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Sparfuchs-Affäre: Wie viel Geld schuldet Schaidinger der CSU?

schaidinger2Gut zwei Stunden tagte der Regensburger CSU-Kreisvorstand am Montag im Hotel Bischofshof. Lediglich ein Thema stand bei der eilends einberufenen Dringlichkeitssitzung auf der Tagesordnung: Die Schulden von Bürgermeister Gerhard Weber und Oberbürgermeister Hans Schaidinger an die CSU. Mehrere Jahre sollen beide der Partei sowohl Mitglieds- wie auch Mandatsträgerbeiträge vorenthalten haben. Letztere machen den Löwenanteil der Außenstände aus.

Über die Höhe gibt es unterschiedliche Angaben. Sie schwanken (für beide zusammen) zwischen 11.000 und 5.000 Euro. Das scheint allerdings nur die Spitze des Eisbergs zu sein. Ein Ergebnis konnte der – gestern ansonsten wortkarge – CSU-Kreisvorsitzende Franz Rieger am Ende mitteilen: Mit Gerhard Weber gibt es eine Einigung. Sie soll am Dienstag offiziell bekannt gegeben werden. Weber wird wohl eine gewisse Summe nachbezahlen. Wie es um eine Einigung mit Hans Schaidinger steht, war nicht zu erfahren. Der Oberbürgermeister war just am Montag „krank“. Schaidingers Mitgliedsbeitrag dürfte sich jährlich um die 600 Euro bewegen.

Als Amtsträger wäre er laut CSU-Satzung zudem verpflichtet, monatlich 415 Euro Mandatsträgerbeitrag an die Partei abzuführen. Dieser Mandatsträgerbeitrag errechnet sich aus seinem Gehalt als Oberbürgermeister (Jahresbrutto: 103.877,31 Euro). Wie lange er sich geweigert hat, zu bezahlen, bleibt fraglich. Der Oberbürgermeister wollte eine entsprechende Anfrage unserer Online-Zeitung nicht beantworten. Ebensowenig gab er eine Stellungnahme zu den Gründen für die ausbleibenden Zahlungen ab. In einem offenen Brief spricht der CSU-Kreisvorsitzende Rieger von Beiträgen „in erheblichem Umfang”, die „weit über den Zeitraum von 2007″ zurück reichen sollen. Schaidinger selbst soll intern eine Vereinbarung mit Riegers Vorgänger als Kreisvorsitzendem, Peter Welnhofer, ins Feld geführt haben, derzufolge er geringere Abgaben an die Partei zahlen müsse als üblich. Laut dem Regensburger Wochenblatt gibt es dafür auch Zeugen.

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Welnhofer kann sich an eine solche Vereinbarung mit Schaidinger „nicht erinnern“. Von der CSU-Satzung wäre sie ohnehin nicht gedeckt. Sollte es eine solche Vereinbarung dennoch geben – Peter Welnhofer hatte schon häufiger mit Erinnerungslücken zu kämpfen – wäre allerdings Schaidingers Einwand Makulatur, demzufolge er keinen Verband unterstütze, „der uns bekämpft, wo er nur kann“. Mit Welnhofer hatte der Oberbürgermeister nie Probleme. Der damalige CSU-Kreisvorsitzende galt als schwach. Betrachtet man die Sache juristisch, kann sich der Oberbürgermeister beruhigt zurück lehnen: Die CSU-Satzung schreibt Mandatsträgerbeiträge vor. Allerdings gibt es dafür – im Gegensatz zu den Mitgliedsbeiträgen – keinerlei Rechtspflicht. Die Sparsamkeit des Oberbürgermeisters ist insofern allenfalls eine Peinlichkeit. Diese ist allerdings kein Geheimnis.

