abwehrten.

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  • gifthaferl

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    Da sind Sie sicher, Markus?

    So sicher, wie darüber, dass es im verlinkten Fall um konkurrierende Zuhälter geht?

    Tja……………. :-s

    Erklären Sie mir doch bitte mal GG Artikel 20, Absatz 3 insbesondere.

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  • pessimist I

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    Wie wäre es wenn man die Strasse in der Eisenberg lebte,wohnte und erschossen wurde einfach mal in Tennessee Eisenbergstrasse umtaufen würde .
    Nur so mal prophylaktisch, dass nichts in Vergessenheit gerät ?

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  • Markus

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    *wenn man die Strasse in der Eisenberg lebte,wohnte und erschossen wurde einfach mal in Tennessee Eisenbergstrasse umtaufen würde*

    Da gibt es Regeln und Zuständigkeiten. Und unabhängig davon gibt es auch noch betroffene Bürger, die das nicht möchten.

    Kurzum: eine Schnapsidee

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  • Hannes Wagner

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    Im Fall “Eisenberg” stelle ich mir immer wieder die Frage: Wieso schießen Polizisten 12mal auf einen jungen Mann?

    Argumente wie “schießwütig” usw. führen da wohl nicht zum richtigen Ziel. Warum sollte sich ein (oder sogar mehrere) Polizist(en) daran “aufgeilen” einen Menschen zu erschießen?

    Ich stelle mir viel mehr die Frage, wie das Deeskalationstraining der bayrischen Polizei aussieht? Wurden bayerische Polizisten auf solche Situationen vorbereitet? Wurden ähnliche Situationen regelmäßig trainiert? Wie sehen die kommunikativen Fähigkeiten der Beamten aus? Gibt es hierzu professionelle Schulungen?

    Ich befürchte, dass die damals anwesenden Beamten gnadenlos mit der Situation überfordert waren und sich >>in letzter Konsequenz<< nicht anders zu helfen wussten.

    Eine Rechtfertigung für den Tod von Tennessee Eisenberg soll das definitiv nicht sein – hier muss Aufklärung betrieben werden. NUR: viel breiter, als bis zum jetzigen Zeitpunkt.

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  • Markus

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    *ch stelle mir viel mehr die Frage, wie das Deeskalationstraining der bayrischen Polizei aussieht? Wurden bayerische Polizisten auf solche Situationen vorbereitet? Wurden ähnliche Situationen regelmäßig trainiert? Wie sehen die kommunikativen Fähigkeiten der Beamten aus? Gibt es hierzu professionelle Schulungen?*

    Das ist ein grundsätzliches Problem und sollte grundsätzlich diskutiert werden.

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  • Gelber Luftballon

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    *Wieso schießen Polizisten 12mal auf einen jungen Mann?*

    Soweit bekannt, hat der junge Mann seinen Mitbewohner mit dem Messer bedroht und verfolgt, woraufhin dieser die Polizei anrief und um Schutz vor dem jungen Mann bat.
    Beim Eintreffen der Polizei trat ihr dieser bewaffnet entgegen. Der mehrfachen Aufforderung die Waffe weg zu legen leistete er keine Folge. Stattdessen griff er die Polizeibeamten an und ließ sich auch durch Schüsse in die Beine nicht davon abhalten.

    Zur Zahl der Schüsse istzu sagen, dass die Polizeibeamten zunächst versucht hatten ihn durch Schüsse in die Beine zu stoppen. Dies blieb leider vergeblich und der junge Mann ließ nicht von seinem Angriff ab.
    Hätten die Angegriffenen sofort auf vitale Bereiche (Kopf, Herz) gezielt, wäre der Angriff mit wesentlich weniger Schüssen unterbunden worden. Aus Gründen der Verhältnismäigkeit der Mittel war jedoch erst zu versuchen, den Angriff des jungen Mannes mit geringeren Schäden zu unterbinden.

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  • hans

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    “Beim Eintreffen der Polizei trat ihr dieser bewaffnet entgegen.”

    War es nicht so, dass die Polizisten in den Wohnraum des getöteten jungen Mannes eingedrungen sind?

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  • hans

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    @gelber luftballon
    “Stattdessen griff er die Polizeibeamten an..”

    Ach so war das! Und wo haben Sie etwas von einem Angriff gelesen? In welcher Zeugenaussage war das enthalten? Oder ist das nur eine Ihrer Spekulationen, streuen Sie wieder Sand?

