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Sallerner Regenbrücke: Bürgerbegehren scheitert vor Gericht

Nach gut dreistündiger Verhandlung war es raus: Das Verwaltungsgericht Regensburg folgt der Rechtsauffassung der Stadt Regensburg und sieht einen Bürgerentscheid für eine Einhausung der Osttangente und gegen die Sallerner Regenbrücke als nicht zulässig an.

Die doppelte Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass
1. die Stadt Regensburg auf den Bau der Sallerner Regenbrücke, so wie zur Zeit geplant, verzichtet
und
2. die geplante Ostumgehung von der B 16 bis zur Walhalla Allee nur dann gebaut wird, wenn sie im
Bereich der Wohnbebauung zum Schutz vor Lärm mit einer Einhausung (Vollabdeckung) versehen
wird?“

lasse nicht jedem Bürger das Recht auf eine möglichst freie Willensbekundung, so eine erste Begründung.

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Die Bürgerinitiativen LOS und „Verkehrsgerechtes Wohnkozept“ hatten für ihr Anliegen rund 7.000 Unterschriften gesammelt. Die Stadt Regensburg hatte das Bürgerbegehren abgelehnt. Zwei Fragestellungen seien hier unzulässigerweise miteinander verknüpft worden, so die Begründung. Die Bürgerinitiativen klagten und sind am Mittwoch vormittag damit vor Gericht abgeblitzt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung wollen die BIs nun prüfen lassen. Ersten Einschätzungen zufolge werden dafür ein paar Monate ins Land ziehen.

Von den im Stadtrat vertretenen Parteien haben als erstes die Grünen reagiert. Der Ball liege jetzt in zweierlei Hinsicht beim Stadtrat, so der Fraktionsvorsitzende Jürgen Mistol. „Zum einen haben viele Tausend Regensburger Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift dokumentiert, dass sie in Sachen Sallerner Brücke und Osttangente mit entscheiden wollen. Diesem Begehren müssen wir im Stadtrat gerecht werden“, lautet seine Forderung, sprich: ein Ratsbegehren soll her. Zum anderen stelle sich die Frage, so Mistol, „ob es im neuen Stadtrat überhaupt noch eine Mehrheit für den Bau der Sallerner Regenbrücke gibt. In dieser Frage wird es spätestens dann Klarheit geben, wenn wir nach der Sommerpause das Investitonsprogramm beraten werden.“

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CSU sieht vor, beide Baumaßnahmen umzusetzen, sollte der Bürgerentscheid nicht zugelassen werden: Dann „werden die vom Stadtrat beschlossenen Verfahren weitergeführt und die Ergebnisse umgesetzt, wobei die Ostumfahrung Priorität vor der Sallerner Regenbrücke hat“. Joachim Wolbergs hatte während des Wahlkampfs mehrfach für ein Ratsbegehren plädiert, dieses Versprechen aber auf dem Koalitionsaltar geopfert.

Über die Bedeutung des Wörtchens „Priorität“ gibt es allerdings innerhalb von CSU und SPD unterschiedliche Auffassungen.

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Kommentare (3)

  • Norbert Steiner, CSB

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    Die SPD ist damit zweite Gewinnerin. Und Herr Mistol stimmt dann wieder mit der größeren Macht. Und kommendes Jahr kommt dann auch der Donaumarkt. Hurra!

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  • Werner Fembacher

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    Das Urteil ist sehr bedauerlich, andererseits war es drastisch ungünstig, zwei Fragen zu verbinden und zu behaupten, das sei ein Thema. Ich persönlich hatte da immer Zweifel, dass dies Gerichtsfest ist, weil es eben nur für die Betroffenen ein Thema ist, für andere sind das zwei Themen und folglich auch zwei Fragestellungen.
    Mein Vorschlag ist, mit juristischen Tricks die Sache etwas zu verzögern und gleichzeitig ein neues Bürgerbegehren anzuleiern und bei der Fragestellung mehr Sachkompetenz walten zu lassen. Dann müssen wir halt blitzschnell die nötigen Unterschriften sammeln.

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  • MKVeits

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    Schön wäre es, wenn man noch ein paar Argumente der Gerichts erführe – vielleicht kann das nachgetragen werden. Danke.

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