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Kindisch sein verboten?

„Andere Zeiten, andere Sitten”, ist eine Meldung im Bericht der Polizeiinspektion II übertitelt. Andere Sitten scheinen tatsächlich zu herrschen: Obwohl sie sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, will die Regensburger Polizei vier 20jährigen die Kosten eines Polizeieinsatzes aufbrummen. Die jungen Männer hatten laut Polizeibericht in der Nacht auf Sonntag, kurz nach Mitternacht, vor einem Haus in der Marienbader Straße „herumgealbert” und sich gegenseitig zu Boden geschubst. Eine aufmerksame Anwohnerin deutete das als Schlägerei und rief die Polizei. Zwei Streifenwagen wurden „aus einer aktuellen Großlage herausgelöst” (Polizeibericht) und fuhren mit Blaulicht und Sirene zum „Tatort”. Dort stellte sich (glücklicherweise) schnell heraus: falscher Alarm. Anstelle einer Schlägerei handelte es sich um etwas raue Spiele unter Heranwachsenden. „Offenbar fehlt den 20jährigen die Reife und Einsichtsfähigkeit zu der Erkenntnis, dass in der Öffentlichkeit für gewöhnlich aggressive Verhaltensweisen als echte Aggression wahrgenommen werden”, heißt es nun im Polizeibericht. Und weiter: „Es wird geprüft, ob den Kämpen die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden können.” Kindisch zu sein, ist offenbar ab sofort verboten. Das sind tatsächlich neue Sitten! Ob der Ordnungsdienst dazu beiträgt, die Polizei zu entlasten und derartige – offenbar aus Verärgerung geborene – Forderungen zu vermeiden? Vielleicht gibt’s aber auch bald einen Bußgeldkatalog für nicht strafbare, aber teure Verhaltensweisen, wer weiß. (Ent)spannende Lektüre! Nachtrag: Tatsächlich Not am Mann war, ebenfalls in der Nacht von Samstag auf Sonntag, in der Alten Mälzerei. Eine Gruppe von etwa 30 Randalierern hat sich in der Nacht zum Sonntag in der Alten Mälzerei in Regensburg verbarrikdadiert. Zuvor hatten sie, dem Polizeibericht zufolge, Gegenstände vor dem Haus angezündet und eine Polizeistreife mit Flaschen beworfen. Als Verstärkung für die Beamten anrückte, zog sich die Gruppe in die Mälze zurück und attackierten die Polizei mit Stühlen, Flaschen und Feuerlöschern. Nur fünf Personen wurden festgenommen. Nachtrag II: Ein Alkohlverbot ist bereits jetzt durchsetzbar: Am Freitagabend stoppte die Regensburger Polizei ein Zechgelage auf dem Gehweg in der Friedenstraße. Sieben Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren wurden beim Trinken von der Polizei gestört. Sie erhielten einen Platzverweis und werden angezeigt.

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Kommentare (16)

  • Joachim Datko

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    Zu “Vielleicht gibt’s aber auch bald einen Bußgeldkatalog für nicht strafbare, aber teure Verhaltensweisen, wer weiß.”
    ===
    Wir werden alle mit den Kosten für einen Ordnungsdienst belastet. Zum einen über Ordnungsgelder, zum anderen über Abgaben und Steuern. Das Leben wird teurer, die “Arbeitsplätze” werden noch mehr belastet. Und eines Tages verabschieden sich weitere Arbeitsplätze ins Ausland.
    Bleiben werden uns Bauern, Priester, Ordnungsdienst, usw.

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  • Simader

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    Weiß irgendwer bereits mehr, was das für eine “Gruppe” war, die sich da in der alten Mälze so daneben benommen hat? Also welches Umfeld?

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  • Theodor Rieh

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    “Vielleicht gibt’s aber auch bald einen Bußgeldkatalog für nicht strafbare, aber teure Verhaltensweisen, wer weiß.”

    Das mit dem “nicht strafbar” ist so klar wieder nicht, es gibt immerhin die Straftatbestände “Grober Unfug” und “Vortäuschen einer Straftat”.

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  • torschtl

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    also darf ich ab sofort keine weghalbe mehr trinken? armes regensburg!

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  • Waldorf

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    Es ist doch allenthalben zu lesen, wie sehr die Anwohner, insbesondere in der Altstadt, durch alkoholisierte Randalierer ih ihrer Nachrruhe gestört werden. Ich könnte mir vorstellen, daß die betroffenen Anwohner eine andere Ansicht, als die hier postenden Kritiker, haben.

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  • bert

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    @waldorf

    leider ging’s aber nicht um eine anzeige wegen ruhestörung. und wenn es die nicht gibt, ist das einfach nur willkür.

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  • Fabian Michl

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    @ Theodor Rieh:
    Der “grobe Unfug” (§ 360 StGB a. F.) wurde (glücklicherweise) i. R. d. Strafrechtsreform von 1975 aus dem StGB genommen. Inzwischen ist auf solche Fälle der § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) anwendbar, der aber restriktiv auszulegen ist und hier wohl kaum einschlägig.
    Auch das Vortäuschen einer Straftat erscheint hier zweifelhaft.
    Ob dagegen aus Sicht der Polizisten eine Straftat vorlag (und darauf kommt’s ja bei der Gefahrenabwehr an), vermag man anhand des Berichts kaum zu sagen, es liegt aber Nahe.
    Strafbar ist das Ganze jedenfalls nicht. Die kostenrechtliche Bewertung hingegen ist eine andere Frage.

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  • grace

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    Lügen wird (in Singapur, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Singapur) bei Nachweisbarkeit mit hohen Strafen ähnlich wie Betrug geahndet (2.000 bis 10.000 SGD).

    Zusätzlich kann der Strafbestand auch Prügel mit dem Rohrstock zur Folge haben.

    Üblicherweise liegen die Strafen bei der sog. „Lügerei“ bei 3–8 Schlägen.

    Kann man das nicht bei uns für Politiker einführen? Und dann öffentlich vollziehen?

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  • Roswita Hallhuber

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    @grace “Kann man das nicht bei uns für Politiker einführen? Und dann öffentlich vollziehen?”

    Da müsste man ja noch mehr Beamte (“Prügelpagen”) einstellen. Und wer zahlt denen dann die Frühpension, wenn der Tennisarm erst mal chronisch geworden ist??

    Herrn Datko würde das gar nicht gefallen.

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  • F. Harold

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    @ Fabian Michl:
    Es kommt nicht darauf an, ob aus Sicht der Polizisten eine Straftat vorlage.
    Es kommt darauf an, ob aus Sicht der Polizisten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorlag.

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  • Fabian Michl

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    Richtig; und eine Straftat ist ja unstreitig eine solche (neben vielen anderen Vorkommnissen).

    Aber, zugegeben, etwas unpräzise von mir formuliert.

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  • Absolut richtig

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    Roswitaleinchen redet nicht mehr mit mir? Ob sie wohl den Rohrstock für den bösen Absolut herrichtet, wegen “Roswita ärgern in einer Gruppe über 5 Personen”

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  • Roswita Hallhuber

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    @Absi

    Ich bin erleichtert. Ich dachte schon, das mit uns Süssen sei zu Ende.

    Wenn Sie mein Held sein wollen, bitte kümmern Sie sich um den Rohrstock, Sie Schlimmer!

    Ich könnte Sie dann problemlos verprügeln.

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  • Absolut richtig

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    Liebstes Roswitaleinchen,

    Wie groß soll denn der Rohrstock sein? Welche Farbe soll er haben?

    Auf weitere “verbale” “Abstrafungen” hier hoffe ich.

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