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  • Markus

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    @gifthaferl
    Danke für den sehr interessanten und erhellenden Link. Ich habe mir die Mühe gemacht, einige Passagen daraus zu entnehmen:

    “Sie weiß nicht, wieso ihr Freund an jenem Morgen ein Messer in der Hand hielt…”

    “Tennessees Mitbewohner …..sei im Gang der Wohnung auf Tennessee getroffen. Der habe ein Messer in der rechten Hand gehalten und gesagt, er werde ihn jetzt umbringen. Nur ein Stich, dann werde er sich selbst töten. Daraufhin hätten die beiden gekämpft. Irgendwie habe er sich aus dem Haus retten können, sagte der Mitbewohner. Nur mit kurzer Hose und T-Shirt bekleidet lief er an diesem kalten Aprilmorgen in ein Sonnenstudio und rief von dort die Polizei. (…)”

    Demnach dürften der Umstand, dass Eisenberg über eine Waffe verfügte (Messer)uns seinen Mitbewohner damit gedroht hat, diesen mit dem Messer zu töten, nicht mehr bestritten werden.

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  • eduard buchinger

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    an @all

    # Für all jene, die im Nebel stochern …

    http://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/sr/2009/1119/01_Bordellbesitzer.pdf #

    Hallo verehrter Manfred Veits, die brutale Tat
    eines aggressiven Polizisten, und das sich daraus
    ergebende Ermittlungsverfahren gegen ihm (OSTA “Totschlag im Amt!”)und seine Kollegen, die angeblich “nichts geshen und gehört haben wollen!”…(OSTA wegen “Strafvereitelung im Amt!”)ist eine wohl erschreckende und hoffentlich wachrüttelnde Parallele zum Regensburger FAll!
    Da spielen Einige “Lieber Gott und Schicksalsengel!”…
    “Herr über Leben und Tod”!

    Allerdings mit dem Unterschied, dass die zuständige Oberstaatsanwältin, im Gegensatz
    zu LOSTA Ruckdäschel, wie vorbez. ermittelt und anklagt!

    P.S. Zur Ergänzung vorbez. “Halbgötter im Amt”,
    der Regensburger OB Hans Schaidinger ist
    (glaublich) heute, wieder einmal, in seiner Funktion als Vorstand der LB Bayern, angezeigt worden. Mal schauen was die Münchener Staatsanwaltschaft dazu sagt …?”

    Beste Grüße Eduard Johannes Buchinger ;-)

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  • hans

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    Hallo Markus??
    Die Freundin sagte, dass Sie nicht wisse wie es gewesen sei! Niemand aus dem Umfeld des getöteten jungen Mannes konnte sich den angeblichen Ablauf der Geschehnisse erklären oder vorstellen wie es dazu kommen konnte. Wie der Notruf und die Aussage des Mitbewohners genau lautet und ob diese überhaupt glaubhaft ist bleibt fraglich. Warum wird denn die angebliche “Tatwaffe” das Messer nicht zur Aufklärung präsentiert?

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  • Markus

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    *Warum wird denn die angebliche “Tatwaffe” das Messer nicht zur Aufklärung präsentiert?*

    Bald wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie ein Strafverfahren eröffnen wird, oder nicht. Dann wird auch die von mehreren (!) Zeugen angesprochene Tatwaffe gewürdigt werden. Bis dahin wirst du dich gedulden müssen.

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  • Aktenzeichen XY

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    @Markus am 08. Dez 2009, 07:00 Uhr “…sollte grundsätzlich diskutiert werden”
    Das tragen Sie doch dazu bei. Oder wissen Sie gar nichts darüber?

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  • Markus

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    @ XY

    geh du voran.Du hast die größten Stiefel an.
    Wenn dir das Thema wichtig ist, dann sag, was du zu sagen hast.

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  • Eduard Buchinger

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    an @Markus und @all…

    Hi Markus, ganz einfach: *Warum wird denn die angebliche “Tatwaffe” das Messer nicht zur Aufklärung präsentiert?*, es gab eine solche angebliche “Tatwaff”, lt. LOSTA in den ersten
    Pressemitteilungen, “ein langes Küchenmesser”, als solches, “SO” niemals, dass vermute ich als
    Rechtslaie und aber Kenner der CSU-Chefermittlerstrategen!

