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Nach Kirchensteuer-Urteil: Endlich kann die innerkirchliche Diskussion beginnen

Presseerklärung von Professor Hartmut Zapp Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.09.2012 (– 6 C 7.12 –) die Klage des Erzbistums Freiburg gegen den von Hartmut Zapp im Juli 2007 vor dem Standesamt der Stadt Staufen erklärten Kirchenaustritt endgültig abgewiesen. Das Erzbistum Freiburg ist danach mit seiner Rechtsauffassung, wonach Hartmut Zapp mit dem erklärten Austritt aus der „römisch-katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sei, vollumfänglich unterlegen. Vielmehr wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Hartmut Zapp mit seiner Erklärung wirksam, „ohne Wenn und Aber“ aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist. Nichts anderes hatte Hartmut Zapp mit seiner Austrittserklärung beabsichtigt. Es ging ihm – entgegen der allgemeinen Medienberichterstattung – zu keinem Zeitpunkt darum, sich seinen Pflichten als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gemäß den innerkirchlichen Normen zu entledigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner mündlichen Urteilsbegründung weiter klargestellt, dass die Konsequenzen der Austrittserklärung von Hartmut Zapp allein für den staatlichen Bereich eindeutig sind. Unter anderem darf der Staat von Hartmut Zapp keine Kirchensteuer mehr erheben. Das ist nur eine Folge des Kirchenaustritts im staatlichen Bereich neben anderen, wenn auch in der öffentlichen Wahrnehmung die wohl wichtigste. Dagegen ist und bleibt es nach dem Bundesverwaltungsgericht ausschließlich Sache der römisch-katholischen Kirche selbst, wie sie mit der Austrittserklärung von Hartmut Zapp innerkirchlich umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht kann und darf sich hierzu nach den Vorgaben des Grundgesetzes und den überkommenen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung nicht äußern. Ob Hartmut Zapp gemäß den innerkirchlichen Normen also weiterhin Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist oder nicht, muss die Kirche gemäß diesen Normen selbst entscheiden. Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang unter anderem das jüngst von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte „Allgemeine Dekret zum Kirchenaustritt“ hat, bleibt in den hierfür innerkirchlich vorgesehenen Verfahren zu klären. Hartmut Zapp wollte genau diese innerkirchliche Auseinandersetzung bereits im Jahre 2007 mit seiner Austrittserklärung anstoßen. Allein aufgrund der letztlich erfolglosen Klage des Erzbistums Freiburg beginnt die innerkirchliche Diskussion nun erst mit über fünfjähriger Verzögerung.

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Kommentare (7)

  • Jochen Michels

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    Prof. Zapp oder die Berichterstatter lassen nirgendwo erkennen, dass ein Mitglied der Glaubensgemeinschft selbstverständlich auch die finanziellen Lasten der Gemeinschaft nach seinen Möglichkeiten mittragen muss. Sonst ist es ein unglaubwürdiger Trittbrettfahrer. Dass diese Pflicht von “oben” mit staatlicher Zuhilfenahme derart eingefordert wird, ist nur in Deutschland Tatsache. Es entfremdet viele, weil es der Simonie ähnlich ist, eine seit 2.000 Jahren bekannte schwere Sünde.
    Die katholische Kirche reicht aber weit über unser Land hinaus, wir stellen nicht mal ein Prozent der Gläubigen. Auch unsere Bischöfe wissen das. Vielleicht sollten sie – mit dem Vatikan – zusammen an einer Lösung arbeiten, die uns aus dieser Sonderstellung herausbringt, die Gläubigen anzieht und anderen Völkern nachahmenswert wird.

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    @Jochen Michels:
    Sie irren sich leider. Sie können aber nichts dafür. Aber die allgemeine mediale Berichterstattung zu Herrn Prof. Zapp! Denn ER liess und lässt die Pflicht der Unterstützung der Kirche sehr wohl erkennen (nicht nur in seiner Pressemeldung oben, lesen Sie bitte dort: “Es ging ihm – ENTGEGEN DER ALLGEMEINEN MEDIENBERICHTERSTATTUNG – zu keinem Zeitpunkt darum, sich seinen Pflichten als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gemäß den innerkirchlichen Normen zu entledigen”
    q.e.d

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    @Jochen Michels:
    Jetzt muss ich mich nachtraglich korrigieren (und entschuldigen). Ich hätte genauer hinschauen sollen. Sie schrieben: “Prof. Zapp ODER die Berichterstatter..”
    Da Sie “ODER” geschrieben haben, haben Sie sich nicht geirrt! ;-)

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  • Veronika

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    Da wird innerkirchlich überhaupt nicht viel passieren! (Leider!) Wie erst neulich zu lesen, haben ja die evangelischen Mitschwestern und -brüder schon sehr nahe zur einen heiligmachenden Kirche gefunden, so der ehem. Bischof und aktuelle Präfekt der Glaubenskongregation. Noch ein bisschen näher bitte, und der Fauxpas eines Martin Luther ist wieder beseitigt.
    ——————————
    Die vergangenen fünf Jahre, bis zur aktuellen Entscheidung des BVerwG waren rund 35 Mio. Euro an Kirchensteuer. Dies nur der Vollständigkeit halber. Warten zahlt sich eben aus!

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    @Veronika: Schreibfehler! ;-)
    ..nicht Mio. , sondern Milliarden!

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