Unter Regensburger Geschäftsleuten und Honoratioren hat Schaidinger bereits seit längerem den Ruf, „besonders sparsam“ zu sein. Juristische Folgen hätte diese Sparsamkeit für Schaidinger nicht. Auch die politischen Konsequenzen dürften sich in Grenzen halten. Schaidinger wurde bereits zum Oberbürgermeister gewählt. Theoretisch könnte er auch seiner Partei den Rücken kehren, ohne dieses Amt zu verlieren. Und selbst wenn die Altersgrenze für Oberbürgermeister noch fallen sollte – derzeit läuft darüber eine Diskussion – und Schaidinger damit in fünf Jahren erneut Spitzenkandidat der CSU werden könnte, ist bereits heute klar: Die Mehrheit der Regensburger CSU steht längst nicht mehr hinter ihm.

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Kommentare (17)

  • Norbert Steiner, CSB

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    Unabhängig von Personen im Zusammenhang mit der derzeit lfd. Diskussion in Sachen Beiträge
    genügt ein kurzer Blick in die CSUSatzung:
    Nach § 6 Abs. 3 CSU-S. hat jedes Mitglied die Pflicht zur Zahlung.(D.h. Ausnahmen gibt es nicht!)
    Nach § 9 Abs.1 Ziff.1 CSU-S. ERLISCHT die Mitgliedschaft, wenn nach der 2. Mahnung keine Zahlung erfolgt.Hierbei gibt es noch kurze Erläuterungen über den Ablauf des Erlöschens.
    (d.h., dass das nicht zahlende Mitglied nicht mehr in der Partei ist. Schon gar nicht, dass dieses Mitglied passiv/aktiv wählen darf.)
    So, jetzt kann sich jeder daran erfreuen festzustellen, ob er seine PFLICHTEN gegenüber seiner Partei erfüllt hat. Für die ko. KV Versammlung sollte dieser Punkt besonders beachtet werden.
    Wir lernen, dass unser OB nicht mehr in der Partei ist.

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  • Johannes Mühlbauer

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    Ich erlaube mir dir Redaktion auf einen kleinen Fehler aufmerksam zu machen. So heißt es in dem obigen Artikel, dass es keine Rechtspflicht zur Entrichtung der Mandatsträgerbeiträge gäbe. Dies ist falsch.
    In der Beitragsordnung der CSU heißt es einduetig “… führen ab …”. Damit legt die Beitragordnung als Satzungsbestandteil dem Mitglied eine (vertragliche) Pflicht zur Abführung der Mandatsträgerbeiträge auf. Somit ist der Anspruch auch einklagbar. Entspannt zurücklehnen ist nicht.
    Es sei jedoch zugestanden, dass in anderen Parteien (z.B. der FDP) der Mandatsträgerbeitrag nur eine freiwillige Abgabe darstellt, also eine Rechtspflicht zur Abführung nicht besteht. So heißt es in der Beitragsordnung der FDP: “… sollen … einen regelmäßigen Mandatsträgerbeitrag in Höhe von 30% … entrichten.”
    In der CSU ist der Mandatsträgerbeitrag dahingegen zwar verhältnismäßig gering, jedoch verpflichtend

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  • Joachim Datko

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    Zu “Norbert Steiner, CSB am 10. Mrz 2009, 08:10, Johannes Mühlbauer am 10. Mrz 2009, 08:45”
    ===
    Meiner Ansicht nach ist es eine bodenlose Frechheit, in einer Parteisatzung festzulegen, dass von öffentlichen Gehältern, wie es die Bürgermeister-Gehälter sind, Abgaben an die Partei zu leisten sind.

    Ich kann vor der CSU nur warnen.

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  • Norbert Steiner, CSB

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    Schön, dass mich einige Bekannte in dieser Sache tel. um weitere Erläuterungen bitten.
    Herr Mühlbauer hat Recht; geschuldet sind auch die Mandatsbeiträge (lt. Beitragsordnung). Nicht geschuldet sind lediglich die sog.Listenbeiträge für die Stadtratswahl, wo zB. alle Listenmandate ( 1-10: 3000 Euro, 1-20: 2000 Euro etc.) “bewertet” sind. Aber auch hier wird ein Vertragsverhältnis vorliegen, sodass es möglich wäre, die einzelnen Beträge (nicht Beiträge!!) einzufordern.
    Um derartige Zahlungsrückstände künftig nicht entstehen zu lassen, schlage folgende Regelung vor: Bei allen Wahlveranstaltungen sollte in der Anwesenheitsliste die Rubrik (Beitragsrückstände ja/nein) vor der Unterschrift aufgeführt werden. Was glaubt Ihr, wie schnell die Beiträge sprudeln.