    Es muß jetzt Anklage erhoben werden, egal ob nun vom ehrenwerten OSTA Edgar Zach, oder vom integeren (=bisher *unversehrten!”…) LOSTA Günther Ruckdäschel!
    Wenn’s die Beiden nicht machen wollen, also eine Anklage wegen des Verdachtes auf Totschlag im Amt, dann wird’s sicher ein anderer tun! Da gibt es Generalstaatsanwälte, eine Bundesanwaltschaft mit einem Generalbundesanwalt: Weist schon Markus, der zur Zeit gegen den Oberst Klein, wegen dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt!”…, ermittelt!
    Genau dieses kann auch dem LOSTA Günther Ruckdäschel passieren, wenn er die traurige Angelegenheit “zur Seite schiebt, bzw. das Ermittlungsverfahren niederschlägt!
    Und wenn ich’s selbst anzeigen müsste, ich werd’s wirklich tun, wenn der Ruckdäschel, es weiter so treibt bzw. betreibt!!!

    Beste Grüße an @Markus and @all rechtschaffende und rechtgläubige User!

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  • Gelber Luftballon

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    **Warum wird denn die angebliche “Tatwaffe” das Messer nicht zur Aufklärung präsentiert?*

    Die Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Dabei wird dann auch das von Eisenberg geführte Messer angesprochen werden.

    *Es muß jetzt Anklage erhoben werden*

    Ob Anklage erhoben wird oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Diese Entscheidung steht kurz bevor, wurde aber noch nicht getroffen. Wie forenbesucher darüber denken, spielt bei der anstehenden Entscheidung keine Rolle, Nebenbei bemerkt – es gibt auch Forenbesucher, die nicht der Meinung sind, es müsse Anklage erhoben werden.

    *eine Anklage wegen des Verdachtes auf Totschlag im Amt*
    **kann auch dem LOSTA Günther Ruckdäschel passieren, wenn er ….das Ermittlungsverfahren niederschlägt!

    versteh ich das richtig. Hier zieht jemand im Zusammenhang mit dem Vorfall “Eisenberg” ernsthaft eine Anklage gegen einen Staatsanwalt weg “Todschlag im Amt” in Betracht?

    Oh sancta simplicitas.

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  • hans

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    also gelber luftballon
    Sie streuen schon wieder Sand und wenn Sie lesen könnten dann könnten Sie auch was kommentieren.
    Aber das ist halt Ihre Art und Weise der “Aufklärungsarbeit”.

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  • Gelber Luftballon

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    * wenn Sie lesen könnten dann könnten …*

    Sie meinen, ich wäre des Lesens nicht mächtig. Naka, laß ich Sie in dem glauben.

    Ich lege keinen Wert auf persönliche Auseinandersetzungen. Da werde ich Sie alleine lassen.

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  • hans

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    Da muß ich Sie enttäuschen, persönliche Auseinandersetzungen wird es nicht geben, zum Glück kenne ich Sie nicht persönlich.
    Aber wenn Sie hier Unsinn schreiben oder falsch aus dem Zusammenhang wiedergeben dann werde ich Sie weiter gerne darauf hinweisen.

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  • Sternenfee

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    @Markus
    warum gehen Sie davon aus, daß der Mitbewohner in einem Normalzustand war? Es kann auch gut möglich sein, daß er unter Rauschmitteln stand oder in einem psychischen Ausnahmezustand war. Ich bin mir sicher, daß die Anwälte diesen Herren untersuchen lassen werden. Ich hoffe dann für ihn, daß er polizeitechnisch gesehen noch nie aufgefallen ist.

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  • hans

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    Ja, es ist schon sehr merkwürdig, dass man dem getöteten jungen Mann ausgehend von gewissen Stellen gerne nachträglich “postum” eine psychische Störung unterschieben möchte, der kann sich ja nicht mehr wehren. Weshalb werden denn die tatsächlich lebenden Akteure nicht einer psychischen Untersuchung unterzogen? Mir fallen da einige Beteiligte ein: der Mitbewohner, die schießenden Beamten, der Oberstaatsanwalt…
    Vielleicht hatte einer der Schützen bereits traumatische Erlebnisse aus einem Auslandseinsatz mitgebracht, oder woher kommt diese niedrige Hemmschwelle zum Einsatz der Schusswaffe?

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