27 Aug2008
Stadtbau: Martin Daut blitzt vor Gericht ab
Der Auflösungsvertrag zwischen Martin Daut der Stadtbau GmbH ist wirksam. Zu diesem Urteil kam am Mittwoch Vormittag die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Dr. Hans Rauch.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Bestechungsaffäre bei der Stadtbau, die Daut schließlich seinen Posten kostete. Eine Mitarbeiterin hatte Wohnungen gegen Bargeld oder Sachleistungen vergeben. Das Strafverfahren gegen sie wurde gegen Geldauflage (5.000 Euro) eingestellt. Unter anderem, weil sie geständig war. Von Martin Daut erhielt sie seinerzeit lediglich eine Abmahnung und eine geringfügige Gehaltskürzung in Höhe von 77 Euro. Wann der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtbau GmbH, Oberbürgermeister Hans Schaidinger, über alle Details informiert wurde – darüber gehen die Schilderungen bis heute auseinander. Fest steht, dass es – nachdem die Affäre Ende Dezember 2007 öffentlich geworden war – zu einem Auflösungsvertrag zwischen der Stadtbau und Daut kam, den dieser am 8. Januar unterzeichnete.
Später hat der 64jährige diesen Vertrag angefochten. Er sei zur Unterschrift massiv genötigt worden, so der ehemalige Geschäftsführer. Am 7. Januar sei er vor die Alternative gestellt worden, entweder den Vertrag zu unterzeichnen oder eine fristlose Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus sei ihm von Seiten der Stadt eine gerichtliche Auseinandersetzung in Aussicht gestellt worden, die sich zu einer Schlammschlacht auswachsen könne. Daut sieht darin eine „widerrechtliche Drohung“.
Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte Daut Ende Juli abgelehnt. Er wollte eine Entscheidung herbeiführen. Diese liegt nun vor. Am Mittwoch ist er mit seiner Klage in erster Instanz abgeblitzt: Der Vertrag ist wirksam, so der Vorsitzende Richter Dr. Rauch. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Tatbestand der Nötigung lägen nicht vor.
Daut sei ein erfahrener Geschäftsmann, für den Verträge mit bedeutendem Inhalt seit zehn Jahren tägliches Brot gewesen seien. Ein mögliche Kündigung sei – angesichts des großen Medienechos auf den Bestechungsskandal – nicht überraschend gekommen. Darüber hinaus habe er noch ausreichend Zeit gehabt, um über die Unterzeichnung des Vertrages nachzudenken. Am 7. Januar wurde Daut der Vertrag vorgelegt, er schlief eine Nacht darüber und unterschrieb.
Daut hatte bereits die Wirksamkeit des Aufsichtsratsbeschlusses in Zweifel gezogen. Die Ladungsfrist sei nicht eingehalten worden. Dagegen vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine kurzfristige Ladung in dringenden Fällen durchaus üblich ist.
Dauts Klage wurde folgerichtig abgewiesen. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Nun hat er einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht in Nürnberg einzulegen.