    Nach den Zeitungsinfos hat der OB nach zweimaliger Mahnung nicht gezahlt. Und da gilt
    § 9 Abs. 1 der Satzung: Er ist nicht mehr CSU Mitglied. q.e.d.

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  • Norbert Steiner, CSB

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    Sorry, ich muß mich erneut melden. Ich lese gerade, dass mit Gerhard Weber eine Abmachung getroffen wurde. Das geht nicht! Weil die Beitragordnung dies nicht zuläßt und die Kreisvorstandschaft hierüber nicht beschliessen kann. Denn von den Beiträgen (Mandat und Mitglied) sind Abführungen
    zu leisten. Ich kann doch nicht über Beträge, die dem Landesverband zustehen in Regensburg entscheiden.
    Bitte, lest doch die Satzung/Beitragsordnung der CSU durch.

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  • Johannes Mühlbauer

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    @ Datko:

    Ihre Meinung schön und Recht, aber haben Sie mal über die Konsequenzen nachgedacht????

    Wir leben in einer Parteiendemokratie, in welcher das Grundgesetz (Art. 21 GG) den Parteien die Aufgabe der politischen Willensbildung zuschreibt, sich der einzelne also ohne eine Partei im Hintergrund beispielsweise nicht um ein Bundestagsandat bemühen kann. Unabhängig davon, ob man dieses System für richtig hält oder nicht (mir wäre eine direktere Demokratie lieber) – so haben die Väter des Grundgesetzes damit den Staat verpflichtet, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Parteien zu sorgen, damit diese ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nachkommen können. Eine dieser Finanzierungssäulen ist § 27 Parteiengesetz, welcher die Mandatsträgerbeiträge ausdrücklich als Finanzierungsmöglichkeit vorsieht.

    Glücklicherweise wurde zur Finanzierung der Parteien und ihrer Arbeit ein solches System aufgestellt, welches sich am Erfolg der Partei orientiert. Hierzu gehört auch eine Abgabe derer, die in Folge des Erfolges der Partei ein Amt bekleiden. Oder glauben Sie Schaidinger wäre OB geworden, wenn er auf der Liste der “Biertrinkerpartei” kandidiert hätte???

    Bei einer anderen Konstruktion müsste der Staat aus den Mitteln aller Bürger die einzelne Partei deutlich stärker unterstützen, so dass Sie und ich auch in massivem Maße an der Finanzierung auch extremer Parteien beteiligt wäre. Fänden Sie das gut??? Ich nicht.

    Da ist es doch deutlich besser, wenn die Parteien maßgeblich von den eigenen Mitgliedern, die auch die jeweilige Überzeugung teilen, finanziert werden. Dies umso mehr, wenn Sie durch die APrtei in ein Amt gehoben wurden.

    Also, erst mal nachdenken und dann kritisieren. Möglicherweise ist dies auch der Grund dafür, dass viele Mitkommentatoren einen “Ignor-Datko”-Knopf fordern.

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  • Johannes Mühlbauer

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    @ Norbert Steiner, CSB:

    Ausweislich der MZ zahlt Weber alle rückständigen Beiträge seit Januar 2006 nach. Insoweit hätte der Kreisvorstand gar nicht mehr erreichen können, da Beitragsschulden aus früheren Jahren verjährt und somit nicht mehr durchsetzbar sind. Rieger hat sich also vollumfänglich durchgesetzt.

    Allerdings müsste man sich nun daran machen, gegenüber Weber verjährte Beitragsforderugnen gegenüber Welnhofer geltend zu machen. Da dieser die Einziehung von Beiträgen offentlichtlich von Beiträgen vernachlässigt hat, ist er seiner Pflicht zur Vermögensfürsoge gegenüber der Partei nicht nachgekommen. Insoweit wären Schadensersatzansprüch zu prüfen. Unter Umständen müsste sogar dessen Strafbarkeit wegen Untreue durch Unterlassen in Betracht gezogen werden.

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  • Inquisitor

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    -Verarschung pur-

    Geneigte Leserschaft, wie lange sollen wir uns eigentlich noch diese bodenlosen Unverschämtheiten seitens Schaidinger und Co gefallen lassen?(Stadtbau, Mitgliedsbeiträge,Mandatsbeiträge etc,etc). Der OB regiert als Sonnenkönig andere Meinungen sind und waren ihm schon immer egal!Er hat aus der Vergangenheit eben nichts dazugelernt gewissermaßen ein Unbelehrbarer!
    Gerhard Weber zahlt laut heutiger Pressemitteilung die Gelder nach, was aber hier seitens des Schaidingerblattes verschwiegen wird nur bis zur Verjährungsfrist!!!! Auf die Aussage des Oberbürgermeisters bin ich schon gespannt wie dieser sein Fehlverhalten kommentieren wird.
    Ich kann nur hoffen, daß sich bei der nächsten Kreisvertreterversammlung genügend Mitglieder finden ein Parteiausschlußverfahren gegen die zwei Herren zu beantragen.Schluß mit Spez`l und Vetternwirtschaft zum Wohle der Stadt Regensburg die unter diesen Eskapaden leider täglich mehr und mehr Schaden nimmt!
    Laßt uns ein Zeichen setzen!!!

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  • Ruhig Blut

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    Es nicht richtig, dass der OB keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hätte.

    Soweit es die Abmachung mit Welnhofer geben sollte,wäre der Tatbestand der gemeinschaftlichen Untreue erfüllt.

    Soweit es diese Abmachung aber nachweislich nicht geben sollte, hätte der OB einen astreinen Betrug versucht!

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  • Matthias Beth

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    Johannes Mühlbauer hat meiner Meinung nach Recht, Beitragsschulden verjähren, deshalb sind die Beiträge nur ab dem 01.01.2006 einzufordern für die CSU. Viel wichitger ist doch die Frage, wo war H. Schaidinger am Montagabend? Krank oder wollte er sich den Fragen des in seinen Augen inkompenten Kreisvorstandes nicht stellen? Nach dem er 2 Mahnungen erhalten hat, und die Rückstände offentsichtlich, gemäß CSU-Satzung nicht bezahlt worden sind, ist seine CSU-Mitgliedschaft erloschen! Viel Erfolg bei der Neubeantragung H. Schaidinger.

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  • Matthias Beth

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    Nachtrag und Ergänzung aus der SZ vom 13.05.2005:

    Der Kronjurist und die Schmierenkomödie
    Peter Welnhofer, Rechtsexperte der CSU, gibt in der Wahlfälschungsaffäre ein schlechtes Bild ab.
    Von Peter Fahrenholz

    Eigentlich hätte es ein spektakulärer Tag im Hohlmeier-Ausschuss werden sollen. Denn es sollte eine der Schlüsselfiguren der Münchner CSU-Affäre aussagen, der Landtagsabgeordnete Joachim Haedke. Das Münchner Amtsgericht hatte Haedke als Drahtzieher der Machenschaften um gefälschte Anträge und gekaufte Mitglieder eingestuft. Doch Haedke entschuldigte sich wegen Krankheit.

    „Das ist durchaus glaubhaft“, sagte der Ausschussvorsitzende Engelbert Kupka (CSU). Haedke habe Infusionen erhalten, erzählte Kupka. Während die Journalisten witzelten, wahrscheinlich handele es sich um ein Wahrheitsserum, forderte die SPD einen Sondertermin für Haedke. Er soll jetzt am 31. Mai vom Ausschuss vernommen werden.

    Welnhofer erscheint für Haedke

    Statt Haedke erschien der CSU-Abgeordnete Peter Welnhofer als Zeuge, für den sich Kupka eigens erhob, um ihn schon an der Tür per Handschlag zu begrüßen. Diese Höflichkeit hat durchaus Gründe, denn Welnhofer ist einer der Kronjuristen der CSU-Fraktion und gilt als Satzungspapst der Partei.

    Gut möglich, dass der strenge Welnhofer statt des umgänglichen Kupka den Untersuchungsausschuss hätte leiten müssen – wenn er nicht selbst eine Randfigur der Affäre wäre.

    Denn Welnhofer hat im Februar 2003 jene turbulente Sitzung des Ortsverbandes München-Perlach geleitet, für die Mitgliederanträge gefälscht und Mitglieder gekauft worden waren.

    “Beinahe geplatzt”

    Monika Hohlmeier habe ihn darum eigens gebeten, sagte Welnhofer. Als er mit den notariell beglaubigten Mitgliedsanträgen konfrontiert worden sei, sei er „sehr erstaunt“ gewesen, sagte Welnhofer.

    Für ihn sei das aber lediglich eine Maßnahme gewesen, um das Wahlrecht der neu aufgenommenen Mitglieder zu dokumentieren. Wenn ihm damals jemand von Fälschungen oder Mitgliederkäufen erzählt hätte, hätte er dies für eine „schlecht erfundene Schmierenkomödie gehalten“.

    Schwierig und voller Spannungen sei die Versammlung verlaufen, „sie wäre beinahe geplatzt“, sagte Welnhofer und ließ durchblicken, dass sie unter einem weniger erfahrenen Versammlungsleiter als ihm vielleicht auch geplatzt wäre.

    Rüffel für Welnhofer

    Die Grünen-Abgeordnete Margarethe Bause wies dann allerdings genüsslich darauf hin, dass das Gericht den Satzungspapst Welnhofer weit weniger rühmlich empfunden hat.

    „Der Zeuge Welnhofer hat sehr weitschweifig ausgesagt und war nur schwer auf einen Punkt oder eine präzise Antwort festzulegen“, las Bause aus der Urteilsbegründung vor. Das Gericht sei „betroffen“ darüber, dass ein ehemaliger Richter durch seine „unklaren und widersprüchlichen“ Äußerungen „nur weitere Zweifel produzierte“.

    Welnhofer reagierte sichtlich angesäuert auf diesen ungewöhnlichen Rüffel. Er sei „betroffen darüber, dass Gefühlsäußerungen Eingang in ein Urteil finden“, sagte er.

    (SZ vom 13.5.2005)

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  • Veits M.

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    Auswirkungen auf die OB-Wahl? Um INPUT wird gebeten.

    Die von mir im Herbst 2008 beim VG Regensburg eingereichte, auf Artikel 39 Absatz 2 Nummer 5 GLKrWG beruhende (Stichwort: Donaumarkt-Deal u.a.) Wahlanfechtung der OB-Stichwahl mag durch hier erörterten Tatbestände einen zusätzlichen INPUT erfahren.

    Zu fragen wäre, wie es sich aufgrund der Minderzahlungen durch Johann Schaidinger mit seiner CSU-Mitgliedschaft und seinem passiven(!) Wahlrecht bei seiner Aufstellung zum OB-Kandidaten seinerzeit im Kolpinghaus verhält?

    Berufene CSU-Satzungsspezialisten und Praktiker mit in Bezug zu nehmenden Gerichtsentscheidungen aus der
    regensburg-digital-community mögen daher ggf. meinem Gerichtsantrag auf Aufhebung der OB-Stichwahl ihre Unterstützung zuteil werden lassen – gerne auf dieser Website.

    Die Fragen lauten:

    1. Wann war die Kandidaten-Aufstellung im Kolpinghaus genau und wie offenbarte sich zu diesem Zeitpunkt die Säumigkeit des Herrn Schaidinger hinsichtlicher seiner – unzweideutigen? – Pflichten zur Entrichtung seiner Beiträge, Beträge einschließlich Mahnungen etc.?

    2. Hat eine so definitiv festgestellte Säumigkeit automatisch(!) – ohne dass es eines Beschlusses der Vorstandsschaft etc. bedurfte – zwingende Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft in der CSU?

    3. Wurde und konnte Johann Schaidinger wegen seiner Säumigkeit und den daran anzuknüpfenden Folgen 2006 rechtmäßiger OB-Kandidat werden?

    4. Falls nein: wie wirkt sich das auf die Zulassung des Wahlvorschlags (Art. 32 GLKrWG, insbesondere Absatz 4, Satz 4) aus?

    5. Könnten dergestalt eindeutig festgestellte Aufstellungsfehler zusätzlich zur Aufhebung der OB-Stichwahl führen?

    Viel Freude beim ernsthaften Diskutieren!

    M. Veits

    P.S.
    Hier geht es zum Wahlgesetz
    http://by.juris.de/by/gesamt/KomWG_BY_2006.htm

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  • CSU Mitglied

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    Ist schon erstaunlich, welch Unsinn hier verbreitet wird. Herr Steiner, der selbst über Jahre hinweg seine CSU Beiträge nicht bezahlt hat, weiß es besser, als er es hier zugibt. Die CSU-Mitgliedschaft geht erst verloren, wenn man zweimal gemahnt wurde und in der Mahnung auf die Folgen der weiteren Nichtzahlung hingewiesen wurde. Außerdem muss dann noch der Ortsverband informiert werden und dieser kann innerhalb von 2 Monaten dem Verlust der Mitgliedschaft widersprechen. Zuständig wäre der Ortsverband Stadtsüden. Glaubt jemand, dass der nicht widersprochen hätte, wenn man ihn informiert hätte? Also Herr Steiner, bitte bei der Wahrheit bleiben und nicht einfach wichtige Dinge weglassen. Dann hätte sich Herr Rechtsanwalt Veits auch seine unsinnigen Fragen sparen können.

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  • Veits M.

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    @ CSU-Mitglied und ALLE

    Fragen tragen zum Nachdenken und bestenfalls zur Aufklärung bei. Daher der altbekannte Satz: “Es gibt keine dummen Fragen”.

    Ihr Beitrag ist der beste Beleg. Leider lässt er vermissen, wie § 9 Absatz 2 der CSU-Satzung vollzogen wurde.

    Konkret:

    Wann erhielt der Vorsitzende des zuständigen
    CSU-Ortsverbands Kenntnis von der formgerechten(!) zweiten Mahnung des Mitglieds Johann Schaidinger?

    Da Sie sich hier als CSU-Mitglied ausgeben, wollen und können Sie sicherlich ergänzend zur Aufklärung der community beitragen. Frei nach dem Satz des OB anlässlich seiner Neujahrsrede, wo der davon sprach, dass Wahrheit mit Mut einhergehe.

    Sobald Ihre Antwort vorliegt, dürften sich von alleine weitere Fragen der community anschließen, die mit der Zeitspanne bis zur OB-Kandidatur-Versammlung im Kolpinghaus 2006 zusammenhängen.

    Besten Dank.

    Hier ist der LINK zur Satzung, damit sich alle, die mögen, einlesen können. Einschlägig sind die §§ 6, 8 und 9 .

    http://www.csu.de/dateien/partei/partei/satzung/080718_satzung.pdf

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  • Joachim Datko

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    Zu “Veits M. am 11. Mrz 2009, 16:53”

    Hallo Herr Veits,
    ich bin gegen Mandatsträger-Abgaben.

    Ist es nicht unstatthaft, öffentliche Gehälter von z.B. Bürgermeistern in einer Parteisatzung mit einer Abgabe zu belegen?

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  • CSU-Mitglied

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    Meines Wissens hat der dortige Ortsvorsitzende bis heute noch keine Mitteilung bekommen. Man liebt es seitens des Kreisvorstands neuerdings (genau seit 2 Jahren) nur über Pressemitteilungen mit anderen CSU-Mitgliedern zu kommunizieren.
    Das “dümmlich” nehme ich zurück und bitte um Entschuldigung